Minijob und Steuer 2026: Neue Minijob-Grenze 603 Euro einfach erklärt
In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum Thema Minijob und Steuer im Jahr 2026. Die Minijob-Grenze wurde von 556 auf 603 Euro erhöht. Doch was bedeutet das für deinen Verdienst, wann bleibt er steuerfrei, und wann musst du versteuern? Ob du bereits einen Minijob hast oder überlegst, einen aufzunehmen – dieser Beitrag hilft dir, den Überblick zu behalten. Lies weiter, um Fehler bei der Steuer oder unnötige Abgaben zu vermeiden!
Was ist ein Minijob und warum ist er so beliebt?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst eine bestimmte Grenze – die sogenannte Minijob-Grenze – nicht überschreiten darf. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber schätzen diese Form der Beschäftigung, weil sie unkompliziert ist und meist steuerfrei bleibt. Besonders beliebt ist der Minijob bei Studierenden, Rentnern und Personen, die flexibel dazuverdienen möchten. Die Minijob-Zentrale ist dabei die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Minijobs.
In einem Minijob wird der Lohn oft pauschal besteuert, sodass für den Minijobber keine weiteren Verpflichtungen bestehen. Zudem sind die Sozialversicherungsabgaben niedrig oder entfallen ganz.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 – und warum jetzt 603 Euro?
Die Minijob-Grenze liegt ab Januar 2026 bei 603 Euro im Monat (2025: 556 Euro). Hintergrund ist der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde ab 1.1.2026 und die dynamische Kopplung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn.
Der neue Betrag sorgt dafür, dass Minijobber weiterhin vom Mindestlohn profitieren können, ohne die geringfügige Beschäftigung zu verlieren. Überschreitest du die Grenze regelmäßig, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.

Ist der Minijob wirklich steuerfrei?
Grundsätzlich ist der Minijob steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer übernimmt. Diese beträgt weiterhin 2 % und wird über die Minijob-Zentrale abgeführt (§ 40a EStG). Du musst den Minijob dann nicht in der Steuererklärung angeben.
Anders sieht es aus, wenn keine Pauschalbesteuerung gewählt wurde. Dann kann es sein, dass du deinen Minijob nach deiner Steuerklasse versteuern musst. Hier lohnt es sich, genau hinzusehen und mit dem Arbeitgeber zu sprechen.
Wann muss ich meinen Minijob versteuern?
Ein Minijob muss versteuert werden, wenn der Arbeitgeber keine Pauschalsteuer abführt oder wenn du mehr als 603 Euro im Monat verdienst. In diesem Fall zählt der Lohn zu deinen regulären Einkünften und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Auch wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig hast und insgesamt die Verdienstgrenze überschreitest, wird der überschüssige Betrag steuerpflichtig. Wer mehr als 556 Euro verdienen möchte, sollte sich über den Midijob informieren.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber zahlt neben dem Lohn auch Beiträge zur Rentenversicherung, zur Minijob-Zentrale und ggf. eine pauschale Steuer. Der pauschale Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers beträgt weiterhin 15 %, der reguläre Eigenanteil der Minijobber 3,6 % (Befreiung auf Antrag möglich). Die Kosten für den Arbeitgeber liegen damit deutlich höher als der reine Lohn.
Besonders bei einem Minijob im Privathaushalt gelten oft andere Sätze, die für den Arbeitgeber günstiger sind. Die Pauschalabgaben sorgen dafür, dass der Minijob für den Arbeitgeber einfach abzuwickeln ist.
Minijob im Privathaushalt – was gilt hier?
Ein Minijob im Privathaushalt ist eine Sonderform der geringfügigen Beschäftigung. Hier übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls die Abgaben an die Minijob-Zentrale, oft aber zu ermäßigten Sätzen. Auch hier gilt die Verdienstgrenze von 603 Euro ab 2026.
Diese Form wird oft für Haushaltshilfen oder Betreuungskräfte genutzt. Der Arbeitgeber profitiert von Steuererleichterungen, wenn er den Minijob ordnungsgemäß anmeldet.

Wie wirkt sich ein Minijob auf die Steuererklärung aus?
Normalerweise musst du deinen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wird. Wenn du jedoch auf die Pauschalsteuer verzichtest oder mehr als 556 Euro verdienst, musst du den Minijob in der Steuererklärung aufführen.
In diesen Fällen kann sich dein Minijob auf deinen Steuersatz auswirken, besonders wenn du zusätzlich andere Einkünfte hast. Daher ist es wichtig, genau zu prüfen, ob du den Minijob steuerlich berücksichtigen musst.
Kurzfristige Beschäftigung oder Minijob – wo ist der Unterschied?
Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine Beschäftigung, die maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr ausgeübt wird. Der Verdienst spielt hier keine Rolle, sondern die Dauer der Beschäftigung. Diese Zeitgrenzen gelten auch 2026 unverändert. Im Gegensatz zum klassischen Minijob sind die Regeln zur Steuer und zu den Sozialabgaben hier anders.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung führt der Arbeitgeber oft direkt die Lohnsteuer ab. Auch hier lohnt sich ein Blick auf die Details, um nicht unbeabsichtigt steuerpflichtig zu werden.
Welche Rechte habe ich im Minijob?
Auch bei einem Minijob gelten alle Arbeitsrechte: Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1.1.2026 13,90 € pro Stunde (daraus folgt die 603-€-Grenze). Dein Arbeitgeber muss diese Rechte genauso beachten wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis.
Viele Minijobber wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben und dass Überstunden ebenfalls bezahlt werden müssen. Auch der Mindestlohn gilt selbstverständlich.

