Werbungskosten Rentner: Viele Menschen denken: „Ich bin in Rente, mit Steuern muss ich mich jetzt nicht mehr groß beschäftigen.“ Doch das ist ein Irrtum. Auch Rentner müssen häufig eine Steuererklärung abgeben – zum Beispiel dann, wenn ihre Renteneinnahmen den Grundfreibetrag übersteigen oder weitere Einkünfte wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen hinzukommen.
So holst du das Beste aus deiner Steuererklärung heraus – auch im Ruhestand.
Einführung: Werbungskosten auch im Ruhestand relevant
Werbungskosten rentner: Viele glauben: Wer im Ruhestand ist, muss sich mit Steuern nicht mehr groß beschäftigen. Doch das stimmt nur teilweise.
Auch Rentner müssen oft eine Steuererklärung abgeben – etwa wenn Renten den Grundfreibetrag übersteigen oder weitere Einnahmen bestehen.Was viele nicht wissen: Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen und so ihre Steuerlast senken.
Dieser Beitrag zeigt dir, welche Ausgaben zählen, wie du alles richtig angibst und was das Finanzamt erwartet.
Was sind Werbungskosten im Ruhestand?
Werbungskosten sind beruflich bedingte Kosten, die bei der Erzielung von Einkünften entstehen. Auch wenn du nicht mehr arbeitest, kannst du als Rentner bestimmte Aufwendungen abziehen. Das betrifft z. B. Beiträge an Gewerkschaften oder den Rentenberater sowie Kontoführungsgebühren für das Rentenkonto.
Wichtig: Es muss ein nachvollziehbarer Zusammenhang mit deiner Rente bestehen. Das gilt auch für Rechtsberatungskosten bei Streit um Rentenansprüche.

Anlage R: Pflicht für Rentner mit steuerpflichtigen Einkünften
Die Anlage R gehört zur Einkommensteuererklärung und ist für Rentner gedacht. Hier gibst du alle Einnahmen aus gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Renten an. Auch wenn der Rentenbeginns schon Jahre zurückliegt – das Finanzamt prüft weiterhin regelmäßig.
Nur wenn du unter dem Grundfreibetrag bleibst, kannst du auf die Abgabe verzichten. Achtung: Betriebsrenten und andere Rentenbezug-Formen sind oft voll oder teilweise steuerpflichtig.
Der Werbungskostenpauschbetrag – 102 Euro automatisch
Alle steuerpflichtige Rentner erhalten automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro pro Jahr.
Diese Pauschale gilt ohne Belegpflicht, wird aber nur bei Eintrag in der Anlage R berücksichtigt. Liegt deine Höhe der Ausgaben über dem Pauschbetrag, lohnt es sich, alles einzeln anzugeben.
In dem Fall kannst du die tatsächlichen Werbungskosten geltend machen. Tipp: Viele wissen nicht, dass die Höhe von 102 Euro durch einfache Posten schnell übertroffen wird.
Weitere Werbungskosten: Was du konkret absetzen kannst
Beispiele:
- Kontoführungsgebühren für das Rentenkonto – pauschal 16 € pro Jahr
- Rechtsberatung im Streit um die Rentenversicherung
- Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge an Rentenvereine
- Reisekosten/Fahrtkosten zu Rentenberatern
- Arbeitsmittel (z. B. Literatur oder Fachzeitschriften zum Thema Rente)
- Arbeitszimmer, wenn du z. B. betriebliche Renten selbst verwaltest
- Kreditkosten, wenn im Zusammenhang mit der Rente
Diese Kosten kannst du direkt in der Steuererklärung angeben – idealerweise mit Nachweis.

