Telefonkosten steuer: So senken Sie Ihre Steuerlast effektiv
Telefonkosten Steuer: So senken Sie Ihre Steuerlast effektiv
Telefon und Internet sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch vielen ist nicht bewusst, dass sie Telefonkosten und Internetkosten steuerlich geltend machen können. Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder im Homeoffice – in diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausgaben rund um Telefon und Internet von der Steuer absetzen.
Warum Telefonkosten in der Steuererklärung wichtig sind
Telefonkosten entstehen fast jedem Arbeitnehmer oder Selbstständigen. Telefonate, Nachrichten oder E-Mails für den Beruf zählen als beruflich bedingte Ausgaben. Werden diese in der Steuererklärung berücksichtigt, sinkt die Steuerlast spürbar.
Das Finanzamt erkennt Telefonkosten absetzen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an, sofern ein beruflicher Bezug nachweisbar ist.
Telefon und Internet – private und berufliche Nutzung trennen
Das größte Problem liegt in der Abgrenzung. Ein Festnetzanschluss oder ein Smartphone wird meist sowohl privat als auch beruflich genutzt. Nur der berufliche Teil ist steuerlich absetzbar.
Das Finanzamt akzeptiert pauschale Ansätze von 20 Prozent bis maximal 240 Euro im Jahr, wenn Sie keine Einzelnachweise führen. Für höhere Beträge sind detaillierte Einzelnachweise erforderlich.

Telefonkosten absetzen – die Möglichkeiten
Arbeitnehmer und Selbstständige haben verschiedene Möglichkeiten:
- Pauschale: Bis zu 20 Prozent der Kosten, höchstens 20 Euro pro Monat.
- Einzelnachweise: Telefonrechnungen oder detaillierte Aufstellungen, welche Gespräche und Internetnutzung beruflich waren.
- Gemischte Nutzung: Ein Teil privat, ein Teil beruflich – der berufliche Anteil ist absetzbar.
Tipp: Wer beruflich viel telefoniert oder E-Mails verschickt, sollte Einzelnachweise nutzen.
Telefon und Internetkosten in der Steuererklärung
Telefon und Internetkosten erscheinen in der Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Arbeitnehmer geben sie in der Anlage N an, Selbstständige in der Gewinnermittlung.
Ein Beispiel: Telefonrechnungen von 1.200 Euro im Jahr. Der berufliche Anteil liegt bei 20 Prozent. Damit sind 240 Euro im Jahr absetzbar.
Internetkosten richtig angeben
Internetkosten sind genauso wie Telefonkosten absetzbar. Nutzen Sie das Internet regelmäßig für berufliche Zwecke, können Sie Internetkosten von der Steuer absetzen.
Ob Homeoffice, berufliche E-Mails oder Recherchen – entscheidend ist die berufliche Nutzung. Auch hier gilt: Ohne Nachweise akzeptiert das Finanzamt meist nur eine Pauschale.

Telefon und Internetkosten absetzen – Einzelnachweise
Das Finanzamt verlangt klare Belege, wenn Sie mehr als die Pauschale ansetzen möchten. Einzelnachweise für Telefon oder Internet sind zum Beispiel:
- Detaillierte Einzelrechnungen
- Aufstellungen der beruflichen Gespräche und Telefonate
- Übersicht über Internetnutzung für berufliche Zwecke
Ohne diese Belege wird das Finanzamt höhere Beträge nicht akzeptieren.
Telefonkosten im Homeoffice
Homeoffice oder Home Office ist für viele Arbeitnehmer Realität. Telefonkosten und Internetkosten gehören hier zu den typischen Ausgaben. Wer viel von zu Hause arbeitet, kann den beruflichen Anteil direkt in der Steuererklärung angeben.
Besonders in Kombination mit der Homeoffice-Pauschale lohnt sich das.
Festnetz, Handy und Smartphone – was ist absetzbar?
- Festnetztelefon und Festnetzanschluss: Kosten für berufliche Gespräche absetzbar.
- Handy oder Smartphone: Auch mobile Telefonate und Internetnutzung sind anerkannt, sofern beruflich bedingt.
- Internetanschluss: Nutzung für Arbeit oder Beruf steuerlich absetzbar.
Erstattet der Arbeitgeber Kosten, ist ein steuerfreier Auslagenersatz bis 20 % bzw. 20 € monatlich ohne Einzelnachweis möglich (R 3.50 LStR); höhere Erstattungen erfordern Nachweise.
Arbeitnehmer und Selbstständige im Vergleich
- Arbeitnehmer: Geben die Telefonkosten als Werbungskosten an. Pauschale oder Einzelnachweise möglich.
- Selbstständige: Setzen Telefon und Internetkosten als Betriebsausgaben ab. Hier lohnt sich meist die genaue Dokumentation, da der Anteil höher ist.
Geräte (z. B. Router, Smartphone, Laptop) sind anteilig abziehbar. GWG bis 800 € netto können sofort abgesetzt werden; ansonsten AfA nach Nutzungsdauer. Für Computerhardware/Software ist seit 2021 eine einjährige Nutzungsdauer zulässig.

Voraussetzungen für den Abzug
Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, gelten folgende Voraussetzungen:
- Nachweis der beruflichen Nutzung (z. B. Einzelnachweise oder glaubhafte Schätzung).
- Trennung von privaten und beruflichen Anteilen.
- Eintragung in der Steuererklärung an der richtigen Stelle.
Internet und Telefonkosten kombinieren
Telefon und Internetkosten werden oft in einer Rechnung zusammengefasst. In diesem Fall müssen Sie den beruflichen Anteil für beide zusammen ermitteln. Telefonkosten und Internetkosten absetzen gelingt am besten mit einer Schätzung oder durch konkrete Nachweise.
Tipp: Notieren Sie über mehrere Monate, wie viele Gespräche oder welche Internetnutzung beruflich war. Der Jahresdurchschnitt kann dann als Grundlage dienen.
Tipps für die Praxis
- Nutzen Sie die Pauschale, wenn Sie wenig beruflich telefonieren.
- Führen Sie Einzelnachweise, wenn der berufliche Anteil hoch ist.
- Dokumentieren Sie Telefonrechnungen und Internetkosten sorgfältig.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Ausgaben, um keine Kosten zu vergessen.
Telefonkosten steuerlich geltend machen – ein Fazit
Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder im Homeoffice: Telefonkosten und Internetkosten können Sie steuerlich geltend machen. Entscheidend sind die richtige Dokumentation und die Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweisen.
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FAQ
Wie hoch ist die Pauschale für Telefonkosten?
Das Finanzamt akzeptiert pauschal 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, also 240 Euro im Jahr.
Können Internetkosten von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, Internetkosten von der Steuer sind absetzbar, wenn die Nutzung beruflich erfolgt. Ohne Nachweise gilt die Pauschale.
Welche Einzelnachweise verlangt das Finanzamt?
Telefonrechnungen, Aufstellungen von Gesprächen, berufliche E-Mails oder Nachweise der Internetnutzung. Nur mit Einzelnachweisen für Telefon und Internetkosten lassen sich höhere Beträge absetzen.
Müssen Arbeitnehmer und Selbstständige unterschiedlich vorgehen?
Ja. Arbeitnehmer geben die Kosten als Werbungskosten an, Selbstständige als Betriebsausgaben. Beide können Telefon und Internetkosten absetzen.



