Entfernungspauschale Firmenwagen: So sparen Sie richtig Steuern!
Einleitung: Warum dieses Thema wichtig ist
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sie mit einem Firmenwagen Steuern sparen können. Besonders die Entfernungspauschale spielt dabei eine große Rolle. Wer die Regeln kennt, kann seinen geldwerten Vorteil reduzieren und Werbungskosten optimal nutzen. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Berechnung bis zu Praxis-Tipps. Ab 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer
Was bedeutet Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale ist eine steuerliche Regelung, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt. Sie soll die Kosten für den Arbeitsweg pauschal abdecken. Unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Auto, Bahn, Bus, Motorrad oder sogar zu Fuß – galt bisher 0,30 € je Entfernungskilometer, ab 2026 sind es 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das ein wichtiger Abzug in der Steuererklärung. Beachte zudem: Der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr greift weiterhin, wenn kein Pkw genutzt wird; bei Pkw-Nutzung gibt es keine 4.500-€-Deckelung.
Entfernungspauschale Firmenwagen – der Sonderfall
Die Kombination „Entfernungspauschale Firmenwagen“ sorgt oft für Verwirrung. Einerseits dürfen Arbeitnehmer die Pauschale als Werbungskosten ansetzen. Andererseits entsteht durch die Nutzung des Firmenwagens ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Genau hier liegt die Herausforderung: Wer seine Methode klug wählt, kann den Vorteil minimieren und die Entfernungspauschale dennoch nutzen. Auch 2026 bleibt dieser Gleichlauf bestehen.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Alle Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen festen Regeln. Das Finanzamt erkennt nur die einfache Strecke an, nicht die Hin- und Rückfahrt. Wer also 20 Entfernungskilometer fährt, kann ab 2026 20 × 0,38 € pro Arbeitstag ansetzen. Bei einer Fünf-Tage-Woche ergibt sich schnell ein spürbarer Betrag. Arbeitnehmer sollten ihre Strecke daher genau kennen und dokumentieren.
Unterschied zwischen Firmenwagen und Dienstwagen
Im Alltag werden die Begriffe Firmenwagen und Dienstwagen oft gleich genutzt. Steuerlich macht es keinen Unterschied: Beide sind Fahrzeuge, die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zur Verfügung stellt. Für Arbeitnehmer zählt vor allem, dass Privatfahrten und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte als geldwerter Vorteil gelten. Dienstreisen dagegen werden gesondert behandelt und sind kein Nachteil. Für Elektro-Dienstwagen gilt ab 2025/2026: 0,25 % vom Bruttolistenpreis, wenn der Listenpreis höchstens 100.000 € beträgt; darüber gelten die Standardregeln.
Die erste Tätigkeitsstätte – ein zentrales Kriterium
Die Definition von „erster Tätigkeitsstätte“ ist entscheidend. Es handelt sich um den Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber festlegt. Das kann das Büro, eine Werkstatt oder eine andere Einrichtung des Betriebs sein. Fahrten dorthin zählen immer als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Alle anderen Fahrten gelten als Dienstreisen. Für die Entfernungspauschale macht das einen großen Unterschied.

Berechnung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteil entsteht durch die private Nutzung des Firmenwagens. Zur Berechnung gibt es zwei Methoden: die 1-%-Regel oder die Fahrtenbuchmethode. Bei der 1-%-Regel wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Arbeitslohn versteuert. Zusätzlich fallen 0,03 % pro Entfernungskilometer für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an. Alternativ ist die Einzelbewertung mit 0,002 % pro Entfernungskilometer und tatsächlichem Arbeitstag zulässig, wenn die Fahrten seltener stattfinden; die Wahl 0,03 % vs. 0,002 % ist jahresweise einheitlich festzulegen.
