Du hast das Gefühl, jedes Jahr ändert sich was bei den Steuern? Das ist ganz normal – und 2025 macht da keine Ausnahme. Zwischen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, neuen Regeln für Unternehmen und der W‑IdNr kann man schnell den Überblick verlieren.

Aber keine Sorge: Wir zeigen dir klar, was sich für dich wirklich ändert – ohne Paragrafen-Kauderwelsch. Ob du Arbeitnehmer bist, Familie hast oder selbstständig arbeitest – hier bekommst du alle wichtigen Informationen zu Steuer 2025 auf einen Blick.

Was sich 2024 steuerlich ändert – ganz einfach erklärt

Neues Jahr, neue Regeln: 2024 bringt viele steuerliche Anpassungen mit sich. Du fragst dich vielleicht: Was bedeutet das konkret für mich? Die Antwort hängt von deiner Lebenssituation ab – ob Familie, Beruf oder Einkommen.

Mit diesem Artikel bist du bestens vorbereitet und musst dich nicht durch Paragrafen kämpfen. SpeedTax ist dabei dein freundlicher Wegweiser im Steuerdschungel.

(Für 2025 gelten angepasste Beträge und Tarife. Siehe unten.)

Steuer 2024

Höherer Grundfreibetrag – was heißt das?

(2025: Grundfreibetrag 12.096 € je Person, 24.192 € bei Zusammenveranlagung. Anpassung zur Abmilderung der kalten Progression.)

Der Grundfreibetrag steigt 2024 auf 11.784 Euro je Person. Für verheiratete Paare bedeutet das eine Verdopplung auf 23.568 Euro jährlich. Das heißt: Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt komplett steuerfrei.

Du musst also erst ab dem 1. verdienten Euro über dem Freibetrag Steuern zahlen. Diese Änderung schützt dein Existenzminimum vor Besteuerung – ganz automatisch.

Einkommensteuertarif: Anpassung gegen die kalte Progression

Die sogenannte kalte Progression schmälert still dein Einkommen bei Lohnerhöhungen
2024 wird der Einkommensteuertarif angepasst, um das abzufedern. Das bedeutet: Du zahlst nicht mehr Steuern, nur weil dein Lohn steigt.

Diese Anpassungen sind ein Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit. Der Spitzensteuersatz bleibt jedoch unverändert und greift ab rund 66.761 Euro.

(2025: Tarifeckwerte wurden weiter nach rechts verschoben; der 42-%-Satz greift ab ca. 68.4 T€ zu versteuerndem Einkommen. Details: BMF-Anpassungen 2025.)

Erhöhung beim Kinderfreibetrag und Kindergeld

Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.192 Euro pro Kind – plus 1.464 Euro für Betreuung und Erziehung.

Damit erhöht sich die steuerliche Freistellung pro Kind deutlich. Zusätzlich bleibt das monatliche Kindergeld stabil bei 250 Euro pro Kind. Diese Beträge entlasten viele Familien in Zeiten steigender Preise.

Der Bundesrat hat dieser Erhöhung bereits zugestimmt.

Grundfreibetrag

Arbeitnehmer-Sparzulage ausgeweitet

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird 2024 attraktiver – vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen. Die Freigrenze für das zu versteuernde Einkommen wurde deutlich erhöht.

Damit können mehr Menschen von dieser staatlichen Förderung profitieren. Das Ziel: Vermögensbildung soll gefördert und breiter zugänglich gemacht werden. Eine kleine Maßnahme mit langfristiger Wirkung.

(2025: Regelungen laufen fort; maßgeblich sind die angehobenen Einkommensgrenzen aus dem Vorjahr.)

Grundfreibetrag: Warum das so wichtig ist

Der Grundfreibetrag ist mehr als nur eine Zahl im Steuerbescheid. Er stellt sicher, dass dein Existenzminimum steuerlich geschützt bleibt. 2023 lag dieser Freibetrag noch bei 10.908 Euro.

Mit der Anhebung auf 11.784 Euro je Person reagiert der Staat auf die Inflation. Der Bundesrat hat die Regelung beschlossen – sie gilt ab dem 1. Januar 2024.

(Ab 1. Januar 2025: weiterer Anstieg auf 12.096 € – automatisch im Tarif berücksichtigt.)

Was ist das Jahressteuergesetz überhaupt?

