Minijob klingt unkompliziert – doch was steckt wirklich dahinter? Viele Menschen wissen nicht, wann ein Minijob steuerfrei bleibt und welche Regeln dafür gelten.

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen kannst du legal mehr Netto behalten – ganz ohne Stress mit dem Finanzamt.

In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du deinen 603-Euro-Minijob optimal nutzt und worauf du achten musst. (vormals 556 €; Anpassung 2026)

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Du arbeitest auf 603-Euro-Basis, ohne voll in das Steuer- und Sozialsystem eingebunden zu sein. (ab 1.1.2026 neue Grenze; zuvor 556 €)

Das bedeutet für dich: weniger Abgaben, mehr Netto vom Brutto – und das ganz legal.

Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs:

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigung: regelmäßiger Verdienst bis zur 603-Euro-Grenze. (2026)
  • Kurzfristige Beschäftigung: maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, unabhängig vom Verdienst. (unverändert 2026)

Beide Arten haben ihre Besonderheiten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welcher Minijob zu deiner Situation passt.

Minijob steuerfrei: Wann musst du keine Steuern zahlen?

Du arbeitest in einem Minijob und fragst dich, ob du Steuern zahlen musst? Die gute Nachricht: In vielen Fällen nicht.

Bei einem typischen Minijob übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 %, die direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt wird.

Für dich bedeutet das:

  1. Kein Lohnsteuerabzug.
  2. Keine Angabe in der Einkommensteuererklärung notwendig.
  3. Du bekommst deinen Lohn brutto = netto ausgezahlt.

Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für Minijobberinnen und Minijobber, die nur einen Job haben und unter der Verdienstgrenze von 603 Euro bleiben. (Grenzerhöhung 2026)

minijob steuerfrei

Die Verdienstgrenze: Warum 603 Euro im Monat entscheidend ist

Seit Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat (Jahreswert 7.236 Euro; 2025: 556 Euro = 6.672 Euro).

Diese Grenze ist verbindlich – sobald du sie überschreitest, bist du automatisch versicherungspflichtig.

Tipp: Bei gelegentlichem, unvorhersehbarem Überschreiten kann die Geringfügigkeit ausnahmsweise erhalten bleiben; entscheidend ist die Prognose des regelmäßigen Entgelts (2026 unverändert).

Kurzfristige Beschäftigung – flexibel, aber nicht steuerfrei

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kommt es nicht auf das Einkommen an, sondern auf die Dauer.
Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr – dann bleibt der Job sozialabgabenfrei. (unverändert 2026)

Aber: Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht automatisch steuerfrei.

In vielen Fällen wird eine pauschale Lohnsteuer von 25 % erhoben – die jedoch vom Arbeitgeber übernommen werden kann.

Wenn du nicht weißt, ob dein Job als kurzfristig gilt, hilft dir SpeedTax, das ganz einfach herauszufinden.

Mehrere Minijobs: Was passiert, wenn du doppelt arbeitest?

Du darfst nur einen steuerfreien Minijob haben. Sobald du mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst, werden die Verdienste zusammengerechnet.

Überschreiten sie gemeinsam die 603-Euro-Grenze, werden alle Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig. (2026 neue Grenze)

Auch wichtig: Wenn du einen Hauptberuf hast, ist nur ein zusätzlicher Minijob begünstigt – weitere werden individuell nach Steuerklasse abgerechnet.

minijob steuerfrei

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Du bist nur im Minijob tätig? Dann musst du in der Regel keine Steuererklärung abgeben.

Anders sieht es aus, wenn du:

  • zusätzlich einen Hauptberuf hast,
  • Nebeneinkünfte über der Steuerfreigrenze erzielst,
  • oder mehrere Minijobs gleichzeitig ausführst.

Dann kann eine Einkommensteuererklärung sinnvoll oder sogar verpflichtend sein.

SpeedTax prüft automatisch, ob eine Steuererklärung nötig ist – und erstellt sie mit dir in wenigen Minuten.

Wer zahlt was? – Die Abgaben im Minijob

Viele denken, dass ein Minijob komplett abgabenfrei ist. Das stimmt nicht ganz – aber du selbst zahlst meist nichts.

