Was bedeutet der Grad der Behinderung – und warum ist er steuerlich so wichtig?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist mehr als nur eine medizinische Einstufung. Er ist auch eine rechtliche Grundlage für viele Nachteilsausgleiche – besonders im Steuerrecht. Wer einen GdB von mindestens 20 hat, kann steuerlich entlastet werden.

Dabei geht es nicht nur um die finanzielle Kompensation für Einschränkungen im Alltag, sondern auch um die Anerkennung zusätzlicher Belastungen. Das deutsche Steuerrecht sieht dafür klare Regelungen vor. Der GdB wird im sogenannten Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt dokumentiert.

Diesen musst du beim Finanzamt einreichen, um deine steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Nachweis Grad der Behinderung: Was genau verlangt das Finanzamt?

Das Finanzamt verlangt einen klaren, amtlich bestätigten Nachweis über deine Behinderung. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Feststellungsbescheids, den du vom Versorgungsamt bekommst.

Alternativ kann auch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises ausreichen, wenn dort der GdB und relevante Merkzeichen eindeutig vermerkt sind. Wichtig ist, dass der Bescheid aktuell ist und den veranlagungszeitraum abdeckt, für den du den Pauschbetrag in Anspruch nehmen willst.

Ohne diesen Nachweis wird der Behinderten-Pauschbetrag nicht gewährt – selbst wenn du eigentlich anspruchsberechtigt bist.

Wer hat Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag?

Ein Anspruch besteht für alle Menschen, bei denen ein GdB ab 20 vorliegt. Dabei ist es unerheblich, ob die Einschränkung körperlicher, geistiger oder psychischer Natur ist. Entscheidend ist allein die offizielle Einstufung durch die zuständige Behörde.

Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert – dann können weitere steuerliche und sozialrechtliche Vorteile hinzukommen, etwa zusätzliche Freibeträge, bevorzugte Kündigungsschutzrechte oder Vorteile im öffentlichen Nahverkehr.

Doch auch schon bei einem niedrigeren GdB (z. B. GdB 20) steht dir ein steuerlicher Pauschbetrag zu – du musst ihn nur beantragen.

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Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem festgestellten GdB. Für GdB 20 beträgt der Pauschbetrag 384 Euro pro Jahr. Je höher der Grad, desto größer die Entlastung:

  • GdB 30 = 620 Euro
  • GdB 50 = 1.140 Euro
  • GdB 70 = 1.780 Euro
  • GdB 100 = bis zu 2.840 Euro

Bei bestimmten Merkzeichen wie „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) steigt der Betrag sogar auf 7.400 Euro jährlich. Diese Summen mindern dein zu versteuerndes Einkommen und wirken sich direkt auf deine Einkommensteuer aus.

Das bedeutet konkret: Du zahlst weniger Steuern, ohne dass du einzelne Aufwendungen nachweisen musst.

Welche zusätzlichen Vorteile bringen Merkzeichen?

Merkzeichen wie „H“ (Hilflosigkeit), „Bl“ (Blindheit) oder „G“ (erhebliche Gehbehinderung) können zu zusätzlichen Steuererleichterungen führen. Wenn du eines dieser Merkzeichen hast, erkennt das Finanzamt automatisch, dass du einen erhöhten Unterstützungsbedarf hast.

In solchen Fällen kann zusätzlich zum regulären Behinderten-Pauschbetrag auch der Pflege-Pauschbetrag oder eine außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Umfang der benötigten Hilfe im Alltag – etwa bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung oder Ankleiden.

Was ist der Pflege-Pauschbetrag – und wer bekommt ihn?

Der Pflege-Pauschbetrag ist für Menschen gedacht, die selbst Angehörige pflegen. Wenn du eine Person mit Pflegegrad 4 oder 5 betreust – ohne Bezahlung –, kannst du jährlich zusätzlich bis zu 1.800 Euro steuerlich geltend machen.

Das gilt auch für die Pflegepersonen, die Angehörige zu Hause versorgen. Auch hier ist eine Bescheinigung nötig – etwa der Pflegegradnachweis oder ein ärztliches Gutachten. Wichtig: Der Pflege-Pauschbetrag und der Behinderten-Pauschbetrag können gleichzeitig genutzt werden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Welche Aufwendungen deckt der Pauschbetrag ab?

