Wir wissen: Die Frage „Welche Steuerklasse bin ich?“ stellen sich viele – besonders beim neuen Job, nach einer Heirat oder wenn sich die Lebensumstände ändern.
Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf dein Nettoeinkommen, deine Lohnsteuer, mögliche Nachzahlungen – und sogar auf staatliche Leistungen wie z. B. Elterngeld oder Wohngeld, die sich am Nettoeinkommen orientieren.
In diesem Artikel findest du einen klaren Überblick, wie du deine Steuerklasse herausfindest, welche Klassen es gibt und was sie jeweils bedeuten. Die Hinweise beziehen sich auf die Rechtslage und Verwaltungspraxis in Deutschland bis einschließlich Steuerjahr 2026.
Woher weiß ich, welche Steuerklasse ich bin?
Deine aktuelle Steuerklasse wird automatisch vom Finanzamt festgelegt – basierend auf deinem Familienstand, deiner Tätigkeit und weiteren Faktoren.
Du findest sie:
- auf deiner Gehaltsabrechnung
- in deinem Elster-Konto
- beim Arbeitgeber (über die ELStAM-Daten)
- direkt beim zuständigen Finanzamt
Auch die Frage „Welche Steuerklasse habe ich automatisch?“ lässt sich leicht klären: Alleinstehende ohne Kinder starten in der Regel automatisch in Steuerklasse 1. Seit Einführung von ELStAM wird diese Einstufung elektronisch hinterlegt; eine frühere Papier-Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr.

Was bedeutet Steuerklasse?
Die Steuerklasse (auch: Lohnsteuerklasse) bestimmt, wie viel Lohnsteuer direkt von deinem Gehalt abgezogen wird. Sie ist damit ein zentraler Faktor für dein monatliches Netto – und beeinflusst auch die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Zudem wirkt sich die Wahl der Steuerklassenkombination bei Ehepaaren auf Höhe und Wahrscheinlichkeit von Nachzahlungen oder Erstattungen nach der Jahresveranlagung aus.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I
Die Standard-Steuerklasse für alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder. Gilt für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete. Sie ist die „Grundklasse“, in der der allgemeine Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt werden, aber keine zusätzlichen Entlastungsbeträge (z. B. für Alleinerziehende).
Steuerklasse II
Für alleinerziehende Elternteile, die mit mindestens einem Kind zusammenleben. Enthält zusätzlich einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ideal, wenn du allein mit Kind lebst und Anspruch auf Kindergeld hast. Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2023 4.260 € pro Jahr für das erste Kind plus 240 € für jedes weitere Kind und wird im Lohnsteuerabzug über Steuerklasse II automatisch berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuerklasse III
Diese Klasse ist für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der andere Partner kein oder ein sehr geringes Einkommen hat – in Kombination mit Steuerklasse V. Sie bietet besonders hohe Freibeträge, aber Vorsicht: oft kommt es zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung. Steuerklasse III wird auch im Todesfall eines Ehepartners für den überlebenden Partner im Jahr des Todes und im Folgejahr angewendet, wenn zuvor die Kombination III/V oder IV/IV bestand.
Steuerklasse IV
Wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, ist die Kombination Steuerklasse IV / IV sinnvoll. Jeder Partner zahlt etwa den gleichen Steuerbetrag. Diese Kombination entspricht im Lohnsteuerabzug ungefähr der späteren gemeinsamen Einkommensteuerschuld bei ähnlichen Einkommen.
Steuerklasse IV mit Faktor
Hier kommt das sogenannte Faktorverfahren ins Spiel. Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, um die Steuerlast gerechter auf beide Partner zu verteilen. Besonders bei 10–30 % Einkommensunterschied eine gute Wahl. Das Faktorverfahren verteilt den Splittingvorteil unmittelbar auf beide Löhne und verringert dadurch das Risiko hoher Nachzahlungen; seit 2020 kann es von Ehegatten ohne besondere Voraussetzungen beantragt und auch mehrfach im Jahr geändert werden.
Steuerklasse V
Diese Klasse wird zusammen mit Steuerklasse III genutzt – vom geringer verdienenden Partner. Hat hohe Abzüge, weil Freibeträge auf den Partner mit Klasse III übertragen werden. Da in Steuerklasse V kein Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, ist das Nettoeinkommen hier oft deutlich niedriger; ein Jahresausgleich über die Steuererklärung ist dann praktisch Pflicht.
Steuerklasse VI
Wenn du zwei oder mehr Jobs hast, landet dein zweites Arbeitsverhältnis automatisch in Steuerklasse VI. Sie hat keine Freibeträge – deshalb ist die Steuerlast hier am höchsten. Steuerklasse VI wird außerdem verwendet, wenn für ein Arbeitsverhältnis keine oder fehlerhafte ELStAM vorliegen; sie ist dann so lange anzuwenden, bis korrekte Merkmale übermittelt werden.

