Pflegepauschbetrag 2024: Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige
Wir wissen: Die Pflege eines nahestehenden Menschen kann emotional, körperlich und finanziell sehr belastend sein. Wer sich dieser Verantwortung stellt, verdient Anerkennung – und Unterstützung. Eine solche Hilfe bietet der Pflegepauschbetrag. Besonders im Jahr 2024 bringt diese Steuervergünstigung eine spürbare Entlastung für viele pflegende Angehörige.
Doch wer hat Anspruch? Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag und wie wird er in der Steuererklärung geltend gemacht? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.
Was ist der Pflegepauschbetrag?
Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Erleichterung für Menschen, die Angehörige oder nahestehende Personen zu Hause pflegen – ganz ohne Bezahlung. Anders als bei tatsächlichen Pflegekosten, die als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden müssen, erfolgt hier ein pauschaler Abzug vom zu versteuernden Einkommen.
Das heißt: Es ist kein Nachweis über einzelne Ausgaben notwendig, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Für viele ist der Pauschbetrag die einfachere und oft auch finanziell attraktivere Lösung.
Wer kann den Pflegepauschbetrag 2024 nutzen?
Anspruch auf den Pflegepauschbetrag 2024 hast du, wenn du eine pflegebedürftige Person unentgeltlich pflegst und diese mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um deine Eltern, Großeltern, dein Kind oder eine andere nahestehende Person handelt. Wichtig ist nur, dass du selbst die Pflege übernimmst – also persönlich tätig wirst – und keine Pflegekraft dafür bezahlst. Auch Freunde oder Nachbarn, die diese Aufgabe übernehmen, können unter Umständen anspruchsberechtigt sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt, dass die Pflege regelmäßig, persönlich und ohne Gegenleistung erfolgt. Wenn du zum Beispiel Pflegegeld erhältst, ist das kein Problem – es gilt nicht als Entgelt im steuerrechtlichen Sinne. Anders sieht es aus, wenn du einen Arbeitsvertrag mit der pflegebedürftigen Person hast oder von einer Pflegekasse bezahlt wirst. Dann entfällt der Anspruch auf den Pauschbetrag. Außerdem darf die gepflegte Person nicht im Pflegeheim leben, sondern muss in ihrem eigenen Zuhause oder bei dir im Haushalt versorgt werden.
Wie hoch ist der Pflege pauschbetrag?
Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person. Bei Pflegegrad 2 liegt der Pauschbetrag bei 600 Euro. Bei Pflegegrad 3 erhöht sich der Betrag auf 1.100 Euro, und bei Pflegegrad 4 oder 5 erhalten pflegende Angehörige den vollen Satz von 1.800 Euro.
Diese Staffelung wurde eingeführt, um der steigenden Belastung bei höherem Pflegeaufwand Rechnung zu tragen. Der Betrag gilt pro pflegender Person – bei mehreren Pflegepersonen kann er also mehrfach genutzt werden, solange jede Person einen eigenen Anspruch geltend machen kann.
Kann der Pflegepauschbetrag auch aufgeteilt werden?
Ja, wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, kann der Pauschbetrag entsprechend aufgeteilt werden. Zum Beispiel, wenn sich zwei Geschwister um die Mutter mit Pflegegrad 4 kümmern, erhält jede Person die Hälfte des Pauschbetrags, also jeweils 900 Euro. Voraussetzung ist, dass jede beteiligte Pflegeperson aktiv in die Pflege eingebunden ist – es reicht also nicht aus, nur organisatorisch tätig zu sein.
Welche Rolle spielt das Merkzeichen „H“?
Bei älteren Regelungen war das Merkzeichen „H“ für hilflos in der Schwerbehindertenbescheinigung oft Voraussetzung. Seit der Reform 2021 ist das nicht mehr zwingend notwendig. Entscheidend ist heute nur noch der Pflegegrad – bereits ab Pflegegrad 2 ist ein Anspruch auf den Pflege Pauschbetrag möglich. Das erleichtert vielen Familien den Zugang zu dieser Steuervergünstigung, gerade wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt.
Wie wird der Pflegepauschbetrag steuerlich geltend gemacht?
