Vermögenswirksame Leistungen Steuererklärung: So geht’s richtig!
Wir wissen, dass Steuern und Förderungen oft wie ein unübersichtliches Labyrinth wirken. Vermögenswirksame Leistungen sind dabei ein unterschätztes Instrument, um langfristig Vermögen aufzubauen. In der Steuererklärung kannst du sie richtig angeben und so von staatlicher Förderung profitieren. Dieser Beitrag zeigt dir Schritt für Schritt, wie du die vermögenswirksamen Leistungen optimal nutzt. Stand 2026 gelten dabei die seit 2024 erhöhten Einkommensgrenzen und unveränderten Fördersätze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen deines Arbeitgebers in einen Sparvertrag. Die Höhe variiert, oft sind es zum Beispiel zwischen 6 und 40 Euro pro Monat zusätzlich zu deinem Gehalt . Manche Arbeitnehmer stocken diese selbst auf, um den maximalen Förderbetrag zu erreichen. Förderfähig für die Arbeitnehmer-Sparzulage sind je nach Anlageform derzeit bis zu 470 Euro (Bausparen) bzw. 400 Euro (Fondssparen) pro Jahr.
Der Staat belohnt dich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn du bestimmte Einkommensgrenzen einhältst und in begünstigte Anlageformen (z. B. Bausparvertrag oder Fondssparplan) investierst
Vermögenswirksame Leistungen und Steuern
Viele fragen sich: Wie hängen vermögenswirksame Leistungen und Steuern zusammen? Die Antwort ist einfach: VL gelten als ganz normaler Arbeitslohn, sind also steuer- und sozialversicherungspflichtig und werden deinem Bruttogehalt zugerechnet.
Die steuerliche Behandlung hängt von der Anlageform ab. Während die Arbeitnehmer-Sparzulage selbst steuerfrei ist, unterliegen spätere Erträge aus Fonds in der Regel der Abgeltungsteuer, bei Bausparverträgen greifen dagegen wohnungswirtschaftliche Sonderregeln (z. B. Wohnungsbauprämie).

Die Rolle der Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine indirekte steuerliche Förderung. Sie wird als Prozentsatz deiner eingezahlten VL gewährt und beträgt je nach Anlageform 9 % auf maximal 470 Euro (Bausparen) bzw. 20 % auf maximal 400 Euro (Beteiligungssparen, z. B. Fonds).
Maximal kannst du damit pro Jahr bis zu 123 Euro Sparzulage erhalten (43 Euro für Bausparen + 80 Euro für Fonds).
Die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt heute nicht mehr über eine Papier-„Anlage VL“, sondern über deine Steuererklärung: Du beantragst auf dem Hauptvordruck die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, während die Daten zu deinem VL-Vertrag elektronisch vom Anbieter an das Finanzamt übermittelt werden.
Ziel dieser Förderung durch den Staat ist es, dir zu helfen, langfristig Vermögen aufzubauen.
Voraussetzungen für die Förderung
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt, dass dein zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenzen nicht überschreitet: Seit 2024 liegt die Grenze einheitlich bei 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. Lebenspartner – und zwar sowohl für Fonds- als auch für Bausparverträge.
Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres, nicht dein Bruttogehalt.
Bei bestimmten Anlageformen außerhalb von Fonds und Bausparen gelten abweichende Regeln oder keine Sparzulage. Die staatliche Förderung und Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt (§ 13 5. VermBG).
Schritte zur Beantragung
Die Schritte zur Beantragung sind klar:
- VL-Vertrag abschließen – Wähle eine Anlageform, etwa Bausparvertrag oder Fondssparplan.
- Antrag beim Arbeitgeber stellen – Dieser zahlt die VL monatlich in deinen Vertrag ein.
- Gegebenenfalls eigene Beiträge aufstocken, damit du die maximal förderfähige Sparleistung (400 / 470 Euro pro Jahr) erreichst.
- In der Steuererklärung die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen; die elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen übermittelt dein Anlageinstitut direkt an das Finanzamt.
- Nach sieben Sparjahren (sechs Jahre Ansparphase plus Ruhejahr) kannst du die VL typischerweise verwenden: Auszahlung, Umschichtung oder Verlängerung – je nach Vertragsbedingungen.