Mit dem Behinderten-Pauschbetrag werden viele typische Kosten pauschal abgedeckt: Fahrten zu Ärzten, höhere Lebenshaltungskosten, spezielle Hilfsmittel, Mehraufwand bei Kleidung oder Wäschebedarf.

Du musst diese Aufwendungen nicht einzeln belegen – das ist der zentrale Vorteil gegenüber der Einzelabrechnung von außergewöhnlichen Belastungen. Der Pauschbetrag schafft so Verwaltungsvereinfachung, während er gleichzeitig finanzielle Erleichterungen bietet.

Wie wirkt sich der Pauschbetrag in der Steuer aus?

Der Pauschbetrag reduziert dein zu versteuerndes Einkommen direkt. Dadurch sinkt deine steuerliche Belastung. Wenn du Arbeitnehmer bist, kannst du ihn bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen.

Dafür muss der Betrag in deiner Lohnsteuerkarte oder beim Arbeitgeber eingetragen werden. Alternativ kannst du den Pauschbetrag auch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. In beiden Fällen bringt dir das bares Geld – Monat für Monat oder als Steuerrückerstattung.

Muss der Nachweis jedes Jahr eingereicht werden?

Nein – der Nachweis muss grundsätzlich nur einmal erbracht werden. Wenn dein Grad der Behinderung dauerhaft festgestellt wurde und sich keine Änderung ergibt, genügt die einmalige Vorlage beim Finanzamt.

Nur wenn sich der GdB oder das Merkzeichen ändern, solltest du einen neuen Feststellungsbescheid einreichen. Es lohnt sich daher, den aktuellen Status regelmäßig zu überprüfen – vor allem bei gesundheitlichen Veränderungen oder bei Ablauf befristeter Bescheide.

Kann ich statt Pauschbetrag auch konkrete Kosten angeben?

Ja, das ist möglich – aber nur, wenn deine tatsächlichen Aufwendungen die Höhe des Pauschbetrags überschreiten. In diesem Fall kannst du in deiner Einkommensteuererklärung stattdessen außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Dazu gehören etwa Krankheitskosten, Aufwendungen für medizinische Hilfsmittel oder Umbauten in der Wohnung.

Aber Achtung: Hier musst du alle Belege, Rechnungen und Nachweise lückenlos dokumentieren. Für viele Menschen ist der Pauschbetrag daher die einfachere und oft auch bessere Lösung.

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Fazit: Wer seine Rechte kennt, spart bares Geld

Der Nachweis Grad der Behinderung ist der Schlüssel zu echten steuerlichen Vorteilen. Wer diesen Schritt richtig geht, kann jedes Jahr mehrere Hundert oder sogar Tausende Euro sparen.

Die Voraussetzungen sind klar geregelt, der Antrag ist überschaubar – und mit einem guten Überblick oder Unterstützung, z. B. durch SpeedTax, einfach umsetzbar. Gerade in Zeiten steigender Kosten lohnt sich jeder Euro, den du legal vom Finanzamt zurückholen kannst.

FAQ

Was ist ein Nachweis Grad der Behinderung Finanzamt?

Eine Bescheinigung vom Versorgungsamt, die deinen GdB und eventuelle Merkzeichen bestätigt.

Ab welchem GdB erhalte ich Pauschbetrag?

Ab GdB 20 – mit steigenden Beträgen bis GdB 100 und Merkzeichen H oder Bl.

Brauche ich jedes Jahr eine neue Bescheinigung?

Nein. Einmal eingereicht, gilt der Pauschbetrag dauerhaft – bis sich dein GdB ändert.

Wird der Behinderten-Pauschbetrag automatisch angerechnet?

Nur, wenn du GdB und Bescheinigung in der Steuererklärung angibst.

Gilt der Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5?

Ja. Dann kannst du zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen geltend machen.

Was passiert, wenn meine Kosten höher sind als der Pauschbetrag?

Dann kannst du einzelne außergewöhnliche Belastungen in deiner Erklärung geltend machen – mit Nachweisen.

Wie wirkt sich Merkzeichen aus?

Merkzeichen wie H oder Bl erhöhen den Pauschbetrag deutlich und werden automatisch vom Finanzamt erkannt.

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