Umzug haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuervorteile nutzen und sparen

16 Okt. 2025

Umzug haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuervorteile optimal nutzen

Ein Umzug haushaltsnahe Dienstleistungen kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn man die Regelungen richtig nutzt. Viele Menschen wissen nicht, dass die Umzugskosten ganz oder teilweise absetzbar sind. Dieser Beitrag erklärt, welche Kosten, Dienstleistungen und Aufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen und wie man die Steuervorteile optimal nutzt.Stand 2026 gelten die im Folgenden dargestellten Regelungen und Pauschalen.

Wann sind Umzugskosten absetzbar?

Ein Umzug verursacht oft hohe Kosten. Ob für Kartons, Transport oder Renovierung – vieles lässt sich steuerlich geltend machen. Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt zwischen einem Umzug aus privaten Gründen und einem Umzug aus beruflichen Gründen. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die steuerliche Behandlung.

Umzug aus privaten Gründen

Ein Umzug aus privaten Gründen liegt vor, wenn keine berufliche Notwendigkeit besteht. Etwa beim Wechsel des Wohnorts, bei Familienzuwachs oder dem Wunsch nach einer größeren Wohnung. Solche privaten Umzüge können unter den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen fallen. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, dürfen hier als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Bis zu maximal 4.000 Euro der Arbeitskosten dürfen hier als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Eine Barzahlung ist nicht erlaubt. Nur unbare Zahlungen per Überweisung werden anerkannt.

Umzug aus beruflichen Gründen

Ein Umzug aus beruflichen Gründen wird steuerlich anders behandelt. Hier können die Umzugskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Gründe dafür sind etwa ein Arbeitsplatzwechsel, eine deutlich verkürzte Fahrzeit oder eine Versetzung in eine andere Stadt. Das Finanzamt erkennt diese Aufwendungen im Rahmen der Umzugskostenpauschale und der tatsächlichen Einzelkosten an. Die aktuellen Pauschbeträge nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG), die seit dem 1. März 2024 gelten, werden auch für beruflich veranlasste Umzüge im Jahr 2026 zugrunde gelegt.

Umzugskostenpauschale und Einzelaufwendungen

Die Umzugskostenpauschale gilt für beruflich bedingte Umzüge. Sie deckt typische Kosten wie Trinkgelder, Umzugskartons oder kleinere Transportkosten ab. Zusätzlich dürfen sonstige Umzugskosten einzeln steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Maklergebühren, doppelte Mieten, Nachhilfeunterricht für Kinder oder Renovierungen der alten Wohnung. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab 1. März 2024 – und damit auch für 2026 – 964 Euro für Berechtigte sowie 643 Euro für jede weitere umzugsbeteiligte Person; für Berechtigte ohne eigene Wohnung vor oder nach dem Umzug gelten pauschal 193 Euro. Für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht eines Kindes können bis zu 1.286 Euro als Werbungskosten anerkannt werden.

Wichtige Voraussetzungen

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Umzug muss im Zusammenhang mit der Arbeit stehen oder Teil der Haushaltsführung sein. Eine Barzahlung führt automatisch zum Ausschluss der Steuerermäßigung. Belege und Rechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen verstehen

Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Arbeiten, die normalerweise durch Mitglieder des eigenen Hauses erledigt werden könnten. Das betrifft Reinigung, Gartenarbeit oder Hilfe beim Umzug. Auch ein Umzugsunternehmen zählt dazu, sofern die Dienstleistungen im Haushalt ausgeführt werden. Die Arbeitskosten können bis zu 4.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Begünstigt werden dabei 20 Prozent der tatsächlich gezahlten Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Haushalt.

Steuerlich absetzbare Arbeiten

Zu den steuerlich geltend gemachten Dienstleistungen zählen das Verpacken, der Transport und die Möbelmontage. Entscheidend ist, dass die Arbeiten im Haushalt oder auf dem Grundstück stattfinden. Reine Materialkosten sind nicht absetzbar, nur Arbeitskosten. Der Arbeitgeber kann unter Umständen ebenfalls Umzugskosten übernehmen, wenn ein dienstlicher Anlass besteht.

Der Arbeitgeber als Unterstützung

Manche Arbeitgeber übernehmen den kompletten Umzug oder zahlen einen Teil der Kosten. Diese Erstattungen sind steuerfrei, wenn sie innerhalb der Pauschale bleiben. Wird mehr gezahlt, muss der Überschuss als Einkommen versteuert werden. Das gilt besonders, wenn die Umzugskostenpauschale bereits in Anspruch genommen wurde.

Was gilt als Werbungskosten?

Werbungskosten umfassen alle Aufwendungen, die beruflich bedingt entstehen. Dazu gehören Transportkosten, Maklergebühren, doppelte Mieten oder Nachhilfeunterricht für Kinder. Der Nachweis erfolgt über Rechnungen und Verträge. Das Finanzamt prüft, ob der Zusammenhang zur Arbeit eindeutig ist.

