Viele Werkstudenten fragen sich: Welche Steuern muss ich zahlen? Was ist mit der Lohnsteuer? Und lohnt sich eine Steuererklärung als Werkstudent überhaupt?

In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick über das Thema Werkstudent Steuern, inklusive Steuerklasse, Freibeträgen, und allen Abgaben. Keine Panik – wir klären alles verständlich!

Wer gilt als Werkstudent?

Ein Werkstudent ist eine Person, die neben dem Studium arbeitet und an einer Hochschule immatrikuliert ist. Das sogenannte Werkstudentenprivileg ermöglicht es, während des Studiums zu arbeiten, ohne voll in die Sozialversicherungsabgaben einbezogen zu werden.

Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Du darfst während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du auch Vollzeit arbeiten, solange du über das Jahr gesehen die Grenze von maximal 20 Stunden pro Woche im Schnitt nicht überschreitest.

Wer mehr Stunden pro Woche arbeiten möchte, verliert das Werkstudentenprivileg.

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Was ist das Werkstudentenprivileg?

Das Werkstudentenprivileg bedeutet: Keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung.

Nur die Rentenversicherung musst du zahlen – meistens etwa 9,3 % vom BruttoLohn. Ein großer Vorteil gegenüber normalen Arbeitnehmern.

Welche Steuern zahlt ein Werkstudent?

Sobald du mehr als den Grundfreibetrag verdienst, musst du Steuern zahlen. Dazu zählen die Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.

Die Abführung erfolgt automatisch durch deinen Arbeitgeber. Die Höhe hängt von deiner Steuerklasse ab.

Was ist die Steuerklasse?

Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer du monatlich abgezogen bekommst. Als alleinstehender Werkstudent bist du meist in Steuerklasse I.

Hast du mehrere Jobs oder besondere Lebensumstände, kann eine andere Steuerklasse gelten. Die Wahl der Steuerklasse hat direkten Einfluss auf dein Nettogehalt.

Ab wann zahlt man Lohnsteuer?

Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 12 096 € jährlich (Stand 2025). Verdient ein Werkstudent mehr, fällt Lohnsteuer an.

Diese beträgt je nach Einkommen etwa 14–42 %. Zusätzlich können noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag dazukommen.

Welche Freibeträge gelten?

Folgende Freibeträge und Pauschalen stehen dir zur Verfügung:

  • Grundfreibetrag: 12 096 €
  • Arbeitnehmer Pauschbetrag: 1 230 €
  • Sonderausgabenpauschale: 36 €
  • ggf. Vorsorge Pauschale

Insgesamt kannst du also rund 13 300 € steuerfrei verdienen. Erst darüber beginnt das Steuern zahlen.

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Wie viel darf ich im Monat verdienen?

Bis etwa 1 100 Euro im Monat bleibst du in der Regel steuerfrei. Dein Einkommen entscheidet, ob Lohnsteuer fällig wird.

Achtung: Bei mehreren Jobs (z. B. einem Minijob neben deinem Werkstudentenjob) kann die Summe schnell steigen.

Was ist mit Minijobs?

Ein Minijob (max. 538 €/Monat) ist steuerfrei, wenn pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Hast du beides – Minijob und Werkstudentenstelle –zählt der Werkstudentenjob in der Regel als Hauptbeschäftigung.

Achte darauf, nicht über den Freibetrag zu kommen.

Welche Abgaben zahlt ein Werkstudent?

Als Werkstudent zahlst du folgende Abgaben:

  • Rentenversicherung: Pflicht (~9,3 %)
  • Lohnsteuer: je nach Einkommen
  • evtl. Kirchensteuer
  • evtl. Soli

Keine Beiträge zur Krankenversicherung, solange du über die Familienversicherung abgesichert bist – bis 25 Jahre bzw. bestimmte Einkommensgrenze.

Was ist mit der Familienversicherung?

Die kostenlose Familienversicherung über deine Eltern gilt nur, wenn dein Einkommen 505 €/Monat nicht übersteigt.

Bei höherem Verdienst brauchst du eine eigene Krankenversicherung. Das gilt auch, wenn du älter als 25 bist.

