Die Übungsleiterpauschale 2024 ermöglicht Übungsleitern, Ausbildern, Dozenten und Betreuungskräften in Vereinen, Bildungseinrichtungen oder beim Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 3.300 Euro jährlich.
Ziel ist es, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen und Personen des öffentlichen Rechts bei ihrem sozialen Engagement zu entlasten.
Was ist die Übungsleiterpauschale und wer profitiert?
Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerfreie Vergütung, die neben dem Hauptberuf für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen, Schulen, Pflegeheimen oder Bildungseinrichtungen gewährt wird. Sie richtet sich an Menschen, die ostrechtlich als Übungsleiter, Ausbilder oder Dozent tätig sind, darunter Trainer, Erzieher, Betreuer oder Chorleiter.
Auch Pflegekräfte, die ältere, kranke oder behinderte Menschen betreuen, sind berechtigt. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird und die Aufwandsentschädigung monatlich oder jährlich insgesamt 3.300 Euro nicht überschreitet.
Welche Tätigkeiten sind begünstigt?
Begünstigt sind Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Pfleger, die im Rahmen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke tätig sind – häufig in Volkshochschulen, Schulen, Universitäten, Bildungswerken, Jugendgruppen oder im Pflegebereich.
Auch Chorleiter oder Künstler, die Workshops in öffentlichen Einrichtungen geben, profitieren. Die Tätigkeit muss nebenberuflich erfolgen und richtungsgebunden auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein, etwa im Jugendbereich oder in der Betreuung älterer Menschen.
Höhe der Pauschale und steuerliche Behandlung
2026 darf die Aufwandsentschädigung bis zu 3.300 Euro jährlich betragen.
Beispiel: Wer monatlich 250 Euro für eine Betreuungstätigkeit erhält, bleibt mit 3.000 Euro unter der Grenze – die Summe bleibt steuerfrei.
Solltest du den Höchstbetrag überschreiten, wird die übersteigende Summe als steuerpflichtiges Einkommen behandelt und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag
Damit der Freibetrag greift, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Erstens, die Tätigkeit muss nebenberuflich sein und darf nicht den Hauptberuf verdrängen.
Zweitens, sie muss für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgen. Drittens, die Höhe der Einnahmen aus dieser Tätigkeit darf den Betrag von 3.000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten (bei Pflegekräften gelten spezielle Regelungen).
Schließlich darf die Tätigkeit nicht außerhalb dieser gemeinnützigen Zwecke liegen – ein Engagement in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen ist nicht begünstigt.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Wann ist sie nötig?
Wenn du zusätzlich zu deiner Übungsleiterpauschale weitere Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, bist du zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verpflichtet. Diese dient der Ermittlung deiner tatsächlichen Gewinne.
Die Übungsleiterpauschale selbst zählt nicht als Gewinn, solange sie den Freibetrag nicht übersteigt. Sobald du aber eine gewerbliche Tätigkeit ausübst oder Honorare darüber hinaus erhältst, musst du die EÜR in deiner Steuererklärung einreichen.
Beispielrechnung für die Übungsleiterpauschale
Angenommen, du bist als Trainer im Sportverein tätig und erhältst 200 Euro monatlich.
Das ergibt 2.400 Euro jährlich – also 900 Euro unter der neuen Grenze von 3.300 Euro.
Der Betrag bleibt steuerfrei.
Was ist, wenn man mehrere Tätigkeiten ausübt?
Besonders wichtig: Der Freibetrag von 3.000 Euro gilt gesamtjährlich für alle begünstigten Tätigkeiten. Engagierst du dich also in zwei verschiedenen Bereichen (z. B. als Chorleiter und als Betreuer im Pflegeheim), zählen beide Einnahmen auf denselben Freibetrag.
Sobald du diesen überschreitest, wird der zusätzliche Teil steuerpflichtig. Achte also auf die Summe aller begünstigten Aufwandsentschädigungen für 2026.

Auswirkungen auf Renten- und Krankenversicherung
Da die Vergütung steuerfrei ist und nicht zur Sozialversicherung beiträgt, musst du dich nicht um Kranken- oder Rentenversicherungsbeiträge sorgen.
Diese Pauschale ist nicht sozialversicherungspflichtig, auch wenn sie bezogen wird – ein schöner Vorteil für Übungsleiter, Ausbilder und Betreuer, die ihren Einsatz ehrenamtlich leisten.
Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung angeben
Zwar bleibt die Pauschale steuerfrei, du musst den Betrag dennoch in der Einkommensteuererklärung angeben – im Formular Anlage S (für selbstständige Arbeit) oder bei einigen Finanzämtern im Bereich „Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit“.