Umzugskostenpauschale 2026

Die Höhe der Umzugskostenpauschale wird jährlich durch ein BMF-Schreiben angepasst. Sie soll kleinere Ausgaben pauschal abdecken. Wer höhere Kosten hatte, kann diese zusätzlich einzeln geltend machen. Das gilt vor allem, wenn eine große Familie umzieht oder ein weiter Arbeitsweg eingespart wird. Für beruflich veranlasste Umzüge, die 2026 abgeschlossen werden, gelten weiterhin die ab 1. März 2024 festgelegten Pauschbeträge: 964 Euro für Berechtigte sowie 643 Euro für jede weitere umzugsbeteiligte Person; die Pauschale für Berechtigte ohne eigene Wohnung beträgt 193 Euro.

Welche Aufwendungen sind anerkannt?

Das Finanzamt akzeptiert Aufwendungen wie Transportkosten, Nachhilfeunterricht, doppelte Mieten oder notwendige Reparaturen. Entscheidend ist, dass diese Kosten im direkten Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Eine detaillierte Liste findet sich im jeweils aktuellen BMF-Schreiben.

Private Umzüge mit Steuervorteil

Auch ein privater Umzug kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen erbracht werden. Dazu zählen etwa Malerarbeiten oder die Beauftragung eines Umzugsunternehmens. Bei privaten Umzügen können 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden; Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert

Eigenregie oder Umzugsfirma?

Wer den Umzug in Eigenregie plant, kann keine Arbeitskosten absetzen, da keine Dienstleistungen von Dritten erbracht wurden. Nur Ausgaben für eine professionelle Firma oder bezahlte Umzugshelfer sind steuerlich relevant. Dennoch lohnt sich ein Vergleich, denn der eigene Aufwand spart zwar Geld, bringt aber keine steuerlichen Vorteile.

Der Zusammenhang von Arbeit und Wohnort

Ein beruflich bedingter Wohnortwechsel liegt vor, wenn sich die Fahrzeit zur Arbeitsstelle deutlich verkürzt. Meist erkennt das Finanzamt eine Ersparnis von 30 Minuten pro Strecke an. Dadurch werden Aufwendungen steuerlich geltend gemacht. Ein neuer Wohnort muss also einen klaren beruflichen Zusammenhang haben.

Steuerlich absetzen leicht gemacht

Wer seine Steuererklärung sorgfältig erstellt, kann Umzugskosten effizient steuerlich absetzen. Wichtig sind vollständige Belege, eine klare Zuordnung der Kosten und die Einhaltung der Voraussetzungen. Fehler führen oft dazu, dass Ausgaben nicht geltend gemacht werden.

Werbungskosten vs. haushaltsnahe Dienstleistungen

Werbungskosten gelten für beruflich bedingte Umzüge, haushaltsnahe Dienstleistungen für private. Beide Varianten bringen steuerliche Vorteile, unterscheiden sich aber im Verfahren. Während berufliche Umzugskosten unbegrenzt berücksichtigt werden, ist der private Anteil auf 4.000 Euro beschränkt.

Steuererklärung und Nachweise

In der Steuererklärung müssen alle Aufwendungen einzeln angegeben werden. Quittungen, Verträge und Überweisungsbelege sind Pflicht. Das Finanzamt prüft stichprobenartig, ob die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Pauschale liegen. Beruflich veranlasste Umzugskosten werden in der Anlage N, private Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Einkommensteuererklärung erfasst. Nur so kann eine Steuererstattung erfolgen.

Sonderfälle und Fragen

Manchmal entstehen Fragen, etwa bei einem teilweisen Umzug oder einer gemeinsamen Wohnung mit Partner. Hier entscheidet der Einzelfall. Wichtig ist, den Zusammenhang klar zu belegen. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater. Da sich Beträge und Verwaltungsanweisungen ändern können, sollte vor einem größeren Umzug stets geprüft werden, ob es neue BMF-Schreiben oder steuerliche Änderungen gibt, die ab 2026 gelten.

Belastungen richtig einordnen

Nicht jede Ausgabe zählt als absetzbare Belastung. Nur Aufwendungen mit direkter Verbindung zum Umzug sind relevant. Das gilt auch für doppelte Mieten oder Maklergebühren. Reine Schönheitsreparaturen nach dem Auszug werden nicht anerkannt.

Fazit

Ein Umzug kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn man die haushaltsnahen Dienstleistungen, Werbungskosten und Umzugskostenpauschale richtig nutzt. Die Steuer bietet viele Möglichkeiten zur Entlastung, wenn man Belege sorgfältig sammelt und die Voraussetzungen kennt. Egal ob aus privaten Gründen oder beruflichen Gründen – wer informiert ist, spart Geld und Aufwand.

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FAQ – Häufige Fragen zu Umzugskosten und Steuer

Welche Umzugskosten kann ich steuerlich geltend machen?

Du kannst Transportkosten, Maklergebühren, Nachhilfeunterricht und Arbeitskosten eines Umzugsunternehmens steuerlich geltend machen. Auch doppelte Mieten und kleinere Aufwendungen zählen dazu, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Je nach Fall können außerdem typische „sonstige Umzugsauslagen“ wie Trinkgelder, Kosten für Umzugskartons oder kurzfristige Einlagerung von Möbeln über die Umzugskostenpauschale berücksichtigt werden.

