Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? Das sollten Sie wissen
Der Mythos „einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung“ verunsichert viele Steuerzahler in Deutschland. Doch bedeutet die einmalige Abgabe einer Steuererklärung wirklich eine dauerhafte Pflicht zur Abgabe?
In diesem Artikel erklären wir, wer tatsächlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben ist, welche Fristen gelten, welche Vorteile und Nachteile bestehen und wie Sie durch Steuertipps bares Geld sparen können.
Einführung in die Steuererklärung
Die Steuererklärung ist die formale Mitteilung Ihrer Einkünfte und Ausgaben an das Finanzamt. Sie betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Vermieter, Rentner und teilweise sogar Arbeitslosen-geldempfänger.
Eine sorgfältige Abgabe kann zu einer Steuererstattung führen. Im Schnitt erhalten viele Arbeitnehmer in Deutschland mehrere Hundert Euro zurück.
Mythos: Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung
Die Aussage „einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung“ ist kein Gesetz. Es gibt keine Regel im Einkommensteuergesetz, die nach einmaliger Abgabe der Steuererklärung automatisch eine jährliche Verpflichtung vorschreibt.
Die tatsächliche Pflichtveranlagung hängt von Faktoren wie Steuerklassen, Höhe der Einkünfte, Lohnsteuer, Lohnersatzleistungen und Familienstand ab.

Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Nach § 46 Einkommensteuergesetz sind Sie abgabe einer steuererklärung verpflichtet, wenn:
- Ihre Nebeneinkünfte im Steuerjahr mehr als 410 Euro betragen.
- Sie in Steuerklasse V oder VI eingestuft sind.
- Sie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Eltern– oder Arbeitslosengeld über 410 Euro erhalten haben.
- Sie gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen haben.
Beispiele für Abgabepflicht
- Ehe-Paare mit Steuerklassenkombination III/V.
- Personen mit Einnahmen aus Vermietung.
- Kurzarbeiter mit Lohnersatzleistungen über 410 Euro.
- Selbstständige mit zusätzlichen Einkünften.
Freiwillige Abgabe: Die Antragsveranlagung
Auch ohne Abgabepflicht kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben. Diese freiwillige Abgabe nennt man Antragsveranlagung. Sie lohnt sich besonders, wenn Ausgaben steuerlich absetzbar sind und eine Steuererstattung wahrscheinlich ist.
Beispiele:
- Hohe Werbungskosten
- Beiträge zu Kranken– und Pflegeversicherung
- Geltendmachung des Hinterbliebenen Pauschbetrag
Vorteile der Steuererklärung
- Möglichkeit einer Steuererstattung
- Berücksichtigung von Werbungskosten
- Rückzahlung zu viel gezahlter Lohnsteuer
- Anpassung des Steuersatzes
Nachteile der Steuererklärung
- Zeitaufwand für die Abgabe
- Gefahr von Verspätungszuschlägen
- Eventuelle Nachzahlungen an den Staat
Fristen und Termine
Die Abgabe der Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres erfolgen. Bei Abgabe über einen Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Beispiel: Steuerjahr 2024 → Frist 31.07.2025 bzw. 28.02.2026 mit Berater.

Fristverlängerung
Eine Fristverlängerung muss vor Ablauf der regulären Frist beantragt werden. Voraussetzungen: Plausible Begründung, Antrag direkt beim Finanzamt.
Verspätungszuschlag
Das Finanzamt kann bei verspäteter Abgabe Verspätungszuschläge erheben. Diese betragen in der Regel 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
Abgabe einer Steuererklärung: Schritt für Schritt
- Unterlagen sammeln
- Steuerrelevante Kosten prüfen
- Formulare ausfüllen oder Steuersoftware nutzen
- Steuererklärung abgeben – elektronisch oder schriftlich
Steuererklärung online abgeben
Immer mehr Bürger nutzen ELSTER oder kommerzielle Steuersoftware, um eine Steuererklärung online einzureichen. Das spart Bürokratie und Porto.
Rolle des Steuerberaters
Ein Steuerberater bietet Rechtssicherheit und übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt. Besonders bei komplexen Fällen oder mehreren Einkünften ist dies empfehlenswert.
Steuerklassen und ihre Bedeutung
Die Steuerklassen beeinflussen, ob Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben sind. Falsche Steuerklassenwahl kann zu Nachzahlungen führen.
Lohnersatzleistungen und Abgabepflicht
Erhalten Sie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld über mehr als 410 Euro, entsteht oft eine Pflichtveranlagung.
Einkommensteuererklärung vs. Einkommenssteuererklärung
Im Alltag werden beide Begriffe genutzt. Gesetzlich korrekt ist „Einkommensteuererklärung“. Umgangssprachlich sagen viele „Einkommenssteuererklärung“.
Steuerjahr und Vorjahr
Das Steuerjahr ist in Deutschland gleich dem Kalenderjahr. Bei der Erklärung beziehen sich alle Angaben auf das jeweilige Jahr. Vorjahr-Korrekturen sind über Änderungsanträge möglich.
Nebeneinkünfte und Abgabe
Wer Nebeneinkünfte aus Selbstständigkeit, Vermietung oder Kapital hat, muss diese dem Finanzamt melden. Überschreiten sie mehr als 410 Euro, besteht Abgabepflicht.