Außergewöhnliche Belastungen & Vorsorge
Nicht alles zählt als Werbungskosten – doch außergewöhnliche Belastungen kannst du separat angeben. Dazu gehören z. B. Umzugskosten, wenn du aus gesundheitlichen Gründen näher zu Verwandten ziehst.
Auch Pflegekosten, hohe Krankheitskosten oder spezielle Hilfsmittel können anerkannt werden. Ein anderer Punkt: Rentenversicherungsbeiträge oder Nachzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Diese zählen zu den Vorsorgeaufwendungen – also Sonderausgaben, nicht Werbungskosten.
Belege & Nachweise – das erwartet das Finanzamt
Damit das Finanzamt deine Werbungskosten anerkennt, musst du passende Belege einreichen oder bereithalten. Je klarer der Zusammenhang mit deinen Einnahmen, desto größer die Chance auf Anerkennung.
Rechnungen, Kontoauszüge oder Vertragspapiere sollten aufbewahrt werden – auch bei kleinen Beträgen. Oft reicht ein einfacher Nachweis – z. B. die Kontogebühr als Screenshot vom Konto. Vergiss nicht: Ohne Beleg kein Abzug – es sei denn, du bleibst beim Pauschbetrag.
Hilfe nutzen: Steuerberater oder Software
Gerade für Rentnerinnen und Pensionäre, die unsicher sind, lohnt sich Hilfe. Ein Beratungsgespräch beim Steuerberater oder Rentenberater hilft, keine Möglichkeiten zu verschenken. Wer lieber digital arbeitet, kann auch eine gute Steuersoftware nutzen.
Sie hilft dir bei der Ermittlung der Einnahmen, prüft Anlage R und zeigt dir alle Abzugsmöglichkeiten.
Wichtig ist, dass du die Steuern nicht einfach ignorierst – auch im Ruhestand kannst du Geld sparen.
Häufige Fehler: Das übersehen Rentner oft
Viele Rentner denken: „Ich bekomme ja nur Rente – da muss ich nichts machen.“ Doch wer z. B. Betriebsrenten, Zinseinnahmen oder Mieteinnahmen hat, liegt schnell über dem Freibetrag. Beliebte Versäumnisse: keine Nachweise sammeln, Anlage R nicht abgeben, pauschale Werbungskosten übersehen.
Auch der Verzicht auf Beratung führt oft zu unnötigen Steuern. Deshalb: Prüfe alles genau – vor allem, wenn du mehrere Einkünfte hast.

Fazit: Werbungskosten richtig nutzen – auch als Rentner
Auch im Ruhestand lohnt sich die Steuererklärung – besonders durch den Abzug von Werbungskosten. Mit dem Pauschbetrag von 102 Euro ist der Einstieg einfach, doch echte Ersparnis bringt oft der Einzelnachweis.
Nutze alle Möglichkeiten, dokumentiere deine Kosten gut und scheue dich nicht vor Beratung. Am Ende winkt oft eine spürbare Steuererstattung – und ein gutes Gefühl, nichts verschenkt zu haben.
Denn: Werbungskosten für Rentner sind legal, sinnvoll – und oft unterschätzt.
Häufige Fragen rund um Werbungskosten für Rentner
Was bedeutet „Werbungskosten für Rentner“ überhaupt?
Werbungskosten Rentner beschreibt alle beruflich bedingten Ausgaben, die auch im Ruhestand steuerlich berücksichtigt werden können.
Dazu gehören z. B. Kontoführungsgebühren, Rechtsberatung, Gewerkschaftsbeiträge oder Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Rente.
Auch wenn du nicht mehr aktiv arbeitest, kannst du bestimmte Kosten steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass ein klarer Zusammenhang mit deinen Renteneinkünften besteht.
Kann ich als Rentner überhaupt noch Steuern absetzen?
Ja! Auch im Ruhestand kannst du Steuer absetzen, wenn du bestimmte Ausgaben hast, die mit deiner Rente in Verbindung stehen.
Das betrifft z. B. Beratungsleistungen, Arbeitsmittel oder Beiträge an Versorgungswerke. Nutze dazu am besten die Anlage R deiner Steuererklärung. Viele Rentner verschenken Geld, weil sie diese Möglichkeiten nicht kennen.
Wie mache ich Werbungskosten geltend, wenn ich Rentner bin?
Um Werbungskosten geltend zu machen, musst du sie in der Anlage R deiner Einkommensteuererklärung eintragen. Entweder nutzt du den Pauschbetrag von 102 Euro – oder gibst höhere Ausgaben mit Belegen nachgewiesen einzeln an.
Wichtig ist, dass du alle Positionen dokumentierst, z. B. durch Rechnungen oder Kontoauszüge. Bei Unsicherheit hilft ein Steuerberater oder eine Steuersoftware, die Rentner unterstützt.
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