Was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze überschreite?
Wenn du mehr als 603 Euro verdienst oder regelmäßig die Verdienstgrenze überschreitest, wird der Minijob steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohn dann regulär abrechnen, und du musst den Minijob versteuern.
Dies gilt auch, wenn die Überschreitung nicht nur einmalig, sondern regelmäßig erfolgt. Bei gelegentlichem, unvorhersehbarem Überschreiten kann es Ausnahmen geben; entscheidend ist die Prognose des regelmäßigen Entgelts.
Wichtigste Punkte zusammengefasst:
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat (Jahresgrenze 7.236 Euro).
- Ein Minijob bleibt meist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % zahlt.
- Verdienste über 603 Euro oder mehrere Minijobs führen zur Steuer- und SV-Pflicht.
- Auch bei einem Minijob hast du Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung. Mindestlohn 13,90 € ab 2026.
- Die Minijob-Zentrale ist zuständig für Anmeldung und Abgaben.
- Die Minijob-Zentrale ist zuständig für die Abwicklung der Anmeldung und Abgaben.
- Kurzfristige Beschäftigung ist zeitlich begrenzt (3 Monate/70 Tage) und keine Alternative für regelmäßige Minijob-Arbeit.
- Midijob-Übergangsbereich 2026: 603,01 € bis 2.000 € monatlich.
FAQ rund ums Thema Minijob und Steuer 2026
Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Wenn dein Minijob pauschal mit 2 % versteuert wird, musst du ihn nicht in der Steuererklärung angeben. Nur wenn der Minijob steuerpflichtig wird – etwa weil dein Verdienst die Grenze von 603 € monatlich überschreitet oder individuell nach Steuerklasse abgerechnet wurde – musst du die Einkünfte angeben.
Wann wird ein Minijob steuerpflichtig?
Wenn dein Verdienst regelmäßig mehr als 603 € beträgt oder wenn dein Arbeitgeber keine Pauschalsteuer abführt. Dann musst du den Lohn in der Steuererklärung angeben.
Wie hoch ist der Verdienst im Minijob 2026, damit er steuerlich nicht relevant wird?
Bis 603 € monatlich bzw. 7.236 € jährlich gilt die Beschäftigung als Minijob; bei Pauschalsteuer bleibt sie in der Regel steuerlich „neutral“.
Welche Steuer zahlt der Arbeitgeber bei Minijobs pauschal?
Einheitliche Pauschsteuer 2 %, zusätzlich pauschale Sozialabgaben; Abführung an die Minijob-Zentrale.
Welche Beiträge zur Rentenversicherung zahlt man bei Minijobs?
Standardmäßig 3,6 % Eigenanteil (befreiungsfähig); Arbeitgeber 15 %. Diese Werte gelten 2026 unverändert.
Was passiert, wenn der Verdienst im Minijob über 603 Euro monatlich liegt?
Wenn du im Minijob mehr als 603 € monatlich verdienst, wird der Minijob steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ab diesem Punkt handelt es sich nicht mehr um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, sondern um einen Midijob.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch im Minijob. 2025 liegt er so, dass die Grenze bei 556 Euro monatlich festgelegt wurde, damit Minijobber den Mindestlohn erhalten und die Verdienstgrenze nicht überschreiten.
Welche Arbeitsrechte im Minijob habe ich?
Auch bei einem Minijob hast du Anspruch auf alle Arbeitsrechte: bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den gesetzlichen Mindestlohn. Der Stundenlohn darf nicht unter dem Mindestlohn liegen.
Wie viel darf ich in einem kurzfristigen Minijob verdienen, ohne steuerpflichtig zu werden?
Bei einem kurzfristigen Minijob spielt der Verdienst (z. B. 3.000 € oder mehr) keine Rolle, sondern die Dauer der Beschäftigung – maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr. Diese Grenzen gelten 2026 unverändert.
Ich habe mehrere Minijobs – wann wird es steuerpflichtig?
Wenn du mehrere Minijobs hast und dein Verdienst insgesamt mehr als 603 € pro Monat oder 7.236 € im Jahr überschreitet, wird die Beschäftigung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dann gelten die Regeln wie beim Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 € monatlich).
Gibt es besondere steuerliche Vorteile bei einem Minijob im Privathaushalt?
Ja. Bei einem Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber ermäßigte Pauschalabgaben (einschließlich 2 % Steuer) und kann die Kosten steuerlich absetzen – etwa für Haushaltshilfen oder Pflegeunterstützung. Auch hier gilt die neue 603 €-Grenze ab 2026.

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