Das Jahressteuergesetz bündelt viele wichtige steuerliche Änderungen in einem Paket. Es erscheint jedes Jahr und passt Regelungen an neue Gegebenheiten an.

2024 enthält es viele Maßnahmen gegen kalte Progression und für Steuerfairness. Auch neue Freibeträge und die Vereinfachung für Bürgerinnen und Bürger gehören dazu. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist Voraussetzung für die Kraft des Gesetzes.

(2025: Umsetzung u. a. über Steuerfortentwicklungsgesetz und Existenzminimumbericht; Grund-/Kinderfreibetrag und Tarifeckwerte angepasst.)

Freigrenzen und Freibeträge – nicht verwechseln!

Ein Freibetrag wird vom Einkommen abgezogen, bevor du Steuern zahlst. Eine Freigrenze hingegen wirkt nur, wenn sie nicht überschritten wird. Wenn du sie übersteigst, wird der ganze Betrag steuerpflichtig.

In der Steuererklärung 2024 solltest du beide Begriffe genau auseinanderhalten. Gerade beim Kinderfreibetrag oder bei Unterhaltsleistungen macht das einen Unterschied.

(Hinweis 2025: Beträge aktualisiert, siehe Abschnitte zu Grund-/Kinderfreibetrag und Unterhalt.)

Steuer 2024: Was Sie wissen müssen

Unternehmen: Neue Vorgaben zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

Viele Unternehmen müssen sich 2024 mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) befassen.
Sie dient zur eindeutigen Zuordnung in der Finanzverwaltung. Die Nutzung der Nummer wird ab Januar 2025 für bestimmte Betriebe verpflichtend.

Das Ziel ist mehr Klarheit und weniger bürokratischer Aufwand. Jetzt ist die Zeit, sich damit vertraut zu machen – bevor es zur Pflicht wird.

(2025: Rollout läuft; Zuteilung durch BZSt. Weitere Vergaben ab Q3/2025 auch an wirtschaftlich Tätige ohne frühere USt-IdNr.; Neugründungen erhalten die W-IdNr. automatisch.)

Steuererklärung 2025 – was ist neu?

(2025: weitere Digitalisierungsschritte im ELSTER-Verfahren; automatische Übernahme von Vorjahres-/eBelegen wird ausgebaut.)

Die Steuererklärung 2024 bringt einige Neuerungen bei Formularen und Übermittlungswegen. Digitale Prozesse werden ausgeweitet und Abläufe automatisiert.

Das betrifft vor allem die Daten, die Arbeitgeber direkt ans Finanzamt senden. Trotzdem bleibt die Abgabepflicht für viele bestehen – je nach Einkommenssituation. Ein Hinweis: Wenn du unsicher bist, hilft dir ein Steuerberater oder digitale Tools.

Digitalisierung: W-IdNr und Datenübertragung

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz: W-IdNr) wird zum Standard in der digitalen Steuerwelt. Sie ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Unternehmen zu steuerlichen Vorgängen. Auch private Datenübertragungen laufen zunehmend automatisiert und verschlüsselt.

Die Finanzverwaltung investiert gezielt in technische Infrastrukturen. Das Ziel ist mehr Effizienz und weniger Aufwand – für alle Seiten.

(2025: W-IdNr-Kommunikation über ELSTER; Bekanntgabe teils per Öffentlicher Mitteilung.)

Entlastung für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten weiterhin einen besonderen steuerlichen Entlastungsbetrag. Dieser wird mit dem Grundfreibetrag kombiniert und schafft mehr Spielraum im Alltag.

Zusätzlich greift der Betreuungsfreibetrag pro Kind – auch bei Teilzeitbeschäftigung. Die finanzielle Entlastung kommt direkt über die Einkommensteuer. Gerade in Zeiten hoher Inflation ist das ein wichtiges Signal.

(2025: Beträge unverändert; zusätzliche Entlastung resultiert aus höherem Grundfreibetrag und Kindergeld.)

Steuerfortentwicklungsgesetz

Steuerfortentwicklungsgesetz – was steckt dahinter?

Das Steuerfortentwicklungsgesetz ist ein Teilpaket innerhalb der Reformpläne 2024. Es ergänzt das Jahressteuergesetz mit technischen und strukturellen Änderungen.