Sozialabgaben auf einen Blick

AbgabePflicht für Werkstudenten
KrankenversicherungNein (bei Familienversicherung)
PflegeversicherungNein
ArbeitslosenversicherungNein
RentenversicherungJa
LohnsteuerJa, wenn Einkommen über Freibetrag

Welche Steuerklasse gilt bei mehreren Jobs?

Wenn du zwei Jobs hast, wird einer mit Steuerklasse VI besteuert – und du zahlst deutlich mehr Lohnsteuer. Daher lohnt sich eine Steuererklärung als Werkstudent, um zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.

Lohnt sich eine Steuererklärung?

Ja, in den meisten Fällen! Gründe:

  • Rückerstattung der Lohnsteuer
  • Absetzung von Studienkosten (z. B. Fachliteratur, Laptop)
  • Nutzung von Freibeträgen
  • Möglichkeit zum Verlustvortrag
  • Rückwirkend bis zu vier Jahre möglich

Fazit: Lohnt sich eine Steuererklärung? Meist auf jeden Fall.

Was ist der Verlustvortrag?

Wenn du im Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen hattest (z. B. durch das Studium), kannst du einen Verlustvortrag beantragen.

Diese Verluste werden in Folgejahren mit Gewinnen verrechnet. Besonders relevant für Studierende, die später gut verdienen.

Wie funktioniert die Steuererklärung?

Du kannst sie online per ELSTER machen oder Tools wie SpeedTax nutzen. Dort gibst du einfach deine Daten ein, das System prüft deine Einkünfte, erkennt deine Steuervorteile und erstellt deine Erklärung automatisch. So sparst du Zeit – und oft auch Geld.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Werkstudent immer Steuern zahlen? Nur, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.

Wie lange gilt das Werkstudentenprivileg? Solange du studierst und max. 20 Stunden pro Woche arbeitest.

Was passiert, wenn ich mehr arbeite? Du verlierst das Werkstudentenprivileg und musst volle Sozialversicherungsabgaben zahlen.

Wie bekomme ich meine Lohnsteuer zurück? Durch eine freiwillige Steuererklärung – oft mit Erstattung von mehreren hundert Euro.

Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen, wenn ich unter dem Freibetrag bleibe?

Nein, wenn dein Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, musst du als Werkstudent keine Steuern zahlen.

Allerdings kann es sein, dass dein Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer einbehält. Diese kannst du dir durch eine Steuererklärung zurückholen.

Lohnt sich eine Steuererklärung als Werkstudent überhaupt?

Ja, definitiv. Eine Steuererklärung als Werkstudent lohnt sich in vielen Fällen – besonders, wenn du im Laufe des Jahres Lohnsteuer gezahlt hast.

Auch Studienkosten, Werbungskosten oder Fahrtkosten können geltend gemacht werden.

Ab wann muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

Du musst als Werkstudent Lohnsteuer zahlen, wenn dein Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2025: 12 096 €).

Die Lohnsteuer wird automatisch von deinem Arbeitgeber abgeführt, abhängig von deiner Steuerklasse.

Wie viel Werkstudent Lohnsteuer wird vom Gehalt abgezogen?

Die Höhe der Werkstudent Lohnsteuer hängt von deinem monatlichen Bruttoeinkommen, deiner Steuerklasse und möglichen Freibeträgen ab.

Je höher dein Einkommen, desto mehr Lohnsteuer fällt an – typischerweise ab etwa 1 100–1 200 € monatlich.

Kann ich gezahlte Steuern als Werkstudent zurückbekommen?

Ja, wenn du als Werkstudent Steuern gezahlt hast, aber unter dem Freibetrag geblieben bist, kannst du dir das Geld durch eine Steuererklärung zurückholen.

In vielen Fällen bekommst du die komplette Lohnsteuer zurück.

Fazit

Als Werkstudent hast du viele Vorteile: weniger Abgaben, klare Freibeträge und oft die Möglichkeit, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.

Mit dem richtigen Werkstudentenvertrag, Überblick über deine Steuerklasse und Tools wie SpeedTax wird das Thema Werkstudent Steuern endlich verständlich und machbar.

Steuerfreibetrag für Studenten 2025: Was darfst du nebenbei verdienen, ohne Steuern zu zahlen?

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