Du hast ein eigenes Auto und fragst dich, ob du die Kfz Steuer absetzen kannst? Gute Nachrichten: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir einen Teil deiner Kfz Kosten über die Steuererklärung zurückholen.

Ja, in vielen Fällen zählt die Kfz Haftpflichtversicherung zu den Sonderausgaben oder betrieblichen Ausgaben. Egal ob Selbstständige, Arbeitnehmer oder Privatpersonen – es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du rund ums Fahrzeug bares Geld sparen kannst.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, wer die Kfz Steuer absetzen darf, welche Belege wichtig sind und worauf du beim Finanzamt achten solltest.

Kfz Steuer absetzen

Einführung: Warum Kfz Steuer absetzen überhaupt relevant ist

Fahrzeughalter in Deutschland fragen sich häufig: Kann ich die Kfz Steuer absetzen und damit in der Steuererklärung Geld sparen?

Die Antwort hängt stark davon ab, ob du dein Kfz beruflich nutzt – und ob es zum Betriebsvermögen gehört.Für Privatpersonen ist die direkte Absetzbarkeit meist ausgeschlossen. Mitarbeitende und Selbstständige haben klarere Möglichkeiten.

In diesem Artikel zeigen wir dir, wer welche Kfz Kosten geltend machen kann – verständlich, strukturiert und mit erklärten Begriffen.

Grundregel: Direktes Kfz Steuer absetzen nur mit Dienstwagen oder Betriebsvermögen

  • Privatpersonen und Arbeitnehmer können die Kfz Steuer absetzen nur ganz selten – meist ist das Staat unnachgiebig bei rein privater Nutzung.
  • Selbstständige und Unternehmer können die Kfz Steuer als Betriebsausgabe absetzen, wenn das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.
  • Auch als Arbeitnehmer mit Dienstwagen und der Erstattung keiner Kfz-Steuer durch den Arbeitgeber, kannst du den Betrag in der Steuererklärung ansetzen.
Kfz Steuer absetzen

Kfz Steuer absetzen – wer kann es wirklich?

PersonengruppeDirekt absetzbar?
PrivatpersonNein – nur indirekt über Entfernungspauschale
ArbeitnehmerNur bei Dienstwagen, meist übernimmt Arbeitgeber
Selbständige UnternehmerJa – wenn Wagen Zum Betriebsvermögen zählt

Für Arbeitnehmer gilt: Pendlerpauschale deckt anteilig auch Kfz-Steuer, wenn sie das Kfz für den Arbeitsweg nutzen.

Pendlerpauschale & indirekter Kfz Steuer-Ersatz

  • Privatpersonen und Arbeitnehmer können die Entfernungspauschale (0,30 €/km, ab dem 21. km oft 0,38 €) nutzen.
  • Diese deckt unter anderem Tankkosten, Reparaturen, Versicherung und Kfz-Steuer ab.
  • Die Pauschale wird in der Anlage N deiner Steuererklärung angegeben – einfacher Weg für Arbeitnehmer.

Was Selbstständige und Unternehmer absetzen können

  • Vollständig absetzbar: Kfz Steuer, Kfz Haftpflichtversicherung, Kasko****versicherung, Reparaturen, TÜV, Benzin, Parkgebühren.
  • Voraussetzung: Wagen im Betriebsvermögen; bei gemischter Nutzung 50 % private / betrieblich, Nachweis per Fahrtenbuch oder 1‑%‑Regelung.
  • Trag steuern bei der Steuererklärung über die Anlage EÜR oder Bilanz – richtig eintragen nicht vergessen!
Kfz Steuer absetzen

Kfz-Haftpflichtversicherung & weitere Kfz Versicherungen

  • Kfz Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar – als Sonderausgabe (Privatperson) oder als Betriebsausgabe (Unternehmer).
  • Für Privatpersonen: Eintrag in Anlage Vorsorgeaufwand möglich; jedoch begrenzt durch Höchstbeträge.
  • Teilkasko‑ und Vollkasko dürfen Unternehmer absetzen, jedoch nur beruflich veranlasst.

