Aufwandsentschädigung Steuer: Wichtige Informationen für Ehrenamtliche

7 Aug. 2025

Aufwandsentschädigung Steuer: Wichtige Informationen für Ehrenamtliche

Warum ist das Thema Aufwandsentschädigung so wichtig?

Aufwandsentschädigung steuer: Wer sich ehrenamtlich engagiert, tut viel Gutes – oft ohne Bezahlung. Doch viele wissen nicht, dass es steuerliche Vorteile gibt. Gerade die Aufwandsentschädigung bietet Spielraum, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.Dieser Beitrag zeigt dir, wann und wie Aufwandsentschädigungen steuerfrei sind, was du bei der Steuererklärung beachten musst und welche Freibeträge es für dein Ehrenamt gibt.

Was ist eine Aufwandsentschädigung?

Eine Aufwandsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich für freiwillige Tätigkeiten – insbesondere im Ehrenamt. Sie dient dazu, persönliche Aufwendungen zu decken, etwa Fahrtkosten, Verpflegung oder Materialien. Wichtig: Sie ist keine Bezahlung im klassischen Sinne, sondern eine Anerkennung deines Engagements.

Beispiel: Ein Betreuer, der für einen gemeinnützigen Verein aktiv ist, bekommt 50 Euro im Monat – als steuerfreie Aufwandsentschädigung.

Gesetzliche Grundlage: § 3 Nr. 12, 26 und 26a EStG

Die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen regeln verschiedene Paragraphen des Einkommensteuergesetzes:

  • § 3 Nr. 12 EStG: Betrifft Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, z. B. durch Land oder Kommune.
  • § 3 Nr. 26 EStG: Übungsleiterpauschale – bis 3.000 Euro steuerfrei für bestimmte Tätigkeiten.
  • § 3 Nr. 26a EStG: Ehrenamtspauschale – bis 840 Euro steuerfrei für sonstige Tätigkeiten im Ehrenamt.
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Wer hat Anspruch auf eine steuerfreie Aufwandsentschädigung?

Die wichtigste Voraussetzung: Du bist ehrenamtlich tätig. Dazu zählen unter anderem:

  • Übungsleiter im Sportverein
  • Betreuer in sozialen Einrichtungen
  • Pfleger oder Erzieher im kirchlichen oder mildtätigen Bereich
  • Ausbilder, Chorleiter, Musiker, Künstler
  • Ehrenamtliche in der Verwaltung, Bildung oder Daseinsvorsorge

Außerdem gilt: Die Tätigkeit muss nebenberuflich erfolgen. Dein Hauptberuf darf nicht betroffen sein. Als „nebenberuflich“ gilt i. d. R. max. etwa ein Drittel der Arbeitszeit eines Vollzeitjobs (Orientierung der Verwaltungspraxis).

Was ist der Unterschied zwischen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale?

Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)

  • Gilt für Tätigkeiten mit pädagogischem oder betreuendem Charakter
  • Maximal 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei *(2026 ggf. 3.300 € – Gesetzesstand prüfen)
  • Typische Gruppen: Übungsleiter, Musiklehrer, Sporttrainer, Erzieher

Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)

  • Gilt für andere ehrenamtliche Aufgaben, z. B. Verwaltung, Vorstandsarbeit
  • Maximal 840 Euro pro Jahr steuerfrei
  • Kann mit der Übungsleiterpauschale nicht kombiniert werden für dieselbe Tätigkeit

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Damit eine Aufwandsentschädigung steuerfrei bleibt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Tätigkeit erfolgt nebenberuflich
  2. Für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Stadt, Schule) oder
    für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Träger
  3. Es handelt sich nicht um regulären Arbeitslohn
  4. Die Vergütung übersteigt die gesetzlich geregelten Freibeträge nicht

Die Zahlungen müssen zudem aus öffentlichen Kassen oder durch anerkannte Vereine erfolgen. Bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen gilt § 3 Nr. 12 EStG; Details in R 3.12 LStR 2025.

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Wie gebe ich Aufwandsentschädigungen in der Steuererklärung an?

Wenn deine Aufwandsentschädigungen die jeweiligen Freibeträge (z. B. 3.000 Euro) nicht übersteigen, musst du diese in der Regel nicht versteuern. Trotzdem ist es sinnvoll, sie in der Steuererklärung zu erwähnen – insbesondere in der Anlage N bei den Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit.Praxis: Arbeitnehmer tragen steuerfreie Übungsleiter-Einnahmen bis 3.000 € in Anlage N (Zeile für steuerfreie Nebeneinnahmen) ein.