Der Pauschbetrag wird direkt in der Steuererklärung eingetragen – konkret in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“. Dort gibst du an, für wen du gepflegt hast, welchen Pflegegrad die Person hatte und ob die Pflege unentgeltlich im Haushalt oder im Haus erfolgte. Du brauchst dafür keine Rechnungen oder Quittungen – nur die Pflegegrad-Bescheinigung und die Angabe der gepflegten Person mit Steuer-Identifikationsnummer. Die Steuerermäßigung wird dann automatisch auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet.

Welche Personen können profitieren?
Der Pflegepauschbetrag richtet sich ausdrücklich an pflegende Angehörige, also an Menschen, die sich in ihrer Freizeit und mit persönlichem Einsatz um andere kümmern – etwa Kinder, Eltern, Geschwister, Ehepartner oder auch Freunde. Wer eine pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden betreut, verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch steuerliche Unterstützung. In vielen Fällen sind es Frauen zwischen 40 und 60, die neben der Arbeit auch noch Pflegeverantwortung übernehmen – oft ohne professionelle Hilfe.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Nehmen wir ein Beispiel: Deine Mutter hat Pflegegrad 4, lebt in ihrer eigenen Wohnung und wird von dir regelmäßig betreut. Du erhältst kein Entgelt, aber Pflegegeld von der Kasse geht an deine Mutter.
In diesem Fall steht dir der Pflegepauschbetrag von 1.800 Euro vollständig zu. Wenn du zusätzlich noch deinen Vater mit Pflegegrad 3 pflegst, darfst du für ihn ebenfalls 1.100 Euro geltend machen – vorausgesetzt, beide werden unabhängig voneinander versorgt.
Was passiert bei mehreren Pflegefällen?
Pflegst du mehrere Menschen gleichzeitig – etwa beide Elternteile oder auch Großeltern – kannst du pro pflegebedürftiger Person jeweils den entsprechenden Pauschbetrag ansetzen. Dabei musst du jeweils nachweisen, dass du für jede Person persönlich tätig bist.
Das bedeutet konkret: Kein Zusammenrechnen, sondern separate Einträge pro Pflegefall in der Steuererklärung. Auch hier lohnt es sich, den Überblick zu behalten und rechtzeitig alle Unterlagen zu sammeln.
Gibt es Alternativen zum Pauschbetrag?
Ja, statt des Pflege Pauschbetrags kannst du auch tatsächliche Pflegekosten als sogenannte außergewöhnliche Aufwendungen nach § 33 EStG geltend machen. Das lohnt sich vor allem, wenn du regelmäßig Geld für Medikamente, Pflegehilfen oder Umbauten ausgibst.
Allerdings musst du in diesem Fall jeden einzelnen Posten genau nachweisen – und eine zumutbare Eigenbelastung bleibt unberücksichtigt. Für viele Menschen ist der Pauschbetrag daher die einfachere und oft effektivere Lösung.
Was ist, wenn ich Unterstützung durch einen Pflegedienst habe?
Wenn du nur teilweise selbst pflegst und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist, kannst du den Pauschbetrag trotzdem nutzen – solange du selbst aktiv in die Versorgung eingebunden bist.
Die Hilfe durch professionelle Pflegekräfte schließt den Anspruch nicht aus, sofern sie nicht vollständig übernimmt. Achte darauf, dass deine eigene Rolle bei der Pflege klar dokumentiert bleibt – das kann im Zweifel hilfreich sein.

Unser Tipp für pflegende Angehörige
Viele Menschen pflegen jahrelang – ohne zu wissen, dass ihnen steuerlich etwas zusteht. Unser wichtigster Tipp lautet deshalb: Prüfe jedes Jahr bei der Steuererklärung, ob du den Pflegepauschbetrag nutzen kannst.
Je höher der Pflegegrad, desto größer ist dein Steuervorteil. Gerade bei einem Pflegegrad 4 oder 5 macht die Entlastung von 1.800 Euro spürbaren Unterschied auf deiner Steuerrechnung. Nutze diese Möglichkeit, um dich selbst zu entlasten – emotional und finanziell.
Fazit: Pflege verdient Unterstützung – auch steuerlich
Die Pflege eines Menschen ist eine große Aufgabe. Sie verdient nicht nur Respekt, sondern auch finanzielle Anerkennung. Mit dem Pflegepauschbetrag 2024 bietet der Staat pflegenden Angehörigen einen einfachen und effektiven Weg, um die eigene Steuerlast zu senken.
