Die Anlage N ist für viele Arbeitnehmer das Herzstück der jährlichen Steuererklärung. Wer in einem nichtselbstständigen Arbeitsverhältnis steht, kommt an diesem Formular nicht vorbei.
Doch was genau gehört hinein, wie füllt man sie korrekt aus und welche typischen Fehler lassen sich vermeiden? In diesem umfassenden
Leitfaden erklären wir dir alle wichtigen Punkte rund um die Anlage N Steuererklärung. Mit anschaulichen Beispielen, klaren Formulierungen und konkreten Tipps möchten wir dir helfen, bares Geld zu sparen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
Was ist die Anlage N?
Die Anlage N ist eine spezielle Anlage der deutschen Einkommensteuererklärung, mit der du dem Finanzamt deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mitteilst. Das „N“ steht dabei für „nichtselbstständig“.
Die Anlage ist für alle relevant, die Lohn oder Gehalt von einem Arbeitgeber beziehen. Ohne dieses Formular ist die Steuererklärung für den Großteil der Arbeitnehmer unvollständig und kann nicht korrekt bearbeitet werden.
Sie bildet das Fundament zur Berechnung der Lohnsteuer, zur Geltendmachung von Werbungskosten und zur möglichen Steuererstattung.
Wer muss die Anlage N ausfüllen?
Alle Angestellten, Beamten, Rentner mit Versorgungsbezügen und auch Studenten mit Einkünften aus Arbeit müssen die Anlage N im Rahmen der Einkommensteuererklärung einreichen.
Auch bei geringfügiger Beschäftigung oder bei Betriebsrenten kann die Pflicht bestehen – besonders dann, wenn neben dem eigentlichen Job zusätzliche Einnahmen bestehen.
In bestimmten Fällen, etwa bei einer doppelten Haushaltsführung, ist zusätzlich die Anlage N doppelte Haushaltsführung erforderlich. Auch wer mehrere Arbeitgeber im Veranlagungszeitraum hatte, muss für jeden Arbeitgeber eine eigene Anlage ausfüllen.

Wo finde ich das Formular?
Die einfachste Möglichkeit, die Anlage N zu finden und auszufüllen, ist über das Formular Management System der Finanzverwaltung. Dieses digitale System stellt dir sämtliche Formulare und Anlagen zur Verfügung – auch in Kombination mit deiner bevorzugten Steuersoftware.
Alternativ ist die Anlage auch auf der offiziellen Webseite des Finanzamts als PDF erhältlich. Viele Steuersparerklärungs-Programme wie SpeedTax, Taxfix oder Smartsteuer bieten zudem geführte Eingabemasken mit integrierter Ausfüllhilfe, die dir das Eintragen deiner Daten erheblich erleichtern.
Aufbau der Anlage N im Überblick
Die Anlage N umfasst in der Regel zwei Seiten mit über 90 Zeilen. Auf der ersten Seite geht es um die Lohnsteuerbescheinigung, Angaben zum Arbeitslohn, zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer sowie zu Lohnersatzleistungen.
Auf Seite 2 folgen die Angaben zu den Werbungskosten, darunter Fahrtkosten, Homeoffice Pauschale, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer oder Aufwendungen für Fortbildungen.
Besondere Fälle, wie die doppelte Haushaltsführung, erhalten einen eigenen Bereich – oder werden über die ergänzende Anlage N doppelte Haushaltsführung eingereicht.
Schritt für Schritt: So füllst du die Anlage N korrekt aus
Beim Ausfüllen solltest du dich Zeile für Zeile vorarbeiten. In den ersten Zeilen machst du Angaben zur Person, zum Veranlagungszeitraum und ggf. zu Besonderheiten im Arbeitsverhältnis.
Die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung überträgst du exakt – jedes Feld hat seine zugehörige Zeile. Fehler hier führen oft zu Nachfragen vom Finanzamt. Auf der zweiten Seite wird’s interessant:
Hier trägst du deine Werbungskosten ein, die du einzeln nachweisen oder pauschal ansetzen kannst. Nutzt du ein Arbeitszimmer oder arbeitest regelmäßig im Homeoffice? Dann kannst du auch die Homeoffice Pauschale geltend machen.