SpeedTax führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess – du verpasst keine wichtige Angabe.

Was passiert bei Überschreitung der Freibeträge?

Wenn du mehr als 3.000 Euro (Übungsleiter) oder 840 Euro (Ehrenamt) im Jahr erhältst, musst du den übersteigenden Betrag versteuern. Dieser Teil zählt dann zum steuerpflichtigen Einkommen – du kannst dafür aber Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.

Beispiele für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

  • Eine Lehrkraft bietet einmal wöchentlich kostenlosen Förderunterricht in einer kommunalen Schule an → 3 Nr 26 EStG greift
  • Ein Pfleger betreut regelmäßig ältere Menschen im Auftrag einer kirchlichen Organisation → Ehrenamtspauschale möglich
  • Eine Ehrenamtliche verwaltet die Finanzen eines gemeinnützigen Vereins → § 3 Nr. 26a EStG gilt

Fazit: Engagement lohnt sich – auch steuerlich

Ehrenamt ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft – und verdient Anerkennung. Mit den richtigen Informationen und Tools wie SpeedTax kannst du deine Aufwandsentschädigungen steuerfrei nutzen und bekommst, was dir zusteht.
Ob du als Übungsleiter, Betreuer, Ausbilder oder im Vereinsvorstand aktiv bist: Informiere dich über deine Ansprüche, nutze deine Freibeträge – und lass dein Ehrenamt auch steuerlich für dich wirken.

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SpeedTax basiert auf dem ELSTER-Protokoll

SpeedTax ist ein modernes Tool zur Einkommensteuererklärung, das auf dem offiziellen ELSTER-Protokoll basiert – dem Standard für die sichere Datenübermittlung an die deutsche Finanzverwaltung. So kannst du sicher sein, dass deine Steuererklärung direkt und regelkonform beim zuständigen Finanzamt ankommt. SpeedTax zeichnet sich durch eine intuitive, benutzerfreundliche Oberfläche aus, die selbst komplexe Steuerfragen einfach verständlich macht. Anstatt komplizierte Formulare auszufüllen, wirst du Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt – mit klaren Hinweisen und automatischen Hilfestellungen.

Häufige Fragen (FAQ) – Ausführliche Antworten

Muss ich jede Aufwandsentschädigung versteuern?

Nein – nicht jede Aufwandsentschädigung ist steuerpflichtig.
Wenn du eine ehrenamtliche Tätigkeit im Nebenberuf ausübst und deine Vergütung unterhalb der gesetzlich festgelegten Freibeträge bleibt, ist sie steuerfrei.
Das bedeutet konkret:

  • Bis 3.000 Euro jährlich steuerfrei im Rahmen der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
  • Bis 840 Euro jährlich steuerfrei über die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)

Wichtig ist: Du darfst diese Grenzen nicht überschreiten und deine Tätigkeit muss ehrenamtlich und nebenberuflich sein. Dann musst du auf diese Einnahmen keine Steuer zahlen – und oft auch keine Angaben in der Steuererklärung machen (es sei denn, du willst auf Nummer sicher gehen – was SpeedTax dir erleichtert).

Was zählt als „nebenberuflich“?

Nebenberuflich heißt: Deine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht dein Hauptjob.
Du übst sie also zusätzlich zu deinem eigentlichen Beruf, Studium, Rente oder Haushaltstätigkeit aus – typischerweise abends, am Wochenende oder in der Freizeit.
Wichtig:

  • Die ehrenamtliche Tätigkeit darf zeitlich und inhaltlich deinen Hauptberuf nicht ersetzen.
  • Es muss erkennbar sein, dass dein Ehrenamt kein Vollzeitjob ist.

Beispiel: Du arbeitest unter der Woche als Angestellter und trainierst am Wochenende eine Jugendfußballmannschaft – das gilt als nebenberuflich. SpeedTax berücksichtigt diese Abgrenzung automatisch bei der Prüfung deiner Steuerdaten.

Kann ich beide Pauschalen kombinieren?