Du musst keine aufwendige Buchführung machen, keine Quittungen sammeln – dein Einsatz zählt. Nutze diesen Pauschbetrag mit wenigen Angaben und sorge dafür, dass dein Engagement auch auf dem Papier wertgeschätzt wird.
Häufige Fragen zum Pflegepauschbetrag 2024
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag im Jahr 2024 und wer kann ihn bekommen?
Im Jahr 2024 liegt der Pflegepauschbetrag je nach Pflegegrad bei 600 Euro, 1.100 Euro oder 1.800 Euro. Anspruch auf den Pflegepauschbetrag 2024 hast du, wenn du eine pflegebedürftige Person unentgeltlich betreust und diese mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Dabei muss die Pflege im privaten Umfeld stattfinden – also im eigenen Zuhause oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person.
Was muss ich tun, wenn ich mehrere Angehörige mit Pflegegrad 4 oder 5 betreue?
Wenn du mehr als eine pflegebedürftige Person pflegst, etwa beide Eltern mit Pflegegrad 4 oder 5. Kannst du für jede Person einen eigenen Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung angeben. Die Beträge – bis zu 1.800 Euro pro Pflegefall – werden dabei nicht zusammengefasst, sondern einzeln berücksichtigt. Wichtig ist, dass du jede Person persönlich pflegst.
Bekomme ich den Pflegepauschbetrag auch, wenn ich Pflegegeld erhalte?
Ja, der Bezug von Pflegegeld schließt den Pflege Pauschbetrag nicht aus. Das Geld gilt nicht als Entgelt im steuerlichen Sinne. Entscheidend ist, dass du keine bezahlte Pflegekraft bist und die Pflege unentgeltlich übernimmst. Nur wenn du z. B. über einen Arbeitsvertrag bezahlt wirst, entfällt der Anspruch.
Welche Voraussetzungen gelten für den Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 2?
Bereits ab Pflegegrad 2 kannst du den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen – in diesem Fall beträgt er 600 Euro. Wichtig ist, dass du persönlich tätig bist, also keine komplette Übergabe der Pflege an einen Pflegedienst erfolgt. Du musst außerdem im selben Haushalt wohnen oder nachweislich regelmäßig im Hause der pflegebedürftigen Person helfen.
Was bedeutet es, wenn der Pflegepauschbetrag ohne Gegenleistung erfolgt?
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Pflege ohne Gegenleistung erfolgt – das heißt: keine Entlohnung, keine Bezahlung, keine Vergütung durch die gepflegte Person.
Erlaubt sind aber Sachzuwendungen wie Mahlzeiten oder kleinere Aufwandsentschädigungen, solange sie den Charakter der unentgeltlichen Pflege nicht aufheben.
Kann ich den Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 3 erhalten, obwohl kein Merkzeichen „H“ vorliegt?
Ja, seit der Reform ist das Merkzeichen H keine Voraussetzung mehr. Der Pflegepauschbetrag kann ab Pflegegrad 2 gewährt werden – auch bei Pflegegrad 3, ohne dass ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen vorliegt.
Das erleichtert den Zugang für viele pflegende Angehörige erheblich.
Wie beeinflusst der Pflegepauschbetrag meine Steuerlast konkret?
Der Pauschbetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das bedeutet: Du zahlst auf diesen Betrag keine Steuer. Bei einem Pflegegrad 4 mit 1.800 Euro kannst du also je nach Steuersatz bis zu 600 oder 700 Euro Steuervergünstigung erhalten. Ohne weitere Nachweise zu erbringen. Das kann deine Steuerschuld deutlich senken.
Was muss ich in der Steuererklärung eintragen, um den Pflegepauschbetrag zu bekommen?
In der Steuererklärung trägst du die gepflegte Person, ihren Pflegegrad, die Art der Pflege (im Haushalt oder außerhalb) sowie deine persönliche Steuer Identifikationsnummer ein. Diese Angaben genügen in der Regel – zusätzliche Aufwendungen, Belege oder Quittungen musst du beim Pflegepauschbetrag nicht einreichen.

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