Arbeitgebern und Lohnsteuer
Mehrere Arbeitgebern gleichzeitig bedeuten oft die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, da die Lohnsteuer nicht optimal berechnet wird.
Steuerabzüge und Steuervorteile
Nutzen Sie alle Steuervorteile: Pendlerpauschale, Kinderfreibetrag, Sonderausgaben. Jeder Euro kann die Steuerlast senken.
Kurzarbeiter und Corona-Regelungen
Besonders während Corona stieg die Zahl der Kurzarbeiter. Das führte in vielen Fällen zur Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.
Hinterbliebenen Pauschbetrag
Dieser Betrag kann von Hinterbliebenen geltend gemacht werden und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Arbeitslosen und Pflicht
Auch Bezieher von Arbeitslosengeld können verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden.
Eltern und Steuererklärung
Eltern profitieren von Kinderfreibeträgen und Betreuungskosten. Diese können die Steuererstattung erhöhen.
Dank Steuertipps Geld sparen
Mit gezielten Steuertipps lässt sich die Steuerlast senken. Nutzen Sie Checklisten und prüfen Sie jedes Jahr, ob sich die Abgabe lohnt.
Fazit: Mythos entlarvt
„Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung“ ist nur bedingt richtig. Eine dauerhafte Pflicht besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer freiwillig abgibt, kann oft Geld zurückholen.

SpeedTax basiert auf dem ELSTER-Protokoll
SpeedTax ist ein modernes Tool zur Einkommensteuererklärung, das auf dem offiziellen ELSTER-Protokoll basiert – dem Standard für die sichere Datenübermittlung an die deutsche Finanzverwaltung. So kannst du sicher sein, dass deine Steuererklärung direkt und regelkonform beim zuständigen Finanzamt ankommt. SpeedTax zeichnet sich durch eine intuitive, benutzerfreundliche Oberfläche aus, die selbst komplexe Steuerfragen einfach verständlich macht. Anstatt komplizierte Formulare auszufüllen, wirst du Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt – mit klaren Hinweisen und automatischen Hilfestellungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Steuererklärung
Bedeutet „einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung“, dass ich jedes Jahr verpflichtet bin?
Nein. Der Satz ist ein Mythos. Eine dauerhafte Pflicht zur Abgabe entsteht nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte oder bestimmte Steuerklassen.
Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Nach § 46 Einkommensteuergesetz sind Sie verpflichtet, wenn Sie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld über 410 Euro beziehen, in Steuerklasse V oder VI sind oder mehrere Arbeitgebern gleichzeitig haben.
Lohnt sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung?
Ja, oft. Selbst ohne Abgabepflicht können Werbungskosten, Sonderausgaben oder der Hinterbliebenen Pauschbetrag zu einer Steuererstattung führen.
Wie reiche ich meine Steuererklärung ein?
Die Abgabe einer Steuererklärung kann online über Steuersoftware (ELSTER) oder schriftlich beim Finanzamt erfolgen.
Welche Frist gilt für die Abgabe der Steuererklärung?
Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge festsetzen, mindestens 25 Euro pro Monat.
Kann ich meine Steuererklärung vom Vorjahr korrigieren?
Ja, durch einen Änderungsantrag beim Finanzamt, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.