Ja – aber nur, wenn du zwei verschiedene Tätigkeiten ausübst.
Die Kombination der Übungsleiterpauschale (3.000 Euro) und der Ehrenamtspauschale (840 Euro) ist möglich, aber nur unter folgenden Bedingungen:

  • Es handelt sich um zwei inhaltlich unterschiedliche Tätigkeiten
  • Die Tätigkeiten finden bei unterschiedlichen Auftraggebern/Trägern statt
  • Die Tätigkeiten dürfen nicht dieselbe Funktion haben

Beispiel: Du bist unter der Woche ehrenamtlicher Chorleiter in einer Kirchengemeinde (Übungsleiterpauschale) und verwaltest zusätzlich die Vereinsfinanzen eines Sportvereins (Ehrenamtspauschale). In diesem Fall darfst du beide Freibeträge in Anspruch nehmen – und insgesamt bis zu 3.840 Euro steuerfrei erhalten.

Wer darf steuerfreie Aufwandsentschädigungen zahlen?

Nur bestimmte Organisationen dürfen steuerfreie Zahlungen leisten.
Dazu zählen insbesondere:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Städte, Gemeinden, Landkreise, staatliche Schulen, Universitäten
  • Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, also etwa Sportvereine, Hilfsorganisationen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände

Diese Einrichtungen können dir steuerfreie Aufwandsentschädigungen zahlen, sofern deine Tätigkeit den Voraussetzungen entspricht. Wenn du von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen bezahlt wirst, gelten andere Regeln – hier handelt es sich in der Regel um steuerpflichtiges Einkommen.

Was ist mit Fahrtkosten oder Materialausgaben?

Solche Ausgaben gelten als „Aufwendungen“ – und können zusätzlich abgesetzt werden.
Wenn du für dein Ehrenamt eigene Ausgaben hast (z. B. Fahrten, Materialien, Verpflegung), kannst du diese als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen, sofern sie nicht bereits durch die Pauschale abgedeckt sind.
Beachte:

  • Bei Nutzung der Ehrenamtspauschale ist ein zusätzlicher Abzug von Werbungskosten nur möglich, wenn die Einnahmen die Pauschale übersteigen.
  • Du solltest Belege sammeln (z. B. Tankquittungen, Kaufnachweise für Verbrauchsmaterialien).
  • Auch nachweisbare Kilometerpauschalen (0,30 €/km) sind abzugsfähig.

SpeedTax hilft dir, alles korrekt zu erfassen und erkennt automatisch, wann zusätzliche Ausgaben berücksichtigt werden dürfen.

Muss ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

Nein, wenn die Pauschalen nicht überschritten werden – aber es ist empfehlenswert.
Rein rechtlich bist du nicht verpflichtet, deine steuerfreien Aufwandsentschädigungen in der Steuererklärung zu deklarieren – solange du die Freibeträge nicht überschreitest.
Trotzdem raten wir dir dazu, sie transparent aufzuführen – besonders dann, wenn:

  • du mehrere Ehrenämter ausübst
  • du Belege einreichen möchtest
  • das Finanzamt Rückfragen stellen könnte

Mit SpeedTax ist das einfach: Du gibst deine Einnahmen ein, wählst deine Tätigkeit – und das System prüft automatisch, ob du steuerfrei bleibst.

Was passiert bei Überschreiten der Pauschale?

Der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig – aber oft gering belastet.
Wenn du mehr als 3.000 Euro (Übungsleiter) oder 840 Euro (Ehrenamt) erhältst, wird nur der überschreitende Teil versteuert.
Beispiel: Du erhältst 3.400 Euro als Musiklehrer im Verein – 3.000 Euro sind steuerfrei, 400 Euro müssen versteuert werden.
Aber:

  • Du kannst Werbungskosten (Fahrten, Materialien) dagegen rechnen
  • Je nach Höhe der restlichen Einkünfte bleibt die Steuerlast gering
  • Mit SpeedTax kannst du sofort sehen, wie hoch der verbleibende Steuerbetrag ist

Was sagt das BFH-Urteil zur Aufwandsentschädigung?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Steuerfreiheit ehrenamtlicher Zahlungen mehrfach bestätigt.
In einem Grundsatzurteil stellte der BFH klar, dass ehrenamtliche Tätigkeiten steuerlich begünstigt werden müssen – solange sie den Charakter des Ehrenamts wahren.
Das bedeutet:

  • keine kommerziellen Strukturen
  • keine hauptberufliche Tätigkeit
  • klarer Bezug zu gemeinnützigen, kirchlichen oder öffentlichen Aufgaben

Das Urteil schützt engagierte Menschen vor unnötiger Steuerbelastung – und zeigt, dass Ehrenamt nicht nur wertvoll, sondern auch steuerlich anerkannt ist.

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