Was zählt als Werbungskosten?
Unter Werbungskosten versteht man alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu zählen beispielsweise:
- Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor oder Bürostuhl
- Fahrtkosten zur Arbeitsstelle über die Entfernungspauschale
- Beiträge zu Berufsverbänden oder Fachliteratur
- Arbeitszimmer, anteilige Miete, Strom, Heizung
- Umzugskosten, Bewerbungskosten, Fortbildungen
Wichtig: Nur wenn du Werbungskosten über 1 230 € im Jahr hast, übersteigst du den Arbeitnehmerpauschbetrag und solltest alle Posten exakt in die passenden Zeilen der Anlage eintragen.

Doppelte Haushaltsführung – worauf achten?
Bei vielen Pendlern oder Berufstätigen mit zwei Wohnsitzen gilt die sogenannte doppelte Haushaltsführung. Diese erlaubt es dir, die Kosten für eine zweite Unterkunft am Arbeitsort steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass du an deinem Hauptwohnsitz einen eigenen Haushalt führst und dort deinen Lebensmittelpunkt hast.
Die Ausgaben für Miete, Nebenkosten, Heimfahrten, Verpflegungsmehraufwand und Einrichtung kannst du in der Anlage N doppelte Haushaltsführung eintragen. Wichtig: Belege sorgfältig aufbewahren – das Finanzamt prüft hier genau.
Beispiel zur doppelten Haushaltsführung
Julia arbeitet in Frankfurt, lebt aber offiziell in Köln bei ihrem Partner. Sie zahlt monatlich 750 € für ihre Zweitwohnung und fährt jedes Wochenende nach Hause.
Mit der entsprechenden Anlage und den richtigen Eintragungen kann sie diese Kosten jährlich von der Steuer absetzen. Ergebnis: Über 5 000 € Erstattung möglich. Ohne die Anlage N doppelte Haushaltsführung wäre diese Summe verloren gegangen.
Lohnsteuerbescheinigung: Was muss ich beachten?
Die Lohnsteuerbescheinigung ist das zentrale Dokument für deine Anlage N. Alle wichtigen Daten wie Lohnsteuer, Arbeitslohn, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer werden darin ausgewiesen.
Kopiere diese Informationen fehlerfrei in die passenden Zeilen – zum Beispiel Zeile 7 bis 26 der Anlage. Nutze am besten digitale Übernahmefunktionen in deiner Steuersoftware, damit keine Zahl vertauscht wird. Die Lohnsteuerbescheinigung bekommst du automatisch von deinem Arbeitgeber am Anfang des neuen Jahres.
Homeoffice-Pauschale: So wird’s abgerechnet
Wer 2023 im Homeoffice gearbeitet hat, darf pro Tag pauschal 6 € geltend machen – maximal 210 Tage, also 1 260 €. Diese Homeoffice Pauschale ist unabhängig vom Vorhandensein eines separaten Raumes und wird in Zeile 45 der Anlage N eingetragen.
Wichtig: Es muss sich um volle Arbeitstage handeln, und du darfst an diesen Tagen nicht im Büro gewesen sein. In Kombination mit der Entfernungspauschale ist keine doppelte Geltendmachung möglich – wähle den jeweils günstigeren Weg.

Entfernungspauschale richtig nutzen
Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, beträgt 0,30 € pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg. Ab dem 21. Kilometer steigt sie auf 0,38 €. Die Kilometerangabe trägst du in Zeile 31 der Anlage N ein.
Wichtig ist, dass du nur die tatsächlich gefahrenen Arbeitstage einträgst – typischerweise 220–230 pro Jahr, bei Teilzeit entsprechend weniger. Die Pauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – ob Auto, Bahn oder Fahrrad.
Arbeitsmittel absetzen – das geht
Alles, was du für deine berufliche Tätigkeit brauchst, zählt als Arbeitsmittel. Das können technische Geräte wie Laptops, Drucker, aber auch Software, Fachbücher oder Taschenrechner sein.