Die Anlage VL richtig ausfüllen
Früher musstest du eine Papier-„Anlage VL“ deiner Steuererklärung beifügen; dieses Formular wird seit den für 2017 angelegten VL nicht mehr verwendet.
Heute gilt:
- Das Anlageinstitut schickt eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung direkt an die Finanzverwaltung.
- Du beantragst die Arbeitnehmer-Sparzulage auf dem Mantelbogen der Steuererklärung (ESt 1A), indem du die entsprechenden Felder ankreuzt.
- Eine zusätzliche Papier-Bescheinigung musst du nicht mehr einreichen; für deine Unterlagen solltest du Kontoauszüge oder Jahresbescheinigungen aber aufbewahren.
Fehler bei diesen Angaben können die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage verzögern – achte daher darauf, dass deine Steuererklärung vollständig ist.
Unterschiedliche Anlageformen
Verschiedene Anlageformen können mit VL bespart werden: Bausparverträge, Aktien-/Investmentfonds oder Banksparpläne. Jede Variante hat steuerliche Vor- und Nachteile.
- Für die Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sind insbesondere Investmentfonds (Beteiligungssparen) und wohnungswirtschaftliche Verträge (Bausparen, Tilgung von Baukrediten).
- Bei Aktienfonds sind Erträge oft abgeltungsteuerpflichtig (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
- Bei Bausparverträgen gelten neben der Sparzulage zusätzliche Förderungen wie Wohnungsbauprämie, sofern die jeweiligen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Die Wahl hängt von deinen Sparzielen und deinem Risikoprofil ab.
Wie viel zahlt der Staat?
Der Staat fördert VL zusätzlich mit der Sparzulage. Die maximale Arbeitnehmersparzulage liegt derzeit bei 123 Euro pro Jahr, wenn du parallel einen förderfähigen Bausparvertrag (9 % von 470 Euro = 43 Euro) und einen förderfähigen Fondssparplan (20 % von 400 Euro = 80 Euro) besparst.
Für viele lohnt es sich, die VL voll auszuschöpfen, da die eingezahlten VL durch die Sparzulage faktisch eine sehr hohe „Rendite“ auf den geförderten Betrag bringen – vorausgesetzt, dein zu versteuerndes Einkommen bleibt unter 40.000 / 80.000 Euro.
Häufige Fehler vermeiden
Viele Arbeitnehmer vergessen, die Anlage VL einreichen oder überschreiten unbewusst die Einkommensgrenze. Manche schließen keinen passenden Vertrag ab und verschenken dadurch Förderung. Andere reichen die VL beim Finanzamt einreichen zu spät ein. Prüfe jedes Jahr, ob du alle Leistungen von der Steuer korrekt berücksichtigt hast.
Prüfe daher jedes Jahr, ob dein zu versteuerndes Einkommen innerhalb der Grenzen liegt und ob alle VL-Verträge bei der Steuer berücksichtigt sind.

SpeedTax basiert auf dem ELSTER-Protokoll
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FAQ Vermögenswirksame Leistungen
Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Zahlungen, die dein Arbeitgeber direkt auf den VL-Vertrag überweist. Sie sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und zählen damit zu deinem Einkommen.
Durch die richtige Nutzung kannst du mit Hilfe des Staates langfristig Vermögen aufbauen. Entscheidend ist, dass du einen VL-fähigen Vertrag abschließt und – sofern du die Sparzulage willst – die Einkommensgrenzen einhältst.
Wie funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine indirekte Form der Förderung. Du bekommst einen Zuschuss vom Staat auf die eingezahlten VL, wenn dein zu versteuerndes Einkommen die Grenzen von 40.000 Euro (Single) bzw. 80.000 Euro (Ehepaar) nicht überschreitet.
Sie kann je nach Kombination von Bauspar- und Fondsvertrag bis zu 123 Euro pro Jahr betragen. Die Förderung wird nur gezahlt, wenn du über deine Steuererklärung die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragst; Grundlage sind die vom Anbieter elektronisch übermittelten Daten.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Für alle begünstigten VL-Anlageformen gelten seit 2024 einheitlich folgende Grenzen des zu versteuernden Einkommens:
- 40.000 Euro für Ledige
- 80.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner.
Diese Werte stellen sicher, dass die Förderung Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen zugutekommt.
Welche Unterlagen brauche ich?
Du benötigst heute in der Regel keine Papier-„Anlage VL“ mehr.
- Das Anlageinstitut übermittelt eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung direkt an die Finanzverwaltung.
- Für deine Unterlagen solltest du den VL-Vertrag, Jahresbescheinigungen und Kontoauszüge aufbewahren.
Das Finanzamt prüft die elektronischen Angaben und setzt die Arbeitnehmer-Sparzulage fest.
Wie gebe ich VL in der Steuererklärung an?
Die Beantragung erfolgt über den Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung (ESt 1A): Du setzt das Kreuz bei „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“; eine gesonderte Anlage VL in Papierform ist nicht mehr nötig.
Die eigentlichen Einzahlungen und Vertragsdaten werden vom Anbieter elektronisch übermittelt.
Ist VL steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Ja, vermögenswirksame Leistungen sind ganz normaler Arbeitslohn und damit steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist dagegen steuer- und sozialversicherungsfrei und stellt eine direkte staatliche Förderung dar.
Welche Anlageform ist am besten?
Die Anlageform spielt eine entscheidende Rolle:
- Bausparen ist vergleichsweise sicher und kombiniert VL mit Wohnungsbauprämie (bei passenden Einkommensgrenzen).
- Fondssparen bietet höhere Renditechancen, aber auch mehr Risiko; hier greift die 20-%-Sparzulage auf bis zu 400 Euro pro Jahr.
Wähle entsprechend deiner Ziele, Risikobereitschaft und Planung (z. B. Immobilienwunsch vs. langfristiger Vermögensaufbau mit Aktienfonds).
Lohnt sich VL auch ohne Sparzulage?
Ja, wenn der Arbeitgeber Beiträge leistet, lohnt sich VL fast immer. Selbst ohne Förderung baust du Kapital auf. Zahlt dein Arbeitgeber z. B. 40 Euro im Monat in einen Fonds- oder Bausparvertrag, ist das faktisch zusätzliches Bruttoeinkommen, das direkt für dich spart – mit Sparzulage steigt die Effektivrendite nochmals deutlich.