Das Finanzamt prüft, ob du alle Voraussetzungen erfüllst und verrechnet den Freibetrag automatisch.
Abzug im Verein – was musst du beachten?
Solange die Übungsleiterpauschale 3.300 Euro nicht überschreitet, muss der Verein keine Lohnsteuer abführen.
Bei höheren Beträgen muss der übersteigende Teil lohnsteuerlich erfasst werden.
Unterschiede zur Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale wurde ebenfalls angepasst und beträgt ab 2026: 960 Euro jährlich.
Sie kann mit der Übungsleiterpauschale kombiniert werden, sofern es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt.
Der maximal mögliche steuerfreie Gesamtbetrag steigt damit auf 4.260 Euro jährlich.
Was zählt wirklich zur begünstigten Tätigkeit?
Begünstigt sind Tätigkeiten, die sich auf Bildung, Betreuung, Pflege oder kulturelle Förderung richten. Ob bei der Volkshochschule, in der Jugendarbeit oder bei Seniorinnen und Senioren – entscheidend ist der gemeinnützige Zweck. Ebenso zählen Tätigkeiten für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, etwa ein Krankenhaus oder eine kommunale Einrichtung.
Übungsleiterpauschale und Nebentätigkeit im Hauptberuf
Die Pauschale darf nur gewährt werden, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Das bedeutet, sie darf weder dein Haupteinkommen sein noch mehr als eine bestimmte Arbeitszeit einnehmen.
Für Schüler, Studentinnen, Hausfrauen oder Rentner*innen im Ehrenamt ist das oft unproblematisch; für berufstätige Hauptamtliche kann das Engagement hingegen einkommenssteuerlich oder versicherungsrechtlich relevant werden.
Antrag beim Finanzamt – was ist zu tun?
Für die Übungsleiterpauschale ist auch ab 2026 kein gesonderter Antrag erforderlich.
Das Netz aus Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfeverein stellt sicher, dass der Freibetrag korrekt erkannt und von selbst berücksichtigt wird – du musst dich kaum um Einzelheiten kümmern.
Was tun bei Überschreitung des Freibetrags?
Übersteigt die Aufwandsentschädigung 3.300 Euro, wird der überschießende Teil steuerpflichtig.
Beispiel: 4.500 Euro Einnahmen → 1.200 Euro steuerpflichtig.
Übungsleiterpauschale im Ehrenamt: Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Ein Chorleiter, der einmal wöchentlich für zwei Stunden in einem gemeinnützigen Verein tätig ist und 150 Euro netto pro Monat erhält, erreicht ein Jahreseinkommen von 1.800 Euro – also deutlich unter der Pauschale. Die Übungsleiterpauschale macht seine Einnahmen damit komplett steuerfrei.
Beispiel 2: Eine studentische Ausbilderin, die Workshops für Senioren anbietet und pro Veranstaltung 200 Euro erhält, kommt auf 2.400 Euro im Jahr – auch das bleibt steuerfrei, weil sie den Höchstbetrag nicht überschreitet.
Beispiel 3: Ein Pfleger, der zusätzlich zur Festanstellung 4.500 Euro im Jahr für Betreuungsleistungen erhält, überschreitet den Übungsleiterfreibetrag 2024. Hier werden 1.500 Euro steuerpflichtig und müssen versteuert werden.
Hilfreiche Quellen und weiterführende Infos
Ausführliche Informationen zur Übungsleiterpauschale gibt es beim Bundesministerium des Innern, wo häufige Fragen rund um Ehrenamt und Steuer erläutert werden.
Das Finanztip bietet praktische Hinweise für Bot*innen, und das Finanzamt NRW stellt eine eigene Übersicht für Übungsleiter und Dozenten bereit.
Fazit „übungsleiterpauschale 2026″
Die Übungsleiterpauschale 2026 ist ein echter Doppelschlag: Du kannst dein soziales Engagement weiterverfolgen – steuerfrei, bis zu 3.300 Euro –, ohne dich um bürokratische Hürden zu kümmern. Vorausgesetzt, du erfüllst alle Voraussetzungen und meldest deine Einnahmen korrekt in der Einkommensteuererklärung, übernimmt das Finanzamt automatisch die Prüfung.
So wird dein Engagement effizient entlastet und deine Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder Pfleger bleibt unkompliziert und motivierend.
SpeedTax unterstützt dich dabei, deine Einnahmen korrekt zu erfassen, die Freibeträge zu prüfen und deine Steuererklärung stressfrei zu machen. Ehrenamt kann so einfach bleiben – und trotzdem wertvoll!

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