Nebenkosten steuerlich absetzen: So sichern Sie sich Ihr Geld zurück!
Viele Mieterinnen und Mieter zahlen hohe Nebenkosten – oft ohne zu wissen, dass ein Teil davon steuerlich absetzbar ist. Wer die Nebenkostenabrechnung genau prüft, kann bares Geld sparen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Posten Sie in der Steuererklärung angeben dürfen und wie Sie Ihre Steuerlast senken.
Nebenkosten verstehen – mehr als nur Miete
Nebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die über die reine Miete hinausgehen. Dazu gehören Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Treppenhausreinigung.
Nicht alle Kosten sind steuerlich relevant. Entscheidend ist, welche Arbeiten und Dienstleistungen in der Wohnung oder am Haus durchgeführt wurden.
Nebenkostenabrechnung prüfen lohnt sich
Ihre Nebenkostenabrechnung ist der Schlüssel zur Steuerersparnis. Dort finden Sie alle Posten aufgelistet, die Ihr Vermieter berechnet.
Beispiel: Kosten für Hauswart, Gartenpflege oder Winterdienst sind absetzbar. Materialkosten für Reparaturen hingegen nicht. Prüfen Sie daher jedes Dokument genau.

Welche Nebenkosten Sie steuerlich absetzen können
Mieter können bestimmte Betriebskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen:
- Gartenpflege und Winterdienst
- Treppenhausreinigung und Schädlingsbekämpfung
- Wartung von Heizungen oder Aufzügen
- Arbeitskosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten
Nicht abzugsfähig sind Materialkosten wie Ersatzteile oder Waren, die bei den Arbeiten verbraucht wurden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen – der häufigste Steuervorteil
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die im oder am Haushalt anfallen. Dazu zählen Reinigung, Gartenpflege und ähnliche Arbeiten.
Bis zu 20 % dieser Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können Mieter von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist eine klare Aufschlüsselung in der Nebenkostenabrechnung.
Handwerkerleistungen – zusätzlich absetzbar
Handwerkerleistungen betreffen Reparaturen und Wartungsarbeiten am Haus oder in der Wohnung. Dazu gehören zum Beispiel Wartungsarbeiten an der Heizung oder kleinere Reparaturen.
Hier können ebenfalls 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich berücksichtigt werden. Wichtig: Nur Arbeitskosten sind abziehbar, nicht Materialkosten.

So erkennen Sie absetzbare Posten in der Abrechnung
Ihre Betriebskostenabrechnung listet verschiedene Positionen. Achten Sie besonders auf:
- Hauswartdienste
- Gartenpflege und Winterdienst
- Treppenhausreinigung
- Wartung von Anlagen
- Schädlingsbekämpfung
Tipp: Fragen Sie Ihren Vermieter nach einer detaillierten Aufschlüsselung, falls die Abrechnung unklar ist.
Unterschied zwischen Eigentümern und Mietern
Nicht nur Eigentümer profitieren. Auch Mieterinnen und Mieter von der Steuer absetzen können Nebenkosten, wenn diese korrekt in der Abrechnung aufgeführt sind.
Eigentümer nutzen die Hausgeldabrechnung, Mieter ihre Nebenkostenabrechnung. Beide Gruppen können die gleichen Arbeiten steuerlich ansetzen.
Beispiel: Steuerersparnis mit Nebenkosten
Angenommen, Ihre Nebenkostenabrechnung weist 600 Euro Arbeitskosten für Gartenpflege und Reinigung aus. Davon können Sie 20 %, also 120 Euro, direkt von Ihrer Steuer abziehen.
Ein anderes Beispiel: 300 Euro für Handwerkerleistungen (ohne Material). Absetzbar sind 60 Euro. Kleine Beträge summieren sich über das Jahr zu einer spürbaren Steuerersparnis.
Wichtig: Dokumente sorgfältig aufbewahren
Alle relevanten Dokumente wie Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung oder Rechnungen müssen Sie aufbewahren. Das Finanzamt verlangt Nachweise, um die Kosten anzuerkennen.
Ohne Dokumentation ist kein Abzug möglich. Achten Sie auf klare Trennung von Materialkosten und Arbeitskosten.

Steuerlich absetzen – so funktioniert es
In der Steuererklärung tragen Sie die Nebenkosten unter haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ein. Das Finanzamt berücksichtigt dann automatisch die Steuerermäßigung.
Tipp: Mit einer App oder einem Rechner wie SpeedTax geben Sie Ihre Ausgaben schnell und korrekt ein.
Grenzen und Voraussetzungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: maximal 4.000 Euro pro Jahr absetzbar
- Handwerkerleistungen: maximal 1.200 Euro pro Jahr absetzbar
- Voraussetzung: Nachweis über Arbeitskosten, keine Materialkosten
Hinweis: Bei einer Nachzahlung aus der Vorjahres-Nebenkostenabrechnung können Sie die enthaltenen Arbeitskosten ebenfalls absetzen.
Alles auf einen Blick – was absetzbar ist
- Gartenpflege und Winterdienst
- Treppenhausreinigung
- Wartung von Heizungen und Aufzügen
- Arbeitskosten für Handwerker
Nicht absetzbar: Material, Waren und reine Verwaltungskosten.
Fazit
Nebenkosten steuerlich absetzen lohnt sich. Wer seine Abrechnung genau prüft und die richtigen Posten angibt, kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Wichtig sind klare Nachweise, die das Finanzamt akzeptiert.
Jetzt mit SpeedTax starten und Ihre Nebenkostenabrechnung optimal nutzen.

SpeedTax basiert auf dem ELSTER-Protokoll
SpeedTax ist ein modernes Tool zur Einkommensteuererklärung, das auf dem offiziellen ELSTER-Protokoll basiert – dem Standard für die sichere Datenübermittlung an die deutsche Finanzverwaltung. So kannst du sicher sein, dass deine Steuererklärung direkt und regelkonform beim zuständigen Finanzamt ankommt. SpeedTax zeichnet sich durch eine intuitive, benutzerfreundliche Oberfläche aus, die selbst komplexe Steuerfragen einfach verständlich macht. Anstatt komplizierte Formulare auszufüllen, wirst du Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt – mit klaren Hinweisen und automatischen Hilfestellungen.
Typische Fragen und Antworten
Welche Nebenkosten kann ich in der Steuererklärung angeben?
Alle Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, soweit sie in der Abrechnung aufgeführt sind.
Können Mieter Nebenkosten von der Steuer absetzen?
Ja, Mieterinnen und Mieter von der Steuer absetzen ist möglich, wenn die Betriebskostenabrechnung die Arbeitskosten ausweist.
Welche Rolle spielt der Vermieter?
Der Vermieter erstellt die Abrechnung. Er muss die Arbeitskosten getrennt von Materialkosten ausweisen.
Was passiert bei einer Nachzahlung?
Auch Nachzahlungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen können Sie steuerlich ansetzen.