Wer ist in Steuerklasse I?
Die meisten Alleinstehenden fallen automatisch in diese Klasse. Wenn du ledig bist, keinen Partner gemeldet hast und keine Kinder betreust, hast du in der Regel Steuerklasse 1. Das gilt auch für dauerhaft getrennt lebende oder geschiedene Personen ohne Anspruch auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Bin ich Steuerklasse 1 oder 2?
Das hängt davon ab, ob du allein ein Kind betreust. Wenn ja – also z. B. alleinerziehend mit Anspruch auf Kindergeld –, gehörst du in Steuerklasse II. Falls nicht, bleibst du in Steuerklasse I. Voraussetzung für Steuerklasse II ist u. a., dass keine weitere volljährige Person mit dir in einer Haushaltsgemeinschaft lebt (mit Ausnahme deiner Kinder) und dass dir Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht.
Wann ist man in Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4?
3 und 5 ist oft sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (z. B. 70 : 30).
4 und 4 (oder 4 mit Faktor) ist bei ähnlichem Einkommen meist die gerechtere Lösung – mit geringerer Steuerbelastung über das Jahr hinweg. Seit 2020 können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ihre Steuerklassenkombination mehrmals im Jahr ändern, um z. B. auf Einkommensänderungen oder geplantes Elterngeld zu reagieren; ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt oder ein Online-Antrag über das zuständige Landesportal genügt.
Wo kann ich meine Steuerklasse einsehen?
Deine aktuelle Steuerklasse findest du an mehreren Stellen. Am einfachsten ist ein Blick auf deine monatliche Gehaltsabrechnung – dort ist sie meist klar vermerkt. Auch im ELSTER-Portal kannst du deine Steuerklasse digital abrufen, vorausgesetzt du hast ein Konto.
Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Anruf oder Besuch beim Finanzamt – dort kann man dir Auskunft geben. Alternativ kannst du auch deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber fragen, da sie Zugriff auf deine steuerrelevanten Daten (ELStAM) haben.
Zusätzlich findest du die Steuerklasse in deinem Steuerbescheid, oft ganz oben auf der ersten Seite. In vielen Informationsbroschüren der Finanzverwaltungen der Länder findest du außerdem Beispielabrechnungen, an denen du die Steuerklasse ablesen kannst.
Wie kann ich meine Steuerklasse ändern?
Ein Wechsel der Steuerklasse ist grundsätzlich möglich – aber nicht jederzeit und nicht für jeden. Verheiratete Paare können ihre Steuerklassenkombinationen – zum Beispiel von 4/4 auf 3/5 oder 4 mit Faktor – beim Finanzamt ändern lassen.
Für Alleinerziehende, die bisher in Steuerklasse I sind, ist ein Wechsel in Steuerklasse II möglich, wenn sie allein mit Kind leben und Anspruch auf Kindergeld haben.
Seit dem 1.1.2020 können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ihre Steuerklassenkombination sowie das Faktorverfahren mehrfach pro Jahr wechseln; eine Beschränkung auf „einmal jährlich“ gilt hier nicht mehr.
Ein Steuerklassenwechsel ist außerdem bei Ereignissen wie Heirat, Scheidung, Tod des Ehepartners, Aufnahme oder Wegfall einer Beschäftigung oder beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit bzw. in Elternzeit möglich; solche Änderungen solltest du dem Finanzamt zeitnah melden, damit deine ELStAM angepasst werden.

Wann sollte man die Steuerklasse wechseln?
Ein Steuerklassenwechsel bietet sich immer dann an, wenn sich deine Lebensumstände ändern. Das kann zum Beispiel eine Heirat oder Trennung sein, aber auch die Geburt eines Kindes oder ein Wechsel zwischen Vollzeitjob und Minijob.
Auch wenn du aus der Selbstständigkeit zurück in ein Angestelltenverhältnis wechselst, ist eine neue Steuerklasse oft notwendig.
Wichtig: Informiere in solchen Fällen möglichst schnell dein zuständiges Finanzamt. Es passt deine Steuerklasse dann automatisch an deine neue Lebenssituation an. Wenn du Elterngeld planst, kann ein frühzeitiger Wechsel – meist einige Monate vor dem Mutterschutz – sinnvoll sein, weil sich das Elterngeld an deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen orientiert; hier lohnt sich eine individuelle Berechnung.
Was ist die beste Steuerklasse?
Die „beste“ Steuerklasse gibt es nicht für alle – sie hängt immer von deiner persönlichen Lebenssituation ab. Familienstand, Einkommen, Kinder oder ein Nebenjob spielen dabei eine wichtige Rolle. Für Singles ist Steuerklasse I Standard, für Alleinerziehende meist II, und für Paare kommen – je nach Einkommensverteilung – IV/IV, IV mit Faktor oder III/V in Frage; ab 2030 soll das Faktorverfahren nach aktueller Planung zur bevorzugten Variante werden.
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