Bei Einzelanschaffungen über 952 € brutto musst du das Arbeitsmittel über die Nutzungsdauer abschreiben. Niedrigere Beträge können sofort in voller Höhe angesetzt werden. Trage diese Kosten in Zeile 41 der Anlage N ein. Achte darauf, Quittungen aufzubewahren – sie sind oft bei Rückfragen des Finanzamts erforderlich.
Lohnersatzleistungen angeben
Wenn du Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld erhalten hast, musst du diese in der Anlage N angeben.
Sie sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt – können also deinen Steuersatz erhöhen. Die entsprechenden Angaben trägst du in Zeile 27–30 der Anlage ein. Auch hier hilft dir eine gute Steuersoftware, den Überblick zu behalten.
Betriebsrenten und Pensionen
Beziehst du eine Pension oder eine Betriebsrente, ist auch dafür die Anlage N erforderlich. Die Versorgungsbezüge müssen in den vorgesehenen Zeilen dokumentiert werden.
Häufig liegt der Bescheinigung eine sogenannte Mitteilung nach §22 EStG bei – diese solltest du genau prüfen und vollständig übertragen.
Was passiert bei mehreren Arbeitgebern?
Hattest du im Veranlagungszeitraum mehrere Arbeitsverhältnisse, musst du für jeden Arbeitgeber eine separate Anlage N ausfüllen.
Nur so kann das Finanzamt korrekt berechnen, welche Einkünfte du pro Beschäftigung erzielt hast. Auch Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen können relevant sein – gerade wenn du über den Steuerfreibetrag hinauskommst.

So geht die Abgabe: Papier oder digital?
Du kannst deine Steuererklärung inklusive Anlage N in Papierform oder digital einreichen. Der moderne Weg führt über das Formular Management System oder deine Steuersoftware.
Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt ans Finanzamt, der Bearbeitungsstand lässt sich oft online einsehen. Ein großer Vorteil der digitalen Lösung ist die automatische Prüfung deiner Eintragungen.
Welche Software ist empfehlenswert?
Programme wie Steuersoftware, SpeedTax oder Smartsteuer bieten umfassende Ausfüllhilfen, integrierte Fehlerprüfungen und eine intuitive Navigation durch alle relevanten Anlagen – einschließlich Anlage N, Anlage N doppelte Haushaltsführung, AV, R und mehr.
Viele enthalten Vorschlagsfunktionen für Werbungskosten, erkennen gängige Fehlerquellen und bieten eine visuelle Rückmeldung zum Erstattungsbetrag.
Beispiel: So wirkt sich Anlage N auf die Steuer aus
Lisa verdient 42 000 € brutto jährlich. Ihre Werbungskosten liegen bei 3 100 €, davon 1 000 € durch Pendlerpauschale, 400 € durch Arbeitsmittel, 700 € fürs Homeoffice.
Durch korrekte Eintragungen in die Anlage N spart sie rund 870 € Lohnsteuer. Hätte sie nur den Pauschbetrag angesetzt, wären es 250 € weniger Rückerstattung gewesen. Fazit: Sorgfältiges Ausfüllen lohnt sich.
Welche weiteren Anlagen sind relevant?
Neben der Anlage N können je nach individueller Situation folgende Anlagen sinnvoll sein:
- Anlage AV: für Altersvorsorgebeiträge
- Anlage Kind: wenn du Kindergeld bekommst
- Anlage Sonderausgaben: für Spenden, Versicherungen, Studienkosten
- Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen: bei Handwerkerrechnungen
Je nach Lebenssituation können sie deine Steuerlast deutlich senken.
Steuerfreibeträge kennen und nutzen
Neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag solltest du folgende Freibeträge kennen:
- Grundfreibetrag: 12 096 € (Stand 2025)
- Sparerpauschbetrag: 1 000 €
- Kinderfreibetrag: 6 384 € (pro Kind, gesplittet auf beide Eltern)
- ggf. Pauschalen für Pflege oder Alleinerziehende
Diese Freibeträge tragen wesentlich zur Reduktion deiner Steuer bei.
