Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regelungen beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und weiteren steuerlichen Entlastungen für viele Bürger.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes zahlreiche Anpassungen beschlossen. Ziel: mehr Geld in deinem Portemonnaie.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag steigt ab dem Januar 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro je Person. Das bedeutet: mehr Einkommen bleibt steuerfrei.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags soll das Existenzminimum sichern. Und sie soll die Auswirkungen der kalten Progression dämpfen.
Ehepaare und der verdoppelte Freibetrag
Verheiratete Steuerzahler profitieren doppelt. Der Betrag steigt für sie auf 24.192 Euro je Paar.
So bleibt das Einkommen auch in der Ehe zu großen Teilen steuerfrei.

Was bedeutet das konkret für dein Einkommen?
Verdienst du weniger als 12.096 Euro, musst du keine Steuern zahlen. Das ist der zentrale Effekt des neuen Grundfreibetrags.
Einkommensteuertarif und Lohnsteuer berücksichtigen diese Grenze automatisch.
Was steckt hinter dem Steuerfortentwicklungsgesetz?
Das Steuerfortentwicklungsgesetz bringt gezielt Erhöhungen. Es reagiert auf gestiegene Lebenshaltungskosten.
Auch Themen wie Kleidung, Wohnung und Betreuung fließen in die Berechnungen des Existenzminimumberichts ein.
Kinderfreibetrag: Was Familien wissen müssen
Der Kinderfreibetrag wird auf 3.336 Euro je Elternteil angehoben – also 6.672 Euro pro Kind.
Zusätzlich bleibt das Kindergeld bestehen. Du bekommst das, was für dich günstiger ist.
Wer profitiert vom Kinderfreibetrag?
Elternteile, die gut verdienen, profitieren meist vom Kinderfreibetrag. Bei mittlerem Einkommen lohnt oft das Kindergeld.
Auch Betreuungs und Erziehungs-kosten können sich steuerlich auswirken.
Rentner und Rentnerinnen: Was sich ändert
Auch Rentner müssen mit Änderungen rechnen. Viele beziehen heute eine Rente, die teilweise steuerpflichtig ist.
Der Rentenfreibetrag hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Ab dem Jahr 2040 soll die Rente voll versteuert werden.

Rentenfreibetrag: Wie viel bleibt steuerfrei?
Je nach Jahr gilt ein bestimmter Rentenfreibetrag. Er schützt einen Teil der Rente vor der Besteuerung.
2025 liegt der Rentenfreibetrag für neue Rentner bei ca. 15 Prozent des ersten Rentenbezugsjahres.
Beispiel: Rentner 2025
Ein Rentner, der ab dem Jahr 2025 erstmals Rente bezieht, muss 85 Prozent davon versteuern.
Nur 15 Prozent Rente bleiben steuerfrei – dieser Teil wird als Rentenfreibetrag festgeschrieben.
Steuererklärung wird wichtiger
Durch die neuen Freibeträge und Pauschbeträge lohnt sich die Steuererklärung mehr denn je.
Gerade Rentnerinnen sollten prüfen, ob sie zur Abgabe verpflichtet sind.
Was zählt zur Steuerlast?
Dein zu versteuerndes Einkommen ergibt sich aus den Einkünften abzüglich der Freibeträge, Pauschbeträge und Sonderausgaben.
Ist das unter 12.096 Euro, fällt keine Einkommensteuer an.
Pauschbeträge: Einfach absetzen
Neben Freibeträgen helfen dir Pauschbeträge, ohne Nachweise Geld zu sparen. Beispiel: Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro.
Auch Betreuungs, Erziehungs oder Ausbildungsbedarf kann pauschal berücksichtigt werden.

Warum das Existenzminimum so wichtig ist
Das Existenzminimum ist gesetzlich garantiert. Es schützt dich davor, bei geringen Einkünften Steuern zahlen zu müssen.
Der Existenzminimumbericht legt jährlich die Höhe dieser Grenze fest.
Was passiert mit dem Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Steuerpflichtige weiter. Nur hohe Einkommen zahlen noch.
Auch hier wirken sich Freibeträge entlastend aus.
Steuertabellen und ihre Bedeutung
In den Steuertabellen siehst du, wie hoch dein Steuerabzug bei bestimmtem Einkommen ist.
2025 werden sie erneut angepasst – die Anhebung des Grundfreibetrags wird dort berücksichtigt.
Steuerfreibetrag 2025 im Überblick
Der Steuerfreibetrag 2025 bringt folgende zentrale Änderungen:
- Grundfreibetrag: 12.096 Euro je Person
- Kinderfreibetrag: 6.672 Euro pro Kind
- Anpassung der Rentenfreibeträge
- Neue Pauschbeträge und Entlastungen

Was bedeutet „312 Euro auf 12.096“?
Der Grundfreibetrag steigt von 11.784 Euro um 312 Euro auf 12.096. Diese Erhöhung wurde im Bundesrat beschlossen.
Ein kleiner Betrag? Keineswegs – er wirkt sich deutlich auf deine Steuerlast aus.
Wer entscheidet über solche Änderungen?
Die Bundesregierung bereitet Gesetze vor. Der Bundesrat stimmt zu. Grundlage ist u.a. der Existenzminimumbericht.
So entsteht Schritt für Schritt ein neuer Einkommensteuertarif.
Was tun bei Fragen?
Nicht sicher, ob du eine Steuererklärung abgeben musst? Frag einen Steuerberater oder nutze digitale Tools.
So kannst du alle Freibeträge und Pauschbeträge ausschöpfen.
Dezember 2024: Letzte Steuererklärung nach alten Regeln
Die Steuererklärung für 2024 (Abgabe bis Dezember 2024) berücksichtigt noch die bisherigen Freibeträge.
Erst ab Januar 2025 gelten die neuen Werte.
Erhöhung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger
Nicht nur Arbeitnehmer, auch Rentner, Elternteile, Familien und Selbstständige profitieren.
Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland erhalten so gezielte Entlastung.

Was bedeutet das für dein Geld?
Mehr Netto vom Brutto! Die neuen Freibeträge bedeuten: Weniger Steuern zahlen, mehr Geld übrig behalten.
Das betrifft jede*n – egal ob Angestellter, Rentner oder Familien.
Warum diese Anpassungen nötig sind
Die Inflation, steigende Preise für Wohnung, Kleidung und Lebensmittel – all das belastet Haushalte.
Die Anhebung der Freibeträge gleicht das aus.
Fazit: Nutze deine Chancen
Die neuen Steuertabellen, Freibeträge und Pauschbeträge bieten dir Spielraum.
Mit guter Planung, einer sorgfältigen Steuererklärung und Überblick über den Betrag, kannst du sparen.

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