Die Fahrtenbuch Methode – präziser, aber aufwendig
Die zweite Methode ist das Fahrtenbuch. Hier wird jede Fahrt dokumentiert: Ziel, Strecke, Grund, Datum und Kilometerstand. Der Vorteil: Es wird nur die tatsächliche private Nutzung versteuert. Arbeitnehmer sparen damit oft viel Geld, wenn sie den Firmenwagen überwiegend für Dienstreisen nutzen. Nachteil: Die Methode erfordert Disziplin und eine saubere Dokumentation. Digitale Fahrtenbücher sind zulässig, sofern sie lückenlos und unveränderbar geführt werden.
Entfernungskilometer und ihre Bedeutung
Für die Entfernungspauschale zählen nur die Entfernungskilometer. Das heißt: Es gilt die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die verkehrsüblich ist. Arbeitnehmer dürfen nur dann eine längere Wegstrecke ansetzen, wenn diese tatsächlich regelmäßig genutzt wird und nachweislich schneller ist. Das Finanzamt prüft solche Angaben genau.
Praxis Tipp: Kombination von Pauschale und Firmenwagen
Ein wichtiger Praxis-Tipp lautet: Auch wer einen Firmenwagen hat, darf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung ansetzen. Sie wird als Werbungskosten berücksichtigt und mindert das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet: Trotz geldwertem Vorteil können Arbeitnehmer steuerlich profitieren. Ab 2026 mit 0,38 € je Kilometer oftmals noch spürbarer.
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und Privatfahrten
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind steuerlich klar geregelt. Privatfahrten sind dagegen ein eigener Bereich. Sie erhöhen den Nutzungswert des Dienstwagens und damit den zu versteuernden Vorteil. Wer ein Fahrtenbuch führt, trennt diese beiden Arten von Fahrten sauber. Das senkt die Steuerlast und sorgt für Transparenz gegenüber dem Finanzamt.

Werbungskosten durch Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie mindert das steuerpflichtige Einkommen. Arbeitnehmer können sie in der Steuererklärung unabhängig vom Verkehrsmittel ansetzen. Selbst ein Ticket für die Bahn oder regelmäßige Fahrten mit dem Fahrrad fallen darunter. Wichtig ist nur, dass es sich um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt. Bei ÖPNV können tatsächliche Kosten angesetzt werden, soweit sie die Pauschale übersteigen.
Kosten im Blick behalten
Die Nutzung eines Firmenwagens bringt Vorteile, aber auch Kosten. Der geldwerte Vorteil wird als Arbeitslohn versteuert und erhöht damit das Einkommen. Gleichzeitig reduziert die Entfernungspauschale die Steuerlast. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, welche Methode – 1-%-Regel oder Fahrtenbuchmethode – finanziell sinnvoller ist. Manchmal lohnt sich auch ein Vergleich verschiedener Fahrzeuge mit unterschiedlichem Bruttolistenpreis. Für Plug-in-Hybride gelten seit 2025 verschärfte Voraussetzungen (z. B. elektrische Reichweite ≥ 80 km), damit die Begünstigung greift.
Arbeitgeber und Arbeitgeberin – wer trägt was?
Arbeitgeber stellen den Dienstwagen zur Verfügung. Sie übernehmen Anschaffung, Versicherung, Wartung und viele Kosten. Arbeitnehmer tragen die Steuerlast über die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Arbeitgeberin und Arbeitgeber profitieren ebenfalls: Firmenwagen sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wichtiger Anreiz. Für beide Seiten gilt es, die steuerlichen Regeln zu kennen.
Fahrtenbuch – genauer Blick
Ein Fahrtenbuch muss lückenlos sein. Jede Fahrt wird mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck dokumentiert. Fehler oder Lücken können dazu führen, dass das Finanzamt die gesamte Methode verwirft und automatisch die 1-%-Regel anwendet. Das bedeutet: Mehr Steuern. Wer diese Methode wählt, sollte also konsequent sein. Die Form der Aufzeichnungen muss eine nachträgliche Manipulation ausschließen.
