Der behindertenpauschbetrag 2026: Wichtige Informationen und Vorteile

13 Aug. 2025

Der Behindertenpauschbetrag 2026: Wichtige Informationen und Vorteile

Der Behindertenpauschbetrag 2025 ist eine wertvolle Steuererleichterung für Menschen mit Behinderung. Er kann helfen, die steuerliche Belastung zu verringern, indem er verschiedene pauschale Ausgaben abdeckt, die im Zusammenhang mit einer Behinderung entstehen. In diesem Artikel erklären wir, was der Behindertenpauschbetrag ist, wie er sich auf deine Steuererklärung auswirkt und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um davon zu profitieren.

Was ist der Behindertenpauschbetrag?

Der Behindertenpauschbetrag ist eine Steuervergünstigung, die Menschen mit Behinderung zusteht. Er wird direkt von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich deine Einkommensteuer verringert. Der Pauschbetrag kann je nach Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen variieren und bezieht sich auf die Mehrausgaben, die durch die Behinderung entstehen.

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag 2026?

Der Behindertenpauschbetrag gilt seit 2021 in folgenden festen Stufen und diese gelten nach aktuellem Stand auch 2026 unverändert:

  • GdB 20: 384 €
  • GdB 30: 620 €
  • GdB 40: 860 €
  • GdB 50: 1.140 €
  • GdB 60: 1.440 €
  • GdB 70: 1.780 €
  • GdB 80: 2.120 €
  • GdB 90: 2.460 €
  • GdB 100: 2.840 €
  • Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „TBl“: 7.400 € unabhängig vom GdB.

Hinweis: Deine Vorlage nannte „310 € bis 7.400 €“. Korrekt sind seit 2021 384 € bis 7.400 €.

Zusätzlich gibt es seit 2021 eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale: 900 € p. a. bei GdB ≥ 80 oder GdB ≥ 70 mit Merkzeichen „G“, sowie 4.500 € p. a. bei Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“.

Pflegepauschbetrag (für pflegende Angehörige) bleibt 600 € (PG 2), 1.100 € (PG 3) und 1.800 € (PG 4/5 bzw. Merkzeichen H).

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Welche Voraussetzungen gelten für den Behindertenpauschbetrag?

Um den Behindertenpauschbetrag geltend zu machen, brauchst du einen offiziellen Bescheid über den GdB vom Versorgungsamt. Der Anspruch besteht ab GdB 20; weitere zusätzliche Voraussetzungen für GdB < 50 entfallen seit 2021. Merkzeichen wie H („hilflos“), Bl (blind) oder TBl (taubblind) können den Pauschbetrag erhöhen.

Wie wirkt sich der Behindertenpauschbetrag auf die Steuererklärung aus?

Der Behindertenpauschbetrag wird als Pauschale abgezogen. Du musst keine Einzelbelege einreichen, der Nachweis des GdB bzw. der Merkzeichen genügt. In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ trägst du den Pauschbetrag ein. Bei Wahl statt Pauschbetrag kannst du auch tatsächliche Kosten als allgemeine außergewöhnliche Belastungen ansetzen, dann gilt aber die zumutbare Eigenbelastung.

Beispiel aktualisiert: Hast du GdB 50, beträgt der Pauschbetrag 1.140 €. Mit Merkzeichen H, Bl oder TBl sind es 7.400 €.

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Weitere Steuererleichterungen: Pflegepauschbetrag und Fahrtkosten

Neben dem Behindertenpauschbetrag gibt es den Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige (600/1.100/1.800 € je nach Pflegegrad, siehe oben). Außerdem kannst du die Fahrtkosten-Pauschale von 900 € bzw. 4.500 € beanspruchen, wenn die Voraussetzungen vorliegen; ein zusätzlicher Einzelnachweis der Fahrten ist dann nicht nötig.

Behindertenpauschbetrag für Kinder mit Behinderung

Auch für Kinder mit Behinderung kann der Pauschbetrag angesetzt werden. Der Pauschbetrag des Kindes kann auf die Eltern übertragen werden, wenn das Kind ihn nicht selbst nutzt; maßgeblich ist der GdB und ggf. die Merkzeichen.

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Der Antrag auf den Behindertenpauschbetrag: Wie funktioniert das?

