Günstigerprüfung Kapitalerträge: Steueroptimierung für Anleger nutzen

Günstigerprüfung Kapitalerträge: So sparen Sie bei der Steuererklärung. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Fondsausschüttungen sind grundsätzlich steuerpflichtig – doch das bedeutet nicht, dass du immer den bestmöglichen Steuersatz zahlst. Hier setzt die Günstigerprüfung Kapitalerträge an: ein cleverer Antrag, der dir helfen kann, deine Steuerlast zu senken.

Besonders lohnend ist diese Option für Anleger mit geringem oder schwankendem Einkommen. Denn oft liegt der persönliche Steuersatz unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 %. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie die Günstigerprüfung funktioniert, wann sie sich lohnt und wie du den Antrag richtig stellst – mit Praxisbeispielen, Tipps und allem, was du wissen musst, um kein Geld zu verschenken.

Einleitung: Mehr rausholen mit dem richtigen Antrag

Kapitalerträge sind steuerpflichtig – doch nicht jeder zahlt automatisch den günstigsten Steuersatz.

Hier kommt die Günstigerprüfung Kapitalerträge ins Spiel: eine clevere Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Sie lohnt sich besonders für Anleger mit geringem Einkommen oder variablen Einnahmen.

Was steckt hinter der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG? Und wie stellst du den Antrag richtig? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige – praxisnah, verständlich und mit Beispielen.

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Was ist die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung ist ein Antrag beim Finanzamt, um zu prüfen, ob dein persönlicher Steuersatz unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt.

Sie ist in § 32d Abs. 6 EStG geregelt und betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. Zinsen, Dividenden oder Fondserträge.

Stellt das Finanzamt fest, dass dein individueller Satz günstiger ist, werden die Kapitalerträge zu diesem niedrigeren Satz besteuert. Der Vorteil: Du zahlst weniger Steuern auf deine Kapitalvermögen. Daher ist diese Variante vor allem für steuerpflichtigen Anleger mit niedrigem Einkommen interessant.

Hinweis 2026: Der Abgeltungsteuersatz bleibt bei 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 1. Januar 2023 auf 1.000 € (bzw. 2.000 € für Ehepaare) angehoben und bleibt 2026 unverändert.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter ca. 18.000 € (Ledige) bzw. 36.000 € (Verheiratete) liegt. Diese Werte ergeben sich aus den Grundfreibeträgen und Tarifgrenzen 2026 laut Einkommensteuergesetz.

Auch bei hohen Sparer-Pauschbeträgen, vielen Kindern oder durch Kindergeld geförderten Haushalten sinkt die Steuerlast.

Ein weiterer Fall: Personen mit hohen Werbungskosten, Entfernungspauschale, oder Sonderausgaben wie der Riester-Rente.Hier kann das Ergebnis der Überprüfung eine merkliche Steuerermäßigung sein.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

Du beantragst sie über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung. Konkret: In Zeile 5 der Anlage KAP setzt du ein Kreuz für die Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft, ob der normale Abgeltungssteuerabzug höher war als dein individueller Satz.

Laut § 32d Abs. 6 EStG ist das dein gutes Recht – ein sogenanntes Wahlrecht. Das Ergebnis: eine Steuerfestsetzung mit Erstattung, wenn du zu viel gezahlt hast.

Ab dem Veranlagungsjahr 2026 erfolgt die Günstigerprüfung automatisch, wenn die Option in der elektronischen Steuererklärung (ELSTER oder zertifizierte Steuersoftware) aktiviert ist. Eine Papierabgabe ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

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Beispiel: Günstigerprüfung im Einsatz

Ein Beispiel: Anna, ledig, hat ein zu versteuerndes Einkommen von 16.000 € und Kapitalerträge von 2.000 €. Ihr persönlicher Steuersatz beträgt 15 %, die Bank hat aber pauschal 25 % Abgeltungsteuer einbehalten. Durch den Antrag auf Günstigerprüfung bekommt Anna die Differenz vom Finanzamt zurück – rund 200 € Steuervorteil. Ohne Antrag wäre das Geld verloren gegangen.

