Was ist die Ehrenamtspauschale 2026?

Wir wissen: Das Steuerrecht in Deutschland kann sich manchmal wie ein dichter Dschungel anfühlen. Gerade wenn es ums ehrenamt geht, stellt sich oft die Frage: Was darf man, was nicht? Hier kommt die ehrenamtspauschale 2025 ins Spiel – eine wertvolle Möglichkeit, dein Engagement im Verein steuerlich zu würdigen.

Die ehrenamtspauschale ist ein steuerfreier Freibetrag von bis zu 960 Euro pro Jahr (zuvor 840 Euro). Du kannst diese Summe erhalten, wenn du dich in einem gemeinnützigen Verein, einer Organisation des öffentlichen Rechts oder einer ähnlichen Einrichtung engagierst – und das nebenberuflich.

Dabei ist egal, ob du dich im Sportverein, in einem sozialen Projekt oder als Vorstandsmitglied einbringst. Wichtig ist, dass deine tätigkeit freiwillig erfolgt und nicht deinen Hauptberuf ersetzt.

Die Pauschale wurde geschaffen, um bürokratische Hürden abzubauen. Du musst also keine Belege für Ausgaben oder Aufwand einreichen, solange du im erlaubten Rahmen bleibst. So bekommst du eine kleine finanzielle Anerkennung – ohne steuerlichen Stress.

Mit der ehrenamtspauschale 2026 setzt der Gesetzgeber ein klares Zeichen: Ehrenamtliche Arbeit ist ein zentraler Pfeiler unserer Gesellschaft – und verdient Wertschätzung, auch in Form von Geld.

Warum lohnt sich deine Arbeit im Verein?

Du fragst dich vielleicht, ob sich dein Einsatz im Verein wirklich lohnt? Die Antwort ist: auf jeden Fall. Auch wenn es dir in erster Linie um die Sache geht, darf man nicht vergessen, dass Zeit, Aufwand und Verantwortung oft hoch sind.

Die ehrenamtspauschale ist eine einfache Möglichkeit, deine ehrenamtliche tätigkeit finanziell anzuerkennen – ohne dass du Steuern zahlen musst. Gerade kleinere Beträge können motivieren, weiterzumachen.

Zudem sendet sie ein wichtiges Signal: Deine arbeit ist nicht selbstverständlich, sondern verdient Anerkennung. Sie stärkt die vereinsarbeit und hilft, die Organisation nachhaltig aufzustellen. So profitieren auch andere mitglieder, die auf dein Engagement zählen.

ehrenamtspauschale 2025

Wer darf die Ehrenamtspauschale bekommen?

Die Pauschale steht grundsätzlich vielen offen. Voraussetzung ist, dass du ehrenamtlich, also freiwillig und unbezahlt im klassischen Sinne, tätig bist. Dein Engagement muss dabei in einer gemeinnützigen Organisation, einem Verein oder einer Einrichtung öffentlichen Rechts stattfinden.

Typische Beispiele: Vorstandsmitglieder, Schriftführer, Platzwarte, Kassenprüfer oder Personen, die Veranstaltungen koordinieren. Wichtig: Deine tätigkeit darf nicht dein Hauptberuf sein – sie muss im nebenberuflichen Rahmen erfolgen.

Auch mehrere personen innerhalb eines Vereins dürfen die Pauschale erhalten – solange die einzelnen tätigkeiten klar definiert und voneinander abgegrenzt sind.

Voraussetzungen im Überblick

Damit du die ehrenamtspauschale steuerfrei nutzen kannst, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Gemeinnützigkeit der Organisation: Dein verein oder deine Einrichtung muss gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sein.
  2. Ehrenamtliche tätigkeit: Du übst deine Aufgabe freiwillig, nebenberuflich und ohne klassischen Arbeitsvertrag aus.
  3. Formelle Grundlage: Die Zahlung muss durch Satzung oder Vorstandsbeschluss erlaubt sein.
  4. Begrenzung auf 960 Euro pro Jahr: Alles darüber hinaus wäre steuerpflichtig.
  5. Keine Verbindung zum Hauptberuf: Die Tätigkeit darf nicht mit deinem regulären Job identisch sein.

Wenn alle voraussetzungen erfüllt sind, steht der Auszahlung nichts im Weg.

ehrenamtspauschale 2025

Wie viel darfst du bekommen?

Die Grenze liegt klar bei 960 Euro pro Jahr. Das ist der steuerfreie Betrag, den du als Aufwandsentschädigung erhalten darfst. Ob monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr ausgezahlt – das bleibt dem Verein überlassen.

Überschreitest du diesen Betrag, werden die Einnahmen steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Im schlimmsten Fall kommen auch noch Sozialabgaben hinzu.

Bleibst du aber im Rahmen, musst du keine steuer zahlen, und dein Engagement bleibt offiziell und unkompliziert anerkannt.

Kombination mit Übungsleiterpauschale

Viele fragen sich: Darf man die ehrenamtspauschale mit der übungsleiterpauschale kombinieren? Ja – aber es gibt klare Regeln. Die beiden Pauschalen dürfen nicht für dieselbe Tätigkeit verwendet werden.

