Steuern zahlen Beamte nicht: Ein Überblick über Privilegien

Einleitung: Der Mythos rund um Beamte und Steuern

Immer wieder hört man den Satz: Welche Steuern zahlen Beamte nicht? Viele Menschen sind überzeugt, dass Beamte steuerlich bevorzugt sind und kaum Abgaben leisten. Doch was steckt hinter diesem Mythos? Beamte genießen tatsächlich bestimmte Privilegien, die sie von normalen Arbeitnehmern und Angestellten unterscheiden. Gleichzeitig zahlen sie aber selbstverständlich auch Steuern. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Status, Abgaben und steuerliche Besonderkeiten. Die Aussagen beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland bis einschließlich Steuerjahr 2026.

Beamtenstatus und Bedeutung

Der Beamtenstatus ist ein rechtlich klar definierter Status. Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie erhalten keine klassischen Gehälter, sondern Dienstbezüge, die steuerlich wie Arbeitslohn behandelt werden. Dieser besondere Status bringt Privilegien, aber auch Pflichten mit sich. Dazu gehört unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz und eine eigenständige Altersversorgung durch Ruhegehalt (Pension) statt gesetzlicher Rente.

Welche Steuern zahlen Beamte nicht?

Klar ist: Beamte zahlen Einkommensteuer und oft auch Kirchensteuer. Sie zahlen außerdem – wie andere Arbeitnehmer – gegebenenfalls Solidaritätszuschlag sowie Steuern auf Kapitaleinkünfte, Vermietung oder sonstige Einkünfte.

Doch im Gegensatz zu Angestellten fallen für sie keine Sozialabgaben für Arbeitslosen- oder Rentenversicherung an. Beamte sind in aller Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert; entsprechende Beiträge werden daher auf der Besoldung nicht einbehalten.

Deshalb kursiert häufig der Satz: Welche Steuern zahlen Beamte nicht? Genau diese Unterschiede bei den Abgaben sorgen für das Bild der steuerlichen Bevorzugung. Streng genommen handelt es sich dabei aber überwiegend um den Wegfall von Sozialversicherungsbeiträgen – nicht um eine Befreiung von Steuern.

welche steuern zahlen beamte nicht

Steuern und Abgaben im Überblick

Beamte zahlen grundsätzlich Steuern wie andere Bürger auch. Einkommensteuer, Lohnsteuerabzug, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer sind Pflicht. Unterschiede zeigen sich jedoch bei den Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der Arbeitslosenversicherung. In der aktiven Dienstzeit tragen Beamte ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung meist allein, erhalten dafür aber Beihilfe vom Dienstherrn zu einem Teil der Kosten.

Einkommensteuerpflicht und Lohnsteuer

Beamte unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Ihre Bezüge sind wie Arbeitslohn zu versteuern. Der Lohnsteuerabzug erfolgt monatlich direkt von den Dienstbezügen. Damit unterliegen Beamte denselben Grundprinzipien wie Arbeitnehmer. Unterschiede gibt es in der Art der Sozialabgaben. Für die Besteuerung gelten dieselben Tarife, Freibeträge (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag) und Werbungskostenpauschalen wie für Angestellte.

Sozialabgaben – was entfällt?

Beamte sind von bestimmten Sozialabgaben befreit. Sie zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Stattdessen gibt es eine eigenständige Versorgung durch Pensionen. Genau hier entsteht oft die Diskussion um die Vorteile.

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fallen bei verbeamteten Personen nur an, wenn sie sich (z. B. in einzelnen Bundesländern) bewusst für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe entscheiden; ansonsten schließen sie in der Regel eine private Krankenversicherung für den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil ab und zahlen dafür eigene Beiträge.

Beamte und Pensionen

Anstelle der Rentenversicherung erhalten Beamte eine Pension im Ruhestand. Die Pension wird vom Staat finanziert und richtet sich nach dem letzten Gehalt und den Dienstjahren. Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes werden Pensionen als Versorgungsbezüge behandelt und unterliegen ebenfalls der Einkommensteuer.