Rechenbeispiel 2026: Bei gleichem Einkommen liegt der Eingangssteuersatz durch die Anhebung des Grundfreibetrags leicht niedriger (ca. 14,5 %), wodurch der Vorteil der Günstigerprüfung minimal steigt.

Voraussetzungen & Inhalte: Das musst du wissen

Damit die Günstigerprüfung greift, musst du:

  • Eine Steuererklärung abgeben
  • Deine Kapitalerträge vollständig über die Anlage KAP erfassen
  • Den Sparer-Pauschbetrag korrekt angeben (1.000 € bzw. 2.000 € bei Ehepaaren)
  • Alle weiteren Einnahmen und Ausgaben vollständig erklären

Das Finanzamt prüft die Summe der steuerpflichtigen Kapitalerträge und deren Verhältnis zum Gesamt-Einkommen. Auch die Riester-Rente, Kindergeld, Beiträge zur Rentenversicherung und Ausnahmefälle fließen ein.

Neu 2026: Banken übermitteln Kapitalerträge standardisiert im Datensatz „KapSt-2026“ an die Finanzverwaltung; dadurch entfällt die manuelle Eingabe für viele Anleger.

Abgeltungsteuer vs. Günstigerprüfung – was ist besser?

Die Abgeltungsteuer ist einfach: 25 % pauschal – fertig. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass es die beste Lösung für jeden ist.

Die Günstigerprüfung eröffnet eine Variante, bei der deine individuellen Bedingungen zählen. Vor allem bei geringem Einkommen, Kindern oder bei Anlageformen mit hoher Ausschüttung kann sie günstiger sein.

Für 2026 gilt weiterhin: Die Wahl gilt nur für ein Veranlagungsjahr und kann nicht nachträglich geändert werden, sobald der Steuerbescheid bestandskräftig ist.

Wer nicht prüft, verschenkt unter Umständen bares Geld.

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Riester, Zulagen & Kindergeld: Einfluss auf die Prüfung

Die Günstigerprüfung berücksichtigt auch steuerrechtliche Sonderfälle – etwa den Kinderfreibetrag oder die Zulage bei der Riester-Rente. Kinder und Zulagen können deinen Steuersatz senken – was die Prüfung attraktiver macht.

Gerade für Familien lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Anlage KAP. Auch Anträge auf zusätzliche Kindergeldansprüche oder hohe Beiträge zur Rentenversicherung wirken steuerlich entlastend.

Tipp 2026: Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.984 € (je Elternteil) können Familien häufiger von der Günstigerprüfung profitieren.

Tipps zur Antragstellung und häufige Fehler

  • Beantrage die Günstigerprüfung aktiv – sonst bleibt es bei der Abgeltungsteuer
  • Nutze Steuersoftware, um die Berechnung zu simulieren
  • Vermeide unvollständige Angaben bei Einnahmen und Anlage KAP
  • Prüfe jährlich, ob sich die Variante noch lohnt – z. B. bei Einkommensveränderungen
  • Lass dich bei Unsicherheit beraten – vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Ab 2026 können Steuerpflichtige die Simulation des Vergleichs automatisch im ELSTER-Portal durchführen; das System zeigt die Steuerersparnis direkt an.

Fazit: Günstigerprüfung Kapitalerträge

Die Günstigerprüfung ist ein mächtiges Werkzeug, um Kapitalerträge fair und individuell zu versteuern. Sie ermöglicht dir, deine Steuerbelastung zu senken – wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.

Mit der richtigen Anwendung in der Steuererklärung kannst du oft mehrere hundert Euro zurückholen. Nutze diese Möglichkeit – denn das Finanzamt prüft nur, wenn du es beantragst.

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