Typische Fehler beim Ausfüllen
Viele Angestellte verschenken jedes Jahr Hunderte Euro, weil sie die Anlage N unvollständig oder fehlerhaft ausfüllen:
- Lohnsteuerbescheinigung falsch übertragen
- Keine Werbungskosten geltend gemacht
- Doppelte Haushaltsführung nicht erkannt
- Arbeitsmittel nicht angegeben
- Falsche Zeilen genutzt
Nutze unsere Checkliste oder digitale Hilfe, um das zu vermeiden.
Hilfe durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?
Wenn dir das Ausfüllen der Anlage zu kompliziert ist, lohnt sich die Hilfe eines Profis. Ein Steuerberater kennt alle Kniffe, ist aber kostenpflichtig.
Eine gute Alternative sind Lohnsteuerhilfevereine, die dich je nach Einkommenshöhe zum Festpreis beraten – ideal für viele Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen.
Fazit: Anlage N gezielt nutzen – Steuer sparen!
Die Anlage N Steuererklärung mag auf den ersten Blick komplex wirken, doch sie ist dein direkter Weg zur möglichen Steuererstattung. Wer seine Einkünfte, Werbungskosten und Aufwendungen strukturiert einträgt, profitiert oft von einer satten Rückzahlung.
Mit einer guten Steuersoftware, klaren Belegen und diesem Leitfaden wird das Thema verständlich. Nimm dir die Zeit, nutze unsere Tipps – und mach deine Steuererklärung zum persönlichen Plusgeschäft.
Was ist das Formular Management System und wie nutze ich es für die Anlage N?
Das Formular Management System (FMS) ist das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung für Steuerformulare. Dort findest du die Anlage N sowie weitere wichtige Anlagen digital zum Ausfüllen. Es ermöglicht eine strukturierte Eingabe und elektronische Übermittlung deiner Steuererklärung direkt ans Finanzamt – sicher und papierlos.
2. Wann muss ich die Anlage N doppelte Haushaltsführung einreichen?
Die Anlage N doppelte Haushaltsführung ist erforderlich, wenn du aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führst – z. B. wegen einer Zweitwohnung am Arbeitsort. In diesem Fall kannst du zusätzliche Kosten wie Miete, Heimfahrten und Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen. Die Angaben gehören nicht nur in die reguläre Anlage N, sondern müssen in einer separaten Anlage N doppelte Haushaltsführung ergänzt werden.
3. Wo trage ich n doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung ein?
Die Angabe „n doppelte Haushaltsführung“ ist ein Hinweis im Hauptformular deiner Steuererklärung. Sie signalisiert dem Finanzamt, dass du eine entsprechende zusätzliche Anlage (nämlich die Anlage N doppelte Haushaltsführung) beilegst. Du findest die entsprechende Eintragungsmöglichkeit im Hauptvordruck auf Seite 1 unter „Anlagen zur Steuererklärung“.
4. Was muss ich auf Seite 2 der Anlage N ausfüllen?
Auf Seite 2 der Anlage N machst du Angaben zu deinen Werbungskosten. Dazu gehören z. B. Fahrtkosten, Homeoffice Pauschale, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer oder Kosten für eine doppelte Haushaltsführung. Diese Seite ist besonders wichtig für alle, die ihre beruflich bedingten Ausgaben über den Pauschbetrag hinaus steuerlich geltend machen wollen.

SpeedTax basiert auf dem ELSTER-Protokoll
SpeedTax ist ein modernes Tool zur Einkommensteuererklärung, das auf dem offiziellen ELSTER-Protokoll basiert – dem Standard für die sichere Datenübermittlung an die deutsche Finanzverwaltung. So kannst du sicher sein, dass deine Steuererklärung direkt und regelkonform beim zuständigen Finanzamt ankommt. SpeedTax zeichnet sich durch eine intuitive, benutzerfreundliche Oberfläche aus, die selbst komplexe Steuerfragen einfach verständlich macht. Anstatt komplizierte Formulare auszufüllen, wirst du Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt – mit klaren Hinweisen und automatischen Hilfestellungen.