Die Höhe des Ruhegehalts kann – je nach Dienstzeit – bis zu rund 71,75 % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erreichen; dafür wurden während der aktiven Zeit aber keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.

Unterschiede zu Renten

Im Gegensatz zu normalen Renten profitieren Beamte von besonderen Regelungen wie dem Versorgungsfreibetrag. Dieser sorgt dafür, dass ein Teil der Pension steuerfrei bleibt. Dennoch steigt die Steuerlast im Laufe der Jahre an, da der Freibetrag für neue Pensionäre sinkt.

Für Versorgungsbeginn im Jahr 2026 beträgt der Versorgungsfreibetrag 12,8 % der Jahresversorgungsbezüge, höchstens 960 € jährlich, zuzüglich eines Zuschlags von 288 € (§ 19 Abs. 2 EStG). Dieser Freibetrag wird im ersten vollen Pensionsjahr ermittelt und bleibt dann betragsmäßig dauerhaft fest.

Parallel dazu werden auch gesetzliche Renten im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes schrittweise stärker besteuert, bis sie – ähnlich wie Beamtenpensionen – vollständig der nachgelagerten Besteuerung unterliegen sollen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Ein wesentlicher Vorteil: Beamte erhalten Beihilfe vom Staat zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie müssen sich privat absichern und zahlen nur reduzierte Beiträge. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist dadurch deutlich günstiger als bei vielen Angestellten. Diese Versicherungsfreiheit stellt einen wichtigen Unterschied dar.

Typische Beihilfesätze beim Bund sind: 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und bestimmte Ehepartner, 80 % für Kinder. Für den verbleibenden Prozentsatz (z. B. 50 % oder 30 %) schließen Beamte eine private Restkostenversicherung ab.

Einige Bundesländer (z. B. Hamburg, Bremen) bieten seit einigen Jahren alternativ eine „pauschale Beihilfe“ an: Entscheidet sich der Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung, übernimmt der Dienstherr pauschal etwa 50 % des GKV-Beitrags – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten.

Beamte zahlen keine Arbeitslosenversicherung

Ein weiteres Privileg: Beamte zahlen keine Arbeitslosenversicherung. Da sie praktisch unkündbar sind, besteht kein Risiko der Arbeitslosigkeit. Deshalb entfällt auch die Pflicht zur Zahlung dieser Beiträge. Für Arbeitnehmer und Angestellte hingegen ist die Abgabe verpflichtend.

Anders kann es aussehen, wenn Pensionäre zusätzlich als Arbeitnehmer beschäftigt werden: Für diese Erwerbstätigkeit fallen dann – wie bei anderen Beschäftigten – Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zu anderen Zweigen der Sozialversicherung an.

welche steuern zahlen beamte nicht

Beamten und Steuererklärung

Viele fragen: Müssen Beamte eine Steuererklärung machen? Ja. Vor allem wenn Nebeneinkünfte oder bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden sollen, ist eine Erklärung sinnvoll. Die Abgabe ermöglicht es, Werbungskosten und Sonderausgaben geltend zu machen. Bei verheirateten Beamten mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor besteht häufig sogar eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung – ebenso bei Nebentätigkeiten, Vermietung oder Kapitaleinkünften.

Steuerlast im Vergleich

Die Steuerlast von Beamten unterscheidet sich also nicht in der Steuerart, sondern in den fehlenden Sozialabgaben. Während Angestellte zusätzlich in Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen, sparen Beamte diese Abgaben. Das führt netto zu einem spürbaren Unterschied. Umgekehrt trägt der Staat als Dienstherr die langfristige Verpflichtung, die Pensionen aus Steuermitteln zu finanzieren – was in der politischen Diskussion (z. B. Vorschläge, Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen) regelmäßig thematisiert wird.