Die 1 Methode im Detail
Die 1-%-Regel ist einfach, aber nicht immer günstig. Sie basiert auf dem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, unabhängig vom tatsächlichen Wert. Selbst wenn der Wagen alt ist, zählt immer der ursprüngliche Listenpreis. Zusätzlich werden 0,03 % pro Entfernungskilometer angesetzt. Vorteil dieser Methode: Sie ist unkompliziert, da keine Aufzeichnungen nötig sind. Nachteil: Sie kann zu einer hohen Steuerlast führen, vor allem bei langen Arbeitswegen. Wer selten pendelt, kann statt 0,03 % die 0,002-%-Einzelbewertung je tatsächlichem Arbeitstag wählen.
Beispiel zur Verdeutlichung
Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt täglich 30 km zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Bruttolistenpreis seines Wagens beträgt 40.000 €. Mit der 1-%-Regel werden monatlich 400 € (1 %) plus ab 2026: 0,03 % × 30 km × 40.000 € = 360 € als geldwerter Vorteil versteuert. Das ergibt 760 € monatlich zusätzlich zum Arbeitslohn. Mit einem Fahrtenbuch könnte der Vorteil deutlich geringer ausfallen. Bei seltener Büropräsenz kann die 0,002-%-Regel günstiger sein, weil nur die tatsächlichen Pendlertage zählen.
Besonderheiten bei Dienstreisen
Dienstreisen unterscheiden sich von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie gelten nicht als Privatfahrten und lösen keinen geldwerten Vorteil aus. Arbeitgeber erstatten oft die Kosten oder stellen den Wagen für solche Fahrten bereit. Arbeitnehmer müssen genau trennen, was Dienstreise ist und was nicht. Nur so lassen sich Werbungskosten korrekt ansetzen.

Entfernung, Strecke und Wegstrecke
Die Entfernungspauschale bezieht sich immer auf die einfache Strecke. Wer also 40 km zur Arbeit fährt, kann nur 40 km ansetzen, nicht 80 km für Hin- und Rückfahrt. Als Wegstrecke zählt die kürzeste verkehrsübliche Verbindung. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn eine andere Strecke regelmäßig schneller ist. Arbeitnehmer sollten die Entfernungskilometer genau prüfen und plausibel angeben.
Werbungskostenpauschale und Steuererklärung
Arbeitnehmer können die Entfernungspauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Schon ab dem ersten Kilometer zählt die Pauschale. Sie mindert das Einkommen und reduziert so die Steuer. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt es sich, die Pauschale genau zu berechnen, auch wenn sie zusätzlich einen Firmenwagen nutzen. Ab 2026 gilt der Satz von 0,38 € ab Kilometer 1.
Steuern sparen mit Methode
Ob Fahrtenbuch oder 1-%-Regel: Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. Wer viele Dienstreisen hat, spart meist mit dem Fahrtenbuch. Wer wenig privat fährt, profitiert ebenfalls. Die 1-%-Regel ist dann sinnvoll, wenn ein Fahrtenbuch zu aufwendig wäre und der Arbeitsweg kurz ist. Jede Methode führt zu einem anderen Ergebnis – und das Finanzamt prüft streng, ob die Regeln eingehalten werden. Die Wahl 0,03 % vs. 0,002 % für den Arbeitsweg ist pro Kalenderjahr bindend.
Privatfahrten im Überblick
Privatfahrten sind alle Fahrten, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Sie erhöhen den geldwerten Vorteil und müssen versteuert werden. Arbeitnehmer können diesen Vorteil nur durch die Wahl der Methode beeinflussen. Das Fahrtenbuch bietet hier Vorteile, da nur die tatsächliche Nutzung zählt. Mit der 1 Methode wird jede Privatfahrt pauschal eingerechnet – unabhängig davon, wie viele es wirklich sind.
Besonderheiten für Pendler
Pendler mit einem langen Arbeitsweg profitieren besonders von der Entfernungspauschale. Jeder Entfernungskilometer zählt, ab 2026 mit 0,38 € pro Kilometer, auch wenn ein Firmenwagen gestellt wird. Pendler können so hohe Werbungskosten geltend machen und ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Wichtig ist die genaue Berechnung, denn Fehler führen schnell zu Rückfragen vom Finanzamt.
