Ferienjob Steuern: Tipps für Schüler und Studenten zur Steuerersparnis
Ein Ferienjob ist für viele Schüler und Studenten die perfekte Möglichkeit, in den Ferien oder in den Semesterferien etwas Geld zu verdienen. Doch oft stellt sich die Frage: Muss man für einen Ferienjob Steuern zahlen, und wenn ja, wie viel? Die gute Nachricht: In vielen Fällen bleiben Ferienjobber steuerfrei oder können sich gezahlte Beträge über die Steuererklärung zurückholen. Hier erfährst du alle wichtigen Informationen rund um Ferienjob Steuern und wie du deine Abgaben minimieren kannst.
Ferienjob Steuern – ein Überblick
Ein Ferienjob gilt steuerlich wie jede andere Beschäftigung. Ob Schülerinnen, Jugendliche, Studierende oder junge Arbeitnehmer – entscheidend ist die Höhe des Verdienstes und die Art des Beschäftigungsverhältnisses.
- Bei einem klassischen Minijob (bis zur Minijob Grenze) fallen in der Regel keine Steuern an.
- Wer mehr als 538 Euro im Monat verdient, kann mit Lohnsteuerabzug rechnen.
Wichtig ist, dass Ferienjobber wissen, welche Regeln für sie gelten, damit sie nicht unnötig Steuern zahlen.
Steuerpflicht für Schüler und Schülerinnen
Schülerinnen und Schüler, die während der Ferienzeit arbeiten, sind in erster Linie von der Höhe ihres Arbeitslohns abhängig.
- Liegt der Verdienst unter dem Grundfreibetrag (2025: 11.784 Euro jährlich), werden keine Steuern fällig.
- Auch Jugendliche, die noch in der Schul– oder Ausbildung sind, bleiben meist steuerfrei.
Damit das Finanzamt dies korrekt berücksichtigt, muss der Arbeitgeber die richtige Steuerklasse I anwenden.

Ferienjobs für Studenten und Studierende
Für Studenten und andere Studierende gelten ähnliche Regeln. In den Semesterferien dürfen sie in der Regel unbegrenzt arbeiten, solange die Arbeitszeit nicht dauerhaft den Status als Student gefährdet.
- Ein Ferienjob kann als Minijob laufen (bis 538 Euro monatlich).
- Oder als kurzfristige Beschäftigung, die bis zu 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Jahr steuerfrei bleibt.
Wer darüber hinaus verdient, zahlt zwar Steuern, kann diese aber über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
Lohnsteuer und Ferienjobber
Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt ab, wenn das Einkommen über den Freibeträgen liegt. Wichtig:
- Mit der Steuer Identifikationsnummer wird der Ferienjob korrekt erfasst.
- Bei einer fehlerhaften Angabe kann es zu einem falschen Lohnsteuerabzug kommen.
Viele Ferienjobber bekommen die gezahlte Lohnsteuer im Folgejahr über die Steuererklärung wieder zurück.
Sozialversicherung bei Ferienjobs
Neben Steuern spielen auch die Sozialabgaben eine Rolle.
- Bei einem Minijob bis 538 Euro fallen keine Sozialversicherungsbeiträge für Schüler oder Studierende an.
- Bei einer kurzfristigen Beschäftigung entfällt ebenfalls die Pflicht zur Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Nur wenn der Ferienjob wie ein reguläres Beschäftigungsverhältnis geführt wird, fallen Beiträge an.
Ab wann müssen Ferienjobber Steuern zahlen?
Ferienjobber zahlen erst dann Steuern, wenn ihr Jahresverdienst den Grundfreibetrag übersteigt oder sie mehrere Jobs parallel ausüben.
- Bei einem einzigen Nebenjob in den Ferien passiert das selten.
- Wer zusätzlich zum Ferienjob noch ein Studium mit BAföG oder andere Einkünfte hat, sollte die Einkünfte im Blick behalten.

Steuererklärung für Schüler und Studenten
Auch wenn während des Ferienjobs Steuern gezahlt wurden, lohnt sich oft eine Steuererklärung:
- Mit der Anlage N lassen sich alle Arbeitslohn-Einnahmen und ggf. Werbungskosten angeben.
- Studierende können Kosten für ihr Studium oder ihre Ausbildung geltend machen.
- Überzahlte Lohnsteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet.
Infos: Für Ferienjobber ist die Abgabe freiwillig – sie kann aber bares Geld zurückbringen.
Tipps für Ferienjobber
- Prüfe deine Lohnsteuerkarte bzw. die digitale Lohnsteuerbescheinigung.
- Achte darauf, dass dein Arbeitgeber dich korrekt anmeldet.
- Bei kurzfristiger Beschäftigung (max. 70 Arbeitstage im Jahr) fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an.
- Überschreitest du die Minijob Grenze von 538 Euro, prüfe, ob sich eine Steuererklärung lohnt.
- Sammle alle Unterlagen wie Verträge, Abrechnungen und Nachweise.
Besonderheiten bei Schülern und Jugendlichen
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur eingeschränkt arbeiten – das regeln die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Ferienjobs sind erlaubt, solange die Arbeitszeit 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreitet.
Schülerinnen und Schüler können in den Ferien so ihr erstes eigenes Gehalt verdienen, ohne gleich hohe Steuern zahlen zu müssen.
Ferienjob und Ausbildung
Einige nutzen den Ferienjob als Einstieg in eine spätere Ausbildung oder ein Studium. Arbeitgeber schätzen die Motivation von Schüler und Studenten – und die jungen Leute sammeln wertvolle Erfahrung.
Wer den Ausbildungsbeginn schon im Blick hat, kann die Ferienzeit sinnvoll nutzen, ohne steuerlich große Nachteile zu haben.