Der Arbeitgeber übernimmt:

  • Pauschsteuer (2 % oder 20–25 % bei kurzfristiger Beschäftigung),
  • Beiträge zur Rentenversicherung (15 % Arbeitgeberanteil),
  • Umlagen an die Knappschaft-Bahn-See,
  • Pauschale Krankenversicherung (13 %). (Sätze 2026 unverändert)

Du selbst bist im Regelfall rentenversicherungspflichtig mit 3,6 % Eigenanteil – Befreiung auf Antrag möglich. (2026 unverändert)

Minijob-Zentrale: Die wichtigste Anlaufstelle

Die Minijob-Zentrale koordiniert alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland.

Sie ist zuständig für Anmeldung, Abgaben und Fragen rund um die Beschäftigungsverhältnisse.

Als Arbeitgeber oder Minijobber findest du dort alle aktuellen Infos, auch zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Pflichtbeiträgen.

Die Verdienstgrenze folgt 2026 dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/Std.; daher 603 € pro Monat.

Häufige Fragen zum 603-Euro-Minijob

Was ist die aktuelle Minijob-Grenze?

Seit 2026: 603 Euro pro Monat (7.236 Euro pro Jahr). 2025 galt 556 Euro.

Ist ein 603-Euro-Minijob immer steuerfrei?

In den meisten Fällen ja – der Arbeitgeber zahlt die 2 % Pauschsteuer direkt an die Minijob-Zentrale. Du bekommst deinen Lohn steuerfrei.

Was unterscheidet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung von einer kurzfristigen?

Geringfügig entlohnt: regelmäßiger Verdienst bis 603 Euro monatlich.

Eine kurzfristige Beschäftigung ist zeitlich begrenzt – maximal 3 Monate oder 70 Tage – unabhängig vom Einkommen.

Was passiert, wenn ich die 603-Euro-Grenze überschreite?

Dann wird dein Job versicherungspflichtig. Der Minijob gilt nicht mehr als geringfügige Beschäftigung. Es fallen Abgaben für Sozialversicherungen an.

Gilt der Minijob steuerfrei auch bei 556 Euro?

556 Euro galt 2025. Seit 2026 ist die Grenze 603 Euro.

Was muss ich bei mehreren Minijobs beachten?

Die Minijob-Grenze gilt für alle deine Minijobs zusammen. Überschreitest du die 603 Euro durch mehrere Beschäftigungen, musst du Abgaben zahlen. *(*Erhöhung ab 2026 von 556 € auf 603 € pro Monat / 7.236 € pro Jahr )

Was ist die Rolle der Minijob-Zentrale?

Die Minijob-Zentrale verwaltet alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Sie zieht Abgaben ein und ist zentrale Anlaufstelle für Arbeitgeber und Minijobber.
Ab 2026 koordiniert sie auch die automatische Überprüfung der neuen Verdienstgrenze von 603 € im Monat, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/Std. verknüpft ist.

Muss ich für einen Minijob eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Nicht zwingend. Wenn du nur einen 603-Euro-Minijob hast, musst du keine Steuererklärung machen.
Bei weiteren Einkünften kann sie aber notwendig sein – etwa bei einem Midijob oder selbstständigen Nebeneinkünften.

Was zählt als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Wenn dein monatlicher Verdienst über 603 Euro liegt oder du mehrere Minijobs gleichzeitig hast, gilt deine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig.
Dann werden Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig.

Kann ich von der Rentenversicherung im Minijob befreit werden?

Ja. Du kannst dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

2026 beträgt der Eigenanteil weiterhin 3,6 %, der Arbeitgeberanteil 15 %. Befreiung bleibt möglich, muss jedoch schriftlich beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einem Nebenjob?

Ein Minijob ist eine rechtlich klar definierte geringfügige Beschäftigung mit bestimmten Einkommensgrenzen (2026: 603 € monatlich).

Ein Nebenjob ist jeder zusätzliche Job neben dem Hauptberuf – er kann auch ein Minijob sein.

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