Arbeitgeberin und Steuerlast
Arbeitgeberin und Arbeitgeber müssen den geldwerten Vorteil im Lohnabrechnungssystem berücksichtigen. Er wird als Arbeitslohn behandelt und unterliegt der Lohnsteuer. Für Arbeitnehmer erhöht das das Einkommen. Durch die Entfernungspauschale sinkt die Belastung wieder. Arbeitgeberin und Arbeitnehmer profitieren beide, wenn die Regeln verstanden und korrekt angewendet werden.
Unfall auf dem Arbeitsweg
Ein Unfall auf dem Arbeitsweg bringt steuerliche Besonderheiten mit sich. Reparaturkosten können teilweise als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch Fahrten zur Werkstatt zählen in bestimmten Fällen. Arbeitnehmer sollten Rechnungen aufbewahren und prüfen, ob diese Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Das Finanzamt erkennt solche Kosten an, wenn sie klar dokumentiert sind.
Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbot
Manche Arbeitgeber verhängen ein Nutzungsverbot für Privatfahrten. In diesem Fall entfällt der geldwerte Vorteil. Arbeitnehmer nutzen den Wagen dann nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Dienstreisen. Hier gelten besondere Regeln, die im Arbeitsvertrag festgelegt sein müssen. Wer gegen das Nutzungsverbot verstößt, riskiert steuerliche und arbeitsrechtliche Folgen.
Versteuerung im Überblick
Die Versteuerung eines Firmenwagens ist komplex. Sie hängt von der Methode, den Fahrten und der Entfernungspauschale ab. Der Nutzungswert wird dem Arbeitslohn zugerechnet. Arbeitnehmer müssen daher genau prüfen, wie sich die Berechnung auf ihre Steuerlast auswirkt. Mit guter Planung lässt sich viel Geld sparen. Für E-Firmenwagen kann die 0,25-%-Regel erhebliche Vorteile bringen, Listenpreisgrenze 100.000 € beachten.
Besonderheiten bei Verkehrsmitteln
Die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel. Ob Bus, Bahn, Fahrrad oder Auto – ab 2026 0,38 € pro Entfernungskilometer. Selbst wer zu Fuß zur Arbeit geht, profitiert von der Pauschale. Entscheidend ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei Fahrrad/zu Fuß/Motorrad und ÖPNV gilt grundsätzlich der Höchstbetrag 4.500 €; bei Pkw-Nutzung keine Deckelung.

Arbeitszeit und Fünf Tage Woche
Die Pauschale wird für jeden Arbeitstag gewährt. Bei einer Fünf Tage Woche summieren sich die Beträge schnell. Wer zusätzlich Überstunden leistet oder an sechs Tagen arbeitet, kann auch diese Fahrten ansetzen. Wichtig ist, dass du die Zahl der Arbeitstage realistisch angibst. Das Finanzamt akzeptiert keine überhöhten Angaben ohne Nachweise.
Unfallkosten und Besonderheiten
Ein weiterer steuerlicher Vorteil betrifft Unfallkosten. Passiert ein Unfall auf dem Arbeitsweg, können diese Kosten als Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt für Reparaturen am Auto, aber auch für medizinische Ausgaben, wenn sie durch den Unfall entstanden sind. Besonderheiten bestehen, wenn der Arbeitgeber Kosten übernimmt – dann entfällt der eigene Vorteil.
Bruttolistenpreis und Wert
Der Bruttolistenpreis ist eine feste Größe. Er bestimmt bei der 1-%-Regel, wie hoch der monatliche Nutzungswert ist. Selbst wenn der Wagen alt und im Markt weniger wert ist, zählt immer der ursprüngliche Listenpreis. Arbeitnehmer empfinden das oft als ungerecht, aber es ist die Regel. Nur durch die Wahl des Fahrtenbuchs lässt sich dieser Effekt umgehen. Für E-Autos kann der ermäßigte Satz von 0,25 % gelten, bis 100.000 € Listenpreis.