Lehrerinnen und Beamte im Schuldienst

Besonders sichtbar wird das bei Lehrerinnen. Als Beamtinnen im Schuldienst zahlen sie keine Beiträge zur Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber ist der Staat, der später die Pension finanziert. Damit haben sie Vorteile gegenüber Angestellten im gleichen Dienst. Ob eine Lehrkraft verbeamtet oder angestellt ist, hängt u. a. vom Bundesland, Alter, Laufbahn und den jeweils geltenden Einstellungsregeln ab; dementsprechend unterscheiden sich auch Netto-Einkommen und Altersvorsorge.

Beamte Steuern und Einkünfte

Auch Beamte versteuern ihre Einkünfte ganz normal. Sie geben diese in der Einkommensteuererklärung an. Unterschiede bestehen nur im Bereich der Abgaben. Ein Teil der Pension wird durch den Versorgungsfreibetrag steuerlich begünstigt. Dienstliche Aufwendungen (z. B. Fahrten zur Dienststelle, Fortbildungen, Arbeitsmittel) können – wie bei Angestellten – als Werbungskosten berücksichtigt werden und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Pensionäre und Ruhestand

Pensionäre zahlen im Ruhestand weiterhin Einkommensteuer. Ihre Pension gilt als Einkommen. Allerdings bleibt ein Teil dank des Versorgungsfreibetrags steuerfrei. Der Freibetrag wird einmal bei Renteneintritt festgelegt und gilt dann dauerhaft in gleicher Höhe.

Versorgungsbezüge und steuerliche Behandlung

Die Versorgungsbezüge werden nach den Regeln des Alterseinkünftegesetzes behandelt. Sie unterscheiden sich von Renten, sind aber ebenfalls steuerpflichtig. Die Höhe der Besteuerung hängt von Jahrgang und Renteneintritt ab. Während Beamtenpensionen grundsätzlich von Beginn an voll steuerpflichtige Einkünfte sind, werden gesetzliche Renten jahrgangsabhängig mit einem steigenden Besteuerungsanteil belastet – dieser steigt bis 2040/2058 schrittweise auf 100 %.

welche steuern zahlen beamte nicht

Beamten, Beamtinnen und Gleichstellung

Heute gilt die gleiche Regelung für Beamte und Beamtinnen. Beide profitieren von den gleichen Privilegien. Das betrifft insbesondere die Befreiung von Sozialabgaben, die Regelungen zur Pension und die günstigen Konditionen bei der privaten Krankenversicherung. Gleichstellungsgrundsätze und Antidiskriminierungsvorschriften gelten auch im Beamtenrecht; Unterschiede ergeben sich eher aus Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe und Familienzuschlägen als aus dem Geschlecht.

Steuererklärung für Beamte praktisch

In der Praxis lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung. Werbungskosten, Aufwendungen für Arbeit oder Sonderausgaben können angesetzt werden. Wer keine Abgabe macht, verzichtet oft auf eine Steuererstattung. Steuersoftware wie SpeedTax hilft dabei, auch beamtenrechtliche Besonderheiten (z. B. Versorgungsbezüge, Beihilfe, private Krankenversicherung) korrekt zu erfassen.

Staat als Arbeitgeber

Der Staat übernimmt für Beamte die Rolle des Arbeitgebers. Er zahlt die Bezüge, die Pension und gewährt Beihilfen. Dafür verlangt er volle Loyalität und ein besonderes Dienstverhältnis. Die daraus entstehenden langfristigen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen schlagen allerdings auch im Staatshaushalt zu Buche und stehen zunehmend im Fokus finanzpolitischer Debatten.

Beamte und Steuerklasse

Wie andere Arbeitnehmer werden Beamte einer Steuerklasse zugeordnet. Diese beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Steuerberechnung erfolgt mit der Einkommensteuererklärung. Die Zuordnung zu den Steuerklassen I–VI erfolgt nach denselben Regeln wie bei Angestellten (Familienstand, Zahl der Arbeitsverhältnisse, Alleinerziehendenstatus etc.).

