Bestattungskosten absetzen: So funktioniert’s in der Steuererklärung
Eine Bestattung ist für die Angehörigen nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung. Doch es gibt die Möglichkeit, Bestattungskosten absetzen zu lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Beerdigungskosten von der Steuer absetzen können, welche Voraussetzungen gelten und welche Aufwendungen steuerlich absetzbar sind.
Bestattungskosten – was zählt dazu?
Unter Bestattungskosten versteht man alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit einer Beerdigung stehen. Dazu gehören:
- Beerdigungskosten wie Sarg, Urne und Überführung des Verstorbenen
- Kosten für die Grabstätte und Grabpflege
- Aufwendungen für die Trauerfeier und die Todesanzeige
- Leistungen des Beerdigungsinstituts
Nicht abzugsfähig sind Ausgaben, die eher aus repräsentativen Gründen erfolgen, wie besonders aufwendiger Blumenschmuck.
Beerdigungskosten von der Steuer absetzen – die Grundidee
Beerdigungskosten von der Steuer absetzen können Sie, wenn die Ausgaben eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Das Finanzamt erkennt die Kosten an, wenn kein oder nur ein unzureichender Nachlass vorhanden ist.
Beispiel: Hinterlässt der Verstorbene keinen Nachlass, müssen die Erben die Bestattungskosten selbst tragen. In diesem Fall gelten die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen.

Wer darf Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können die Erben Bestattungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie die Aufwendungen selbst getragen haben. Dazu gehören Ehepartner, Kinder, Eltern oder auch Enkelkinder.
Auch andere Angehörigen oder Personen, die aus sittlichen Gründen die Beerdigungskosten übernommen haben, können die Kosten geltend machen.
Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen
Das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen an, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie hatten eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen.
- Der Nachlass reicht nicht aus, um die Bestattungskosten zu decken.
- Die Ausgaben sind notwendig und in ihrer Höhe angemessen.
Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen ist somit nur möglich, wenn Sie tatsächlich finanziell belastet wurden.
Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Steuerlich absetzbar sind unter anderem:
- Sarg oder Urne
- Grabstätte und Grabpflege (erstmalige Einrichtung)
- Trauerfeier und Todesanzeige
- Gebühren für die Sterbeurkunde
- Leistungen des Beerdigungsinstituts
Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die laufende Grabpflege, Bewirtung der Trauergäste oder besonders teure Grabsteine.

Bestattungskosten und Höhe der Absetzbarkeit
Die Höhe der absetzbaren Bestattungskosten hängt vom Einkommen und den zumutbaren Eigenanteilen ab. Das Finanzamt prüft dabei die individuelle Belastung.
Beispiel: Betragen die Beerdigungskosten 7.000 Euro und der Nachlass nur 2.000 Euro, können 5.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Bestattungskosten in der Steuererklärung angeben
In der Einkommensteuererklärung tragen Sie die Bestattungskosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein. Wichtig ist, dass Sie alle Nachweise wie Rechnungen, Quittungen und die Sterbeurkunde beifügen.
Ohne Belege wird das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkennen.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
- Der Nachlass deckt die Bestattungskosten nicht.
- Sie sind Erbe oder haben aus sittlichen Gründen gezahlt.
- Die Aufwendungen sind angemessen.
- Alle Ausgaben sind belegt und inhaltlich klar nachvollziehbar.

Bestattungskosten von der Steuer absetzen – Beispiele
- Beispiel 1: Ein Verstorbener hinterlässt keinen Nachlass. Die Kinder übernehmen die Bestattungskosten von 6.000 Euro. Diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Beispiel 2: Eine Enkelin zahlt aus sittlichen Gründen 3.000 Euro für die Beerdigung der Großeltern. Auch hier ist ein steuerlicher Abzug möglich.
- Beispiel 3: Der Nachlass deckt die Kosten vollständig. In diesem Fall können die Bestattungskosten nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Erben und Nachlass – was ist zu beachten?
Sind mehrere Erben vorhanden, müssen die Kosten anteilig aufgeteilt werden. Jeder Erbe kann in seiner Steuererklärung nur den eigenen Teil der Bestattungskosten angeben.
Der Nachlass – also Vermögen oder Geld des Verstorbenen – wird zuerst zur Deckung der Bestattungskosten verwendet. Erst wenn er nicht ausreicht, kommt eine steuerliche Absetzung infrage.
Belastung für Angehörige – steuerliche Entlastung nutzen
Die Belastung durch Bestattungskosten trifft Angehörige in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen.
Mit SpeedTax behalten Sie alle Kosten im Blick und tragen diese korrekt in die Einkommensteuererklärung ein.
Fazit
Bestattungskosten können Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen, wenn Sie selbst für die Kosten aufkommen mussten und kein ausreichender Nachlass vorhanden ist. Absetzbar sind nur notwendige und angemessene Aufwendungen wie Sarg, Grabstätte oder Trauerfeier.
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FAQ
Welche Bestattungskosten sind steuerlich absetzbar?
Alle notwendigen Kosten wie Sarg, Grabstätte, Trauerfeier, Todesanzeige oder Sterbeurkunde.
Können auch nicht Erben Bestattungskosten absetzen?
Ja, wenn sie aus sittlichen Gründen gezahlt haben und tatsächlich belastet wurden.
Muss der Nachlass berücksichtigt werden?
Ja. Nur wenn der Nachlass nicht ausreicht, können Bestattungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Sind alle Beerdigungskosten absetzbar?
Nein. Nicht anerkannt werden z. B. laufende Grabpflege oder besonders repräsentative Ausgaben.
Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?
In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Einkommensteuererklärung.