Arbeitsstätte und Arbeitsplatz
Die Begriffe Arbeitsstätte und Arbeitsplatz werden häufig verwechselt. Die Arbeitsstätte ist die erste Tätigkeitsstätte, die der Arbeitgeber bestimmt. Der Arbeitsplatz kann dagegen wechseln, etwa bei Außendienst oder Projektarbeit. Für die Entfernungspauschale zählt ausschließlich die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Alle anderen Fahrten gelten als Dienstreisen.
Einrichtung und Betrieb
Die Tätigkeitsstätte ist immer eine Einrichtung des Betriebs. Das kann ein Bürogebäude, eine Werkshalle oder ein Lager sein. Fahrten dorthin gelten steuerlich als Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Wer dagegen zu Kunden fährt oder verschiedene Orte besucht, befindet sich auf Dienstreisen. Arbeitnehmer sollten diese Unterschiede kennen, um ihre Fahrten korrekt einzuordnen.
Bilder im Kopf behalten
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – stell dir die Entfernungspauschale wie einen Schutzschirm vor, der einen Teil deiner Fahrtkosten abdeckt. Ob du mit dem Auto fährst, mit der Bahn pendelst oder dein Fahrrad nutzt: Die Regel ist immer gleich. Ab 2026 schützt der Satz von 0,38 € pro Entfernungskilometer ab Kilometer 1.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Die Entfernungspauschale ist ein starkes Instrument, um Steuern zu sparen. Arbeitnehmer mit Firmenwagen profitieren besonders, wenn sie die Regeln kennen. Die Wahl zwischen 1-%-Regel, Fahrtenbuch und 0,002-%-Einzelbewertung entscheidet über die Höhe des geldwerten Vorteils. Neu ab 2026: 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer; E-Dienstwagen bis 100.000 € Listenpreis weiter mit 0,25 %.

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FAQ zur Entfernungspauschale Firmenwagen
Was ist die Entfernungspauschale?
Sie ist eine steuerliche Regelung, die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt. Ab 2026: 0,38 € je Entfernungskilometer ab km 1.
Darf ich die Entfernungspauschale nutzen, wenn ich einen Firmenwagen habe?
Ja. Auch mit Firmenwagen oder Dienstwagen kannst du die Pauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen.
Welche Methoden gibt es für die Versteuerung?
Zwei Wege: 1-%-Regel (plus 0,03 % je Entfernungskilometer) oder Fahrtenbuchmethode; alternativ die 0,002-%-Einzelbewertung je tatsächlichem Arbeitstag.
Wie berechne ich meinen geldwerten Vorteil?
Bei der 1-%-Regel werden 1 % des Bruttolistenpreises und 0,03 % pro Entfernungskilometer angesetzt. Mit Fahrtenbuch wird die tatsächliche Nutzung versteuert. Bei seltenen Pendelfahrten kann die 0,002-%-Regel günstiger sein.
Was zählt als erste Tätigkeitsstätte?
Das ist der Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber festlegt – meist das Büro oder eine feste Einrichtung. Alle Fahrten dorthin gelten als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Kann ich Unfallkosten absetzen?
Ja, wenn sie auf dem Arbeitsweg entstehen. Reparaturkosten oder medizinische Kosten können als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Wie wirkt sich die Entfernungspauschale auf die Steuererklärung aus?
Sie wird als Werbungskosten abgezogen und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Ab 2026 mit 0,38 € je km.
Welcher Praxis Tipp spart am meisten Steuern?
Vergleiche die Methoden. Wer viele Dienstreisen hat, spart oft mit Fahrtenbuch. Wer selten pendelt, sollte die 0,002-%-Einzelbewertung prüfen; E-Dienstwagen bis 100.000 € profitieren von 0,25 %.