Fazit: Ferienjob Steuern clever nutzen
Ein Ferienjob ist eine gute Möglichkeit für Schüler und Studenten, in den Ferien Geld zu verdienen. Dank klarer Regeln und Freibeträge müssen die meisten Ferienjobber keine Steuern zahlen oder erhalten diese später zurück.
Mit etwas Aufmerksamkeit bei der Anmeldung, der richtigen Steuerklasse I und einer freiwilligen Steuererklärung holst du dir das Maximum aus deinem Ferienjob heraus.

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Muss ich bei einem Ferienjob immer Steuern zahlen?
Nein. Ob du für deinen Ferienjob Steuern zahlen musst, hängt von deinem Verdienst, deiner Beschäftigungsart und deinem Jahreseinkommen ab.
- Bleibst du mit deinem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2025: 11.784 €), musst du keine Einkommensteuer zahlen.
- Arbeitest du in einer kurzfristigen Beschäftigung (max. 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Jahr), wird ebenfalls keine Lohnsteuer abgezogen – unabhängig von der Höhe des Gehalts.
- Bei einem Minijob bis 538 € im Monat werden keine Steuern fällig.
Zahlst du trotz allem Lohnsteuer, kannst du diese im Folgejahr über die Steuererklärung zurückholen.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und kurzfristiger Beschäftigung?
Ein Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung sind die zwei wichtigsten Modelle für einen Ferienjob, sie unterscheiden sich aber in den Bedingungen:
- Minijob: monatlicher Verdienst bis 538 €, kann ganzjährig laufen. Hier fallen weder Steuern noch Sozialabgaben für Schüler oder Studierende an.
- Kurzfristige Beschäftigung: zeitlich begrenzt (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr), Höhe des Gehalts spielt keine Rolle. Ideal für Ferienjobber, die nur in der Ferienzeit arbeiten möchten.
Beispiel: Wenn du 2 Monate lang Vollzeit arbeitest und dabei 2.000 € pro Monat verdienst, ist das steuerfrei, solange die 70-Tage-Grenze nicht überschritten wird.
Bekomme ich gezahlte Steuern zurück?
Ja, in vielen Fällen. Wird bei deinem Ferienjob Lohnsteuer einbehalten, kannst du diese über die Einkommensteuererklärung zurückfordern. Das passiert, wenn dein Arbeitgeber dich in einer regulären Steuerklasse I abrechnet.
- Liegt dein Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrags, bekommst du die gesamte gezahlte Lohnsteuer erstattet.
- Auch wenn du mehrere Ferienjobs oder zusätzliche Einkünfte hattest, lohnt sich die Erklärung, da das Finanzamt genau prüft, ob zu viel einbehalten wurde.
Praxisbeispiel: Du verdienst in den Semesterferien 3.000 €, davon werden 300 € Lohnsteuer abgezogen. Da dein Jahreseinkommen unter dem Freibetrag liegt, bekommst du die 300 € vollständig zurück.
Welche Rolle spielt die Steuer Identifikationsnummer?
Die Steuer Identifikationsnummer ist für deinen Ferienjob zwingend erforderlich, damit dein Arbeitgeber dich korrekt beim Finanzamt meldet.
- Ohne diese Nummer kann der Arbeitgeber dich nicht richtig einordnen, und es wird automatisch ein höherer Lohnsteuerabzug vorgenommen.
- Mit der Nummer wird dein Einkommen eindeutig dir zugeordnet, auch wenn du mehrere Ferienjobs im Jahr hast.
Tipp: Wenn du deine Nummer nicht mehr weißt, kannst du sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.
Gelten für Schülerinnen und Studenten besondere Regeln?
Ja, sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studenten gibt es Besonderheiten:
- Schülerinnen und Schüler: Sie dürfen während der Ferienzeit Vollzeit arbeiten. Da ihr Einkommen meist weit unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlen sie in der Regel keine Steuern. Jugendliche unter 18 Jahren müssen zusätzlich die Arbeitszeitbegrenzungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten (max. 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich).
- Studierende: Sie dürfen in den Semesterferien unbegrenzt arbeiten. Wichtig ist nur, dass die Tätigkeit nicht dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst, da sonst der Status als Student gefährdet sein kann. Sozialversicherungsrechtlich gilt eine Ausnahme in den Ferien: In dieser Zeit darf auch mehr gearbeitet werden, ohne die studentischen Vorteile zu verlieren.
Damit sind Ferienjobs für beide Gruppen eine attraktive Möglichkeit, Geld zu verdienen, ohne dauerhaft hohe Abgaben leisten zu müssen.