Höhe der Pension und Beiträge

Die Höhe der Pension hängt vom letzten Gehalt und den Dienstjahren ab. Je länger der Dienst, desto höher die Pension. Die Beihilfe deckt große Teile der Beiträge zur Krankenversicherung. Damit ergibt sich ein klarer finanzieller Vorteil. Für ein volles Ruhegehalt ist in der Regel eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von 40 Jahren erforderlich; zugleich reduziert sich der Eigenanteil an den Gesundheitskosten im Ruhestand, weil der Beihilfesatz für Versorgungsempfänger meist auf 70 % steigt.

Beispiel zur Steuerbelastung

Ein Beispiel: Ein Lehrer im Ruhestand erhält 3.000 Euro Pension. Beginnt die Versorgung im Jahr 2026, beträgt der Versorgungsfreibetrag 12,8 % von 3.000 € = 384 € im Jahr, maximal 960 €; hinzu kommt ein Zuschlag von bis zu 288 €. In Summe bleiben also – abhängig von der genauen Jahrespension – rund 670 € steuerfrei, der Rest wird nach Einkommensteuertarif versteuert.

Dennoch zahlt er weniger Abgaben als ein Angestellter mit vergleichbarem Bruttoeinkommen, da keine Sozialabgaben für Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Die tatsächliche Steuerlast hängt jedoch von vielen Faktoren ab (Familienstand, weiteren Einkünften, Krankenversicherungsbeiträgen, Sonderausgaben, Kirchensteuerpflicht etc.).

Steuererklärung online

SpeedTax basiert auf dem ELSTER-Protokoll

SpeedTax ist ein modernes Tool zur Einkommensteuererklärung, das auf dem offiziellen ELSTER-Protokoll basiert – dem Standard für die sichere Datenübermittlung an die deutsche Finanzverwaltung. So kannst du sicher sein, dass deine Steuererklärung direkt und regelkonform beim zuständigen Finanzamt ankommt. SpeedTax zeichnet sich durch eine intuitive, benutzerfreundliche Oberfläche aus, die selbst komplexe Steuerfragen einfach verständlich macht. Anstatt komplizierte Formulare auszufüllen, wirst du Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt – mit klaren Hinweisen und automatischen Hilfestellungen.

FAQ: Steuern und Beamte

Zahlen Beamte wirklich keine Steuern?

Doch, Beamte zahlen Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Der Unterschied liegt in den fehlenden Sozialabgaben. Steuerlich werden ihre Dienstbezüge wie normaler Arbeitslohn behandelt.

Warum zahlen Beamte keine Arbeitslosenversicherung?

Weil Beamte praktisch unkündbar sind. Ein Arbeitslosigkeitsrisiko besteht nicht, deshalb entfällt die Pflicht. Nur wenn Beamte oder Pensionäre zusätzlich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, fallen für diese Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.

Wie werden Pensionen besteuert?

Pensionen gelten als Versorgungsbezüge und unterliegen der Einkommensteuer. Ein Teil bleibt dank Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Höhe und Dauer des Versorgungsfreibetrags richten sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns und werden in der Übergangsphase bis 2058 schrittweise abgesenkt.

Was unterscheidet Beamte von Angestellten?

Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine staatliche Pension und Beihilfe für Kranken- und Pflegeversicherung. Angestellte erwerben hingegen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und sind voll beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung; ihre Arbeitgeber beteiligen sich hälftig an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen.

Müssen Beamte eine Steuererklärung machen?

Ja, vor allem wenn sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder Nebeneinkünfte haben. Die Abgabe ist oft lohnend. In vielen Konstellationen (z. B. Nebentätigkeit, Vermietung, Steuerklassenkombination III/V) besteht sogar eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Welche Vorteile genießen Lehrerinnen im Schuldienst?

Lehrerinnen als Beamtinnen profitieren von denselben Regeln: Pension statt Rente, keine Sozialabgaben für Renten- und Arbeitslosenversicherung, Beihilfe durch den Staat. Dadurch liegt das Nettoeinkommen vieler verbeamteter Lehrkräfte – bei vergleichbarem Bruttobesoldungsniveau – über dem von angestellten Lehrkräften; im Gegenzug sind sie an das besondere Dienst- und Treueverhältnis zum Staat gebunden.