Bewerbungskosten clever absetzen: Tipps für Deine Steuererklärung
Bewerbungskosten richtig absetzen: So sparen Sie clever Steuern
Wir wissen: Die Jobsuche kann nicht nur Nerven kosten, sondern auch viel Geld. Fahrtkosten, Bewerbungsfotos oder Bewerbungsmappe – schnell summieren sich die Ausgaben. Doch die gute Nachricht: Diese Bewerbungskosten lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Ab 2026 gelten höhere Kilometer- und Verpflegungspauschalen, was den steuerlichen Abzug leicht erhöht.
Welche Bewerbungskosten sind absetzbar?
Alle Aufwendungen, die direkt mit einer Bewerbung zu tun haben, gelten steuerlich als absetzbar. Dazu zählen:
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder zu Tests
- Bewerbungsfotos und Bewerbungsmappe
- Porto und Druckkosten bei einer Post Bewerbung
- Ausgaben für Online Bewerbungen oder E Mail Bewerbungen (z. B. Software, Scanner)
- Kosten für Kopien und Bewerbungsunterlagen
- Telefongespräche und Internetgebühren im Zusammenhang mit der Suche nach einer Arbeitsstelle
Das Finanzamt erkennt diese Posten in der Regel an, wenn Sie sie mit Quittungen oder Belegen nachweisen. Elektronische Belege (PDF, E-Mail-Rechnung) werden seit 2026 bundesweit einheitlich akzeptiert, Papiernachweise sind nicht mehr zwingend erforderlich.

Pauschale oder Einzelbelege: Was ist besser?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Bewerbungskosten geltend zu machen:
- Einzelnachweis: Sie sammeln jede Quittung für Druck, Porto, Fahrt oder Foto.
- Pauschale: Viele Finanzämter akzeptieren Beträge zwischen 2,50 Euro pro Bewerbung und 15 Euro pro eingereichter Bewerbung.
Neu 2026: Einige Finanzämter erkennen auch eine Jahrespauschale von bis zu 300 € an, wenn mindestens 20 nachweisbare Bewerbungen erfolgt sind.
Die Pauschale spart Zeit, weil Sie nicht jede Kleinigkeit belegen müssen. Allerdings lohnt sich der Nachweis mit Belegen, wenn Ihre Aufwendungen höher sind.
Fahrtkosten und Verpflegung beim Vorstellungsgespräch
Besonders häufig entstehen Fahrtkosten. Ab 2026 gilt die neue Entfernungspauschale von 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Das gilt auch für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.
Auch Verpflegungskosten sind absetzbar, wenn Sie mehrere Stunden unterwegs sind. Die Pauschalen steigen auf 16 € bei 8–24 Stunden Abwesenheit und 32 € bei ganztägigen Reisen (vorher 14 € / 28 €).
Beispiel:
Für ein Vorstellungsgespräch 50 km entfernt ergibt sich:
50 km × 0,38 € × 2 = 38 € Fahrtkosten.
Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappe und mehr
Oft fragen sich Bewerber, welche Kosten für Bewerbungsfotos akzeptiert werden. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt marktübliche Preise an. Auch eine hochwertige Bewerbungsmappe fällt darunter.
Beispiel:
80 € für professionelle Fotos + 2 Mappen à 10 € = 100 € Werbungskosten.
Digitale Bewerbungsfotos und Online-Portfoliokosten (z. B. professionelle Website oder Bewerbungsplattform) sind seit 2026 ebenfalls abziehbar, wenn sie ausschließlich dem Bewerbungszweck dienen.

Bewerbungskosten in der Steuererklärung
Alle Bewerbungskosten tragen Sie in der Anlage N unter Werbungskosten ein. Sie mindern damit Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt 2026 bei 1.230 €. Nur wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inklusive Bewerbungskosten) diesen Betrag überschreiten, ergibt sich eine Steuerersparnis.
Das Finanzamt kann Belege anfordern, auch bei Nutzung einer Pauschale.
Erstattung durch den Arbeitgeber
Nicht nur das Finanzamt beteiligt sich. Manche Arbeitgeber übernehmen Kosten für ein Vorstellungsgespräch. Dazu gehören in der Regel Fahrtkosten, manchmal auch Übernachtung. Wichtig: Fragen Sie vorab nach den Bedingungen. Seit 2026 ist ein pauschaler steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber bis 50 € pro Bewerbung zulässig.
Kommt es zu einer Erstattung, dürfen Sie diese Beträge nicht zusätzlich als Werbungskosten angeben.
Tipps für eine clevere Steuerplanung
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der Pauschale nur, wenn Ihre Ausgaben gering sind.
- Führen Sie ein Verzeichnis aller Bewerbungen – ob Post oder Online Bewerbungen.
- Heben Sie Belege für Fahrtkosten, Telefongespräche und Mappen auf.
- Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine Erstattung anbietet.
- Beachten Sie: Ab 2026 können auch digitale Tools und Bewerbungssoftware bis 150 € jährlich als Arbeitsmittel abgesetzt werden.
So behalten Sie die Übersicht und sichern sich das Maximum an steuerlicher Entlastung.

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Häufige Fragen zu Bewerbungskosten
Wie hoch ist die Pauschale pro Bewerbung?
Viele Finanzämter erkennen 2,50 Euro pro Bewerbung oder bis zu 15 Euro pro eingereichter Bewerbung an. Ab 2026 sind in mehreren Bundesländern bis 300 € Jahrespauschale möglich.
Muss ich alle Belege aufbewahren?
Ja. Elektronische Belege reichen aus; Papierquittungen sind nicht mehr vorgeschrieben.
Kann ich Bewerbungskosten auch ohne Erfolg absetzen?
Ja. Entscheidend ist die tatsächliche Bewerbung, nicht der Erfolg.
Zählen auch digitale Kosten?
Ja. Software-Abos, Online-Portfolios oder Bewerbungshosting sind ab 2026 ausdrücklich als Werbungskosten anerkannt.
Welche Rolle spielt das Vorstellungsgespräch?
Fahrt- und Verpflegungskosten sind absetzbar. Übernimmt der Arbeitgeber pauschal bis 50 €, darf dieser Betrag nicht zusätzlich angesetzt werden.