Wie kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Du kannst deine Umzugskosten in der Steuererklärung angeben, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen oder im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen erfolgt. Wichtig ist, dass du keine Barzahlung vornimmst und alle Rechnungen per Überweisung begleichst. Beruflich veranlasste Umzugskosten trägst du als Werbungskosten (z. B. in der Anlage N) ein; private Umzugskosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten, gibst du nach § 35a EStG an (20 % der begünstigten Arbeitskosten, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr und Haushalt).

Wann gilt ein Umzug als außergewöhnliche Belastung?

Ein Umzug gilt als außergewöhnliche Belastung, wenn er aus zwingenden privaten Gründen erfolgt, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen unzumutbarer Wohnbedingungen. In solchen Fällen können Aufwendungen teilweise steuerlich berücksichtigt werden, sofern sie notwendig und nachgewiesen sind. Die Kosten wirken sich jedoch erst aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten; in der Regel verlangt das Finanzamt ein ärztliches Attest, das die gesundheitliche Notwendigkeit des Umzugs bestätigt.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale deckt typische Ausgaben pauschal ab. Ihre Höhe wird durch ein BMF-Schreiben regelmäßig angepasst. Für beruflich veranlasste Umzüge ab dem 1. März 2024 – und nach aktuellem Stand auch in den Jahren 2025 und 2026 – beträgt die Pauschale 964 € für Alleinstehende; für jede weitere mitumziehende Person (z. B. Ehepartner, Kinder, Stief- oder Pflegekinder) kommen 643 € hinzu. Für Berechtigte ohne eigene Wohnung vor bzw. nach dem Umzug gilt ein ermäßigter Pauschbetrag von 193 €.

Kann ich einen privaten Umzug steuerlich absetzen?

Ja. Ein privater Umzug kann über haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt unbar und eine Rechnung liegt vor. Der steuerliche Bonus beträgt 20 % der begünstigten Arbeitskosten (einschließlich Fahrtkosten des Dienstleisters) bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € pro Jahr und Haushalt; Materialkosten sind nicht begünstigt.

Welche Voraussetzungen gelten für einen beruflich bedingten Umzug?

Das Finanzamt erkennt einen Umzug aus beruflichen Gründen an, wenn sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt oder eine neue Arbeitsstelle aufgenommen wird. Die Aufwendungen gelten dann als Werbungskosten. Als Richtwert gilt: Verkürzt sich die tägliche einfache Fahrzeit zur Arbeitsstelle um mindestens 30 Minuten (bzw. hin und zurück insgesamt um mindestens 1 Stunde), wird dies in der Praxis regelmäßig als ausreichender beruflicher Anlass anerkannt.

Was gilt bei Umzügen in Eigenregie?

Wer den Umzug in Eigenregie durchführt, kann keine Arbeitskosten absetzen. Nur Dienstleistungen, die von Dritten erbracht und per Rechnung bezahlt wurden, sind steuerlich geltend. Eigene Aufwendungen für private Umzugshelfer ohne Rechnung oder Barzahlungen werden nicht berücksichtigt; außerdem sind reine Materialkosten (z. B. Kauf von Werkzeug, Farbe, Möbeln) nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Umzugskosten übernimmt?

Erstattet der Arbeitgeber die Umzugskosten, bleibt der Betrag steuerfrei, wenn er im Rahmen der Umzugskostenpauschale liegt. Übersteigt er diese, wird der Überschuss steuerpflichtig. Zahlt der Arbeitgeber nach den Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) und innerhalb der dort festgelegten Pauschbeträge, sind die Erstattungen regelmäßig lohnsteuerfrei; werden höhere oder nicht begünstigte Leistungen übernommen, liegt insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Kann ich Nachhilfeunterricht für Kinder steuerlich absetzen?

Ja. Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, sind Aufwendungen für Nachhilfeunterricht bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich geltend. Das Finanzamt prüft den Zusammenhang individuell. Für Umzüge ab dem 1. März 2024 können pro Kind bis zu 1.286 € für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern der Schulwechsel und der Nachhilfebedarf unmittelbar durch den Umzug veranlasst sind.

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und außergewöhnlicher Belastung?

Werbungskosten betreffen beruflich bedingte Ausgaben wie Umzugskosten oder Fahrtkosten. Eine außergewöhnliche Belastung liegt hingegen vor, wenn Ausgaben zwangsläufig aus privaten Gründen entstehen, etwa durch Krankheit oder Pflege. Beide Kategorien können in der Steuererklärung steuer­abgesetzt werden. Beruflich bedingte Umzugskosten werden in der Regel in der Anlage N (Werbungskosten) erklärt, außergewöhnliche Belastungen hingegen im entsprechenden Abschnitt der Einkommensteuererklärung; zusätzlich können bei rein privaten Umzügen die Arbeitskosten eines Dienstleisters als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG berücksichtigt werden.

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