Viele Detailregelungen betreffen Unternehmen und Freigrenzen bei Sachbezügen. Auch digitale Verwaltung und Steuerfairness stehen im Fokus. Der Bundesrat hat den Entwurf in Teilen angepasst und bestätigt.

CO2-Preis steigt – indirekte steuerliche Auswirkungen

Der CO2-Preis wird 2024 auf 45 Euro je Tonne erhöht. Das ist keine direkte Steuer, wirkt sich aber auf Verbraucherpreise aus. Sprit, Heizöl und Gas werden dadurch teurer – insbesondere für Haushalte mit hohem Verbrauch.

Indirekt steigen damit auch Kosten, die im Rahmen der Einkommensteuer absetzbar sind. Ein Grund mehr, die Steuererklärung sorgfältig zu machen.

(2025: weitere Preisstufen möglich; Wirkung weiterhin indirekt über Haushaltskosten.)

Unterhaltsleistungen: Erhöhte Absetzbarkeit

2024 können Unterhaltsleistungen bis zu 11.784 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Das entspricht dem neuen Grundfreibetrag und wurde gesetzlich angepasst. Die Freistellung betrifft Unterhalt an bedürftige Angehörige – z. B. Eltern oder Ex-Partner.

Du musst die Zahlungen nachweisen und entsprechende Vordrucke nutzen. Der Hinweis: Diese Regel gilt auch für Zahlungen ins Ausland, mit Einschränkungen.

(2025: Gesetz beschlossen; u. a. Grundfreibetrag 12.096 €, Kinderfreibetrag 6.672 €, Kindergeld 255 €, Tarifeckwerte verschoben.)

Steuererklärung 2024

Rechtsprechung: Was sagt das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach über Steuerfragen entschieden – besonders zur Freistellung des Existenzminimums. Diese Rechtsprechung beeinflusst regelmäßig die Anhebung des Grundfreibetrags.

Auch bei der Besteuerung von Kindern und Familien gibt es klare Vorgaben. Der Gesetzgeber – also Bundestag und Bundesrat – muss diese Urteile umsetzen. Sie sichern grundlegende Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

Ausblick auf Januar 2025

Einige Änderungen treten nicht sofort in Kraft, sondern erst ab dem 1. Januar 2025. Dazu zählt vor allem die verpflichtende Nutzung der Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Auch weitere Anpassungen bei Freibeträgen und Sachbezugsgrenzen sind geplant. Du solltest dich frühzeitig informieren und vorbereiten – viele Regelungen gelten ohne Übergangszeit. Besonders Unternehmen stehen hier in der Pflicht.

Dein Überblick für die Steuererklärung 2025

Hier findest du die wichtigsten Punkte nochmal übersichtlich zusammengefasst:

  • Grundfreibetrag 12.096 € / 24.192 €.
    • Kinderfreibetrag 6.672 € gesamt + 2.928 € BEA.
    • Kindergeld 255 €/Monat.
    • Tarifeckwerte verschoben; kalte Progression gedämpft.
    • W-IdNr-Rollout und ELSTER-Digitalisierung laufen 2025 weiter.
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Fazit: Deine Steuer, deine Wahl – aber gut vorbereitet

Die Steuerwelt 2024 ist komplex – aber auch voller Chancen. Durch gezielte Steuererleichterungen kannst du bares Geld sparen.

Ob du angestellt bist, Familie hast oder selbstständig arbeitest – es lohnt sich, genau hinzuschauen. SpeedTax begleitet dich dabei wie ein freundlicher Wegweiser durch den Steuerdschungel. Mach 2024 zu deinem Jahr der Steuerfairness!

Steuererklärung online

SpeedTax basiert auf dem ELSTER-Protokoll

SpeedTax ist ein modernes Tool zur Einkommensteuererklärung, das auf dem offiziellen ELSTER-Protokoll basiert – dem Standard für die sichere Datenübermittlung an die deutsche Finanzverwaltung. So kannst du sicher sein, dass deine Steuererklärung direkt und regelkonform beim zuständigen Finanzamt ankommt. SpeedTax zeichnet sich durch eine intuitive, benutzerfreundliche Oberfläche aus, die selbst komplexe Steuerfragen einfach verständlich macht. Anstatt komplizierte Formulare auszufüllen, wirst du Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt – mit klaren Hinweisen und automatischen Hilfestellungen.