Die Steuerklassenreform kommt – und sie bringt Veränderung
Wir wissen: Steuerklassen, Zahlen, Gesetze – das alles kann schnell überfordern. Die gute Nachricht? Du bist nicht allein. Die politisch vereinbarte Reform betrifft die Kombination III/V – sie wird nach aktueller Gesetzeslage erst ab 1. Januar 2030 abgeschafft und ins Faktorverfahren (IV mit Faktor) überführt, nicht bereits 2026.
Warum werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?
Die Kombination III/V steht seit Langem in der Kritik. Sie begünstigt oft einseitig den besser verdienenden Partner und kann falsche Anreize setzen. Die Reform soll mehr Transparenz und Gleichbehandlung schaffen; künftig ist das Faktorverfahren vorgesehen, das beide Einkommen berücksichtigt.
Ab wann gilt die Abschaffung?
Nicht 2026, sondern ab 1. Januar 2030: Ab dann sind die Steuerklassen III und V für den Lohnsteuerabzug nicht mehr anzuwenden. Bis dahin bleiben III/V zulässig.
Wer ist betroffen?
Verheiratete bzw. verpartnerte Paare, die III/V nutzen. Ab 2030 werden Neu- und Bestandsfälle auf IV mit Faktor umgestellt.

Warum ist die Kombination III und V problematisch?
Im Modell III/V zahlt der Hauptverdiener unterjährig weniger, der Partner in V deutlich mehr. Das verzerrt Nettolöhne und führt oft zu Nachzahlungen. Pflichtveranlagung bei III/V bleibt bis zur Reform bestehen (§ 46 EStG).
Was ändert sich konkret?
Ab 2030: einheitlich Steuerklasse IV mit Faktor. Das Faktorverfahren verteilt die voraussichtliche Jahressteuer proportional zu beiden Einkommen.
Was bedeutet das Faktorverfahren?
Stell dir das Faktorverfahren wie einen gerechten Taschenrechner vor: Es bezieht beide Einkommen ein und nähert die monatliche Lohnsteuer an die Jahressteuer an. Dadurch weniger Nachzahlungen und realistischere Nettos während des Jahres.
Vorteil: Mehr Fairness im Alltag
Mit IV/IV-Faktor wird die Steuerlast unterjährig gleichmäßiger verteilt. Für Doppelverdiener erhöht das die Planbarkeit und senkt das Nachzahlungsrisiko – bereits heute nutzbar.

Welche Rolle spielt das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting bleibt bestehen. Geändert wird der Lohnsteuerabzug, nicht die Veranlagungssystematik.
Gibt es Ausnahmen?
Nein. Die Abschaffung von III/V gilt generell ab 2030. Bis dahin gelten die heutigen Regeln fort.
Was kannst du jetzt tun?
Schon vor 2030 kannst du freiwillig auf IV/IV mit Faktor wechseln. Das reduziert oft Nachzahlungen. Für Wirkung im laufenden Jahr Antrag regelmäßig bis 30. November stellen (über Mein ELSTER/Finanzamt).
Wie hilft SpeedTax?
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Fazit „steuerklasse 3 und 5 werden abgeschafft ab wann„
Abschaffung III/V ab 2030. Empfehlung: Bereits 2026 prüfen, ob IV/IV mit Faktor besser passt. Splitting bleibt, Transparenz steigt. Nachzahlungen lassen sich durch das Faktorverfahren oft vermeiden.

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FAQ – häufige Fragen zur Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5
Steuerklasse 3 und 5 werden abgeschafft – ab wann?
Ab 1. Januar 2030. Nicht 2026.
Was passiert mit bestehenden Kombinationen?
Bestands- und Neufälle wechseln ab 2030 zu IV/IV-Faktor.
Ist die Steuerklasse 4 mit Faktor wirklich besser als die bisherigen Lohnsteuerklassen 3 und Steuerklasse 5?
Für viele Paare ja, weil die Abzüge die Jahressteuer realistischer treffen und Nachzahlungen sinken. Testen lässt sich das sofort.
Muss ich etwas beantragen?
Vor 2030 ist IV/IV-Faktor freiwillig und beim Finanzamt/über Mein ELSTER zu beantragen. Für Wirkung im laufenden Jahr i. d. R. bis 30. November.
Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?
Nein, Splitting bleibt unverändert.
Habe ich dadurch Nachteile beim Netto?
Ziel ist eine gerechtere Nettoverteilung; kurzfristig kann das Monatsnetto sich verschieben, dafür weniger Jahres-Nachzahlungen.
Warum wird das System geändert?
Für mehr Fairness, weniger Fehlanreize und eine realitätsnähere Verteilung der Abzüge.