Hast du im selben Verein zwei unterschiedliche Aufgaben – zum Beispiel als Trainer (Übungsleiter) und zusätzlich als Social-Media-Beauftragter –, kannst du beide Freibeträge parallel nutzen: 3.300 Euro ab 2026 (zuvor 3.000 Euro) für die pädagogische tätigkeit, 960 Euro für die organisatorische.

Wichtig ist, dass der Zweck und der Rahmen jeder Tätigkeit klar dokumentiert und voneinander getrennt sind. So vermeidest du Probleme mit dem Finanzamt.

Wo findest du das in der Satzung?

Die Grundlage für die Auszahlung der ehrenamtspauschale sollte in der Satzung deines vereins oder in einem offiziellen Vorstandsbeschluss geregelt sein.

Ein typischer Satz könnte lauten: „Ehrenamtliche erhalten eine Aufwandsentschädigung von bis zu 960Euro pro Jahr.“

Fehlt dieser Hinweis, kann das Finanzamt die steuerfreie Zahlung im Nachhinein infrage stellen. Daher gilt: Lieber vorher klären – das schützt dich und den Verein.

ehrenamtspauschale 2025

Dokumentation leicht gemacht

Damit alles sauber und transparent bleibt, solltest du deine ehrenamtliche tätigkeit gut dokumentieren. Das ist auch im Interesse des vereinsvorstands und schützt alle Beteiligten.

Wichtig ist:

  • Wer hat die Bezahlung beschlossen?
  • Für welche tätigkeit wurde sie gezahlt?
  • In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt?
  • Gibt es Protokolle, Überweisungsbelege oder E-Mails zur Bestätigung?

Mit SpeedTax kannst du alle relevanten Informationen digital erfassen, automatisch prüfen lassen und im Ernstfall nachweisen. Einfacher geht’s kaum.

Steuererklärung: Was ist relevant?

Solange du die ehrenamtspauschale nicht überschreitest, musst du sie in der Steuererklärung nicht angeben. Liegt deine Aufwandsentschädigung über 960Euro pro Jahr, trägst du den übersteigenden Betrag in der Anlage SO („Sonstige Einkünfte“) ein.

Unterschiede im Überblick

PauschaleZweckBetragVoraussetzung
EhrenamtspauschaleAllgemeine Tätigkeit im Verein960 Euro pro JahrEhrenamtlich, nebenberuflich
ÜbungsleiterpauschalePädagogische Tätigkeit3.000 Euro pro JahrÜbungsleiter, Trainer, etc.

Für wen lohnt sich das besonders?

Die Pauschale lohnt sich für viele Menschen, die sich engagieren:

  • Vereinsmitglieder, die regelmäßig Aufgaben übernehmen.
  • Übungsleiter oder Trainer, die Kurse leiten.
  • Personen, die Verwaltungsarbeit leisten oder Veranstaltungen organisieren.
  • Helfer, die spontan bei Projekten einspringen.
  • Alle, die mehr als ein Drittel ihrer Freizeit für den Verein investieren.

Ob im Sport, in der Kultur oder im sozialen Bereich: Deine ehrenamtliche tätigkeit verdient finanzielle Anerkennung.

ehrenamtspauschale 2025

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Organisation prüfen – Ist der Verein gemeinnützig?
  2. Satzung checken – Ist die Zahlung formell erlaubt?
  3. Tätigkeit dokumentieren – Was genau machst du?
  4. Vorstand entscheiden lassen – Protokollierte Zustimmung einholen.
  5. Auszahlung veranlassen – bis zu 960 Euro pro Jahr.
  6. Alles erfassen – z. B. mit SpeedTax.

Fertig – und du bist auf der sicheren Seite.

Vorteile für dich und deinen Verein

  • Weniger Stress mit dem Finanzamt
  • Mehr Klarheit über Auszahlungen
  • Einfachere Steuererklärung
  • Wertschätzung deines Engagements
  • Geringere Bürokratie
  • Stärkere Motivation für Ehrenamtliche
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FAQ – Häufige Fragen zur Ehrenamtspauschale 2026

Was ist genau die Ehrenamtspauschale 2026?

Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung bis zu 960 Euro pro Jahr für bestimmte ehrenamtliche tätigkeiten.

Kann ich Pauschale und Übungsleiterpauschale kombinieren?

Ja – wenn es sich um zwei klar getrennte tätigkeiten handelt.

Muss ich die Pauschale in der Steuererklärung angeben?

Nur, wenn du über den Freibetrag von 960Euro pro Jahr hinausgehst.

Was passiert bei Überschreitung der 960Euro?

Der übersteigende Betrag wird steuerpflichtig – eventuell auch sozialversicherungspflichtig.

Wer entscheidet über die Auszahlung?

Der Vorstand deines Vereins, meist per Beschluss.

Gilt die Pauschale auch für Vorstände?

Ja – wenn es die Satzung erlaubt und die tätigkeit nebenberuflich ist.

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