Du beantragst den Pauschbetrag jährlich in der Steuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ und fügst den GdB-Bescheid hinzu. Bei Erstbeantragung ist der Nachweis beizufügen; in Folgejahren nur bei Änderungen.

Steuerentlastungen und Änderungen für 2026

Seit der Reform 2021 sind die Beträge verdoppelt und die Systematik vereinfacht. Für 2026 liegen keine Änderungen an den Pauschbeträgen vor; die Stufen gemäß § 33b EStG gelten fort. Neu seit 2021 und weiterhin gültig: die Fahrtkosten-Pauschale sowie erleichterte Nachweise.

Fazit: Der Behindertenpauschbetrag als wichtige Steuererleichterung

Der Behindertenpauschbetrag 2026 stellt eine wichtige Möglichkeit dar, die Steuerlast zu verringern. Je nach GdB und Merkzeichen variiert der Betrag zwischen 384 € und 7.400 €. Prüfe zusätzlich Fahrtkosten-Pauschale (900/4.500 €) und Pflegepauschbetrag (600/1.100/1.800 €), um alle Vorteile zu nutzen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Behindertenpauschbetrag 2026

Was ist der Behindertenpauschbetrag und wer hat Anspruch darauf?

Eine Pauschale für Menschen mit Behinderung. Anspruch ab GdB 20. Höhere Pauschale bei H/Bl/TBl: 7.400 €. Nachweis durch Bescheid des Versorgungsamts.

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag 2026?

Unverändert zu 2025: 384 € bis 2.840 € je nach GdB; 7.400 € bei H/Bl/TBl.

Muss ich den Behindertenpauschbetrag in meiner Steuererklärung angeben?

Ja. Eintrag in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“. Einzelnachweise sind für den Pauschbetrag nicht erforderlich.

Welche Merkzeichen sind für den Behindertenpauschbetrag wichtig?

H, Bl, TBl erhöhen auf 7.400 €. aG beeinflusst v. a. die Fahrtkosten-Pauschale von 4.500 €.

Kann ich den Behindertenpauschbetrag auch für mein Kind mit Behinderung geltend machen?

Ja, auch für Kinder mit Behinderung kannst du den Behindertenpauschbetrag in deiner Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Kind einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat und es in deinem Haushalt lebt. Zusätzlich können Eltern weitere Steuererleichterungen wie den Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen für das Kind beantragen.

Was passiert, wenn sich mein Grad der Behinderung ändert?

Wenn sich dein Grad der Behinderung (GdB) ändert, kannst du den Behindertenpauschbetrag entsprechend anpassen. Achte darauf, dass du den aktuellen Bescheid über den neuen GdB bei deiner Steuererklärung einreichst. Eine Änderung kann zu einer Erhöhung oder Reduzierung des Pauschbetrags führen.

Kann ich auch den Pflegepauschbetrag zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag ansetzen?

Ja, der Pflegepauschbetrag kann zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag geltend gemacht werden, wenn du eine Pflegeperson für einen Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 hast. Dieser Pauschbetrag hilft, die zusätzlichen Kosten der Pflege abzudecken und wird ebenfalls in der Steuererklärung angegeben.

Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag und die Pflegepauschale in meiner Steuererklärung korrekt angeben?

In der Steuererklärung gibst du den Behindertenpauschbetrag und den Pflegepauschbetrag in der Anlage außergewöhnliche Belastungen an. Stelle sicher, dass du den Bescheid über den Grad der Behinderung und gegebenenfalls den Pflegegrad beilegst, um die Pauschbeträge korrekt zu berechnen.

Gibt es eine Altersgrenze für den Behindertenpauschbetrag?

Nein, es gibt keine Altersgrenze für den Behindertenpauschbetrag. Er steht allen Menschen mit Behinderung zu, unabhängig vom Alter. Das bedeutet, dass auch Senioren mit Behinderung von dieser Steuererleichterung profitieren können.

Muss ich eine Steuererklärung einreichen, um den Behindertenpauschbetrag zu erhalten?

Ja, um den Behindertenpauschbetrag zu erhalten, musst du eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn du keine Steuer zahlst, kannst du durch die Steuererklärung sicherstellen, dass du alle Steuerentlastungen und Pauschalen erhältst, die dir zustehen.

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