Sonstige Kfz–Kosten in der Steuererklärung

  • Reparaturen, TÜV, Benzin und Parkgebühren addieren sich – für Unternehmer komplett, für Arbeitnehmer indirekt über Pauschale.
  • Auch Unfallkosten, wie Abschleppdienste, können Arbeitgeber oder Selbstständige jeweils geltend machen.
  • Achtung: Transporte, Umzugskosten, Pendelfahrten mit verschiedenen Fahrzeugen – alles kann relevant sein.
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Elektroautos & Oldtimer: Sonderregeln bei Kfz Steuer

  • Elektroautos, die nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, sind bis zu 10 Jahre von der Kfz Steuer befreit.
  • Oldtimer mit H‑Kennzeichen genießen Pauschalsteuersätze (z. B. ~192 €/Jahr für Pkw).
  • Diese Steuerbefreiungen sind oft lohnenswert und sollten bei der Steuerplanung berücksichtigt werden.

Praktische Hinweise für deine Steuererklärung

  • Belege sammeln: Rechnungen, Versicherungsnachweise, Kontoauszüge – mit Datum und Zweck.
  • Trage die Kfz Kosten korrekt in die Anlage EÜR (Unternehmer) oder Anlage N (Pendlerpauschale für Arbeitnehmer) ein.
  • Nutze Steuersoftware oder frage deinen Steuerberater, wenn du einen Dienstwagen oder viel Geschäftsreise-Pendelverkehr hast.
  • Überprüfe regelmäßig, ob Umstellung auf Elektroauto oder Oldtimer-Regelung steuerlich sinnvoll ist.
Kfz Steuer absetzen

Häufige Fragen zum Thema Kfz Steuer absetzen

Kann jeder Kfz Steuer absetzen?

Nur Selbstständige, Unternehmer, selten auch Arbeitnehmer mit Dienstwagen.

Du möchtest dein Kfz als Betriebsausgabe oder Dienstwagen eintragen?

Lass dir einen Steuerberater oder ein gutes Tool empfehlen – und du holst mit deinem Wagen wirklich Steuern zurück.

Kann ich die Kfz Steuer absetzen, wenn ich mein Auto privat nutze?

In der Regel leider nein – die Kfz Steuer absetzen ist nur möglich, wenn das Fahrzeug beruflich oder betrieblich genutzt wird. Reine Privatvergnügen zählen nicht zu den absetzbaren Kosten. Eine Ausnahme gilt für Selbstständige, die das Auto dem Betriebsvermögen zuordnen.

Wer darf die Kfz Steuer in der Steuererklärung absetzen?

Vor allem Selbstständige, Unternehmer und teilweise Arbeitnehmer mit einem beruflich genutzten Fahrzeug. Voraussetzung: Das Auto muss nachweislich für dienstliche Fahrten oder den Arbeitsweg genutzt werden. In bestimmten Fällen gelten auch Dienstwagenregelungen.

Welche Unterlagen braucht das Finanzamt beim Kfz Steuer absetzen?

Du solltest Belege, Zahlungsnachweise der Kfz Steuer und ggf. Fahrtenbücher oder Kilometernachweise bereithalten. Gerade bei Selbstständigen verlangt das Finanzamt oft eine genaue Trennung von privater und beruflicher Nutzung.

Ob und wie du sie steuerlich absetzen kannst, hängt von deiner beruflichen Nutzung des Autos ab.

Fazit: Kfz Steuer clever absetzen und Steuern sparen

Im Rahmen deiner Steuererklärung kannst du viele Fahrten, die beruflich oder betrieblich bedingt sind, steuerlich geltend machen.
Ein Pkw ist für viele Menschen ein zentraler Teil des täglichen Lebensunterhalts – seine Anschaffung, Reparaturen oder auch eine Vollkaskoversicherung verursachen spürbare Aufwendungen.

Je nach beruflicher Nutzung kann ein Teil dieser Kosten unter die Werbungskosten oder Betriebsausgaben fallen. Auch Beiträge zur Unfallversicherung können je nach Zusammenhang relevant sein – etwa bei Nutzung des Fahrzeugs im Außendienst.

Ob Selbstständige, Angestellte oder Unternehmer: Wer die Relevanz und die richtige Kategorie seiner Fahrten erkennt, kann bares Geld sparen.

Die Steuerbefreiung für bestimmte Fahrzeuge oder die Erwirtschaftung von Einkünften mit dem Auto spielen dabei ebenfalls eine Rolle – je nach Umständen.

Kurz gesagt: Wer die Regeln kennt, kann seine Kfz Steuer deutlich reduzieren – oder im besten Fall ganz absetzen.

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