Duales Studium Steuererklärung: So maximierst du deine Rückerstattung

Warum das Thema wichtig ist

Wir wissen, dass der Gedanke an die Steuererklärung im dualen Studium zunächst wie ein Labyrinth wirkt. Zwischen Vorlesungen an der Hochschule, Arbeit im Unternehmen und Prüfungsstress scheint kaum Zeit zu bleiben, sich mit dem Finanzamt zu beschäftigen. Doch gerade für Studierende im dualen Studium steckt in der Steuererklärung ein enormes Potenzial. Ab 2026 kommen digitale Verfahren wie die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids standardmäßig hinzu.

Mit ihr kannst du nicht nur dein Einkommen besser strukturieren, sondern auch bares Geld zurückholen oder Verluste für die Zukunft sichern. Das duale Studium bringt besondere steuerliche Chancen, die du nicht verpassen solltest. Die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer ab 2026 verstärkt diesen Effekt zusätzlich.

Duales Studium und Steuern verstehen

Ein duales Studium unterscheidet sich klar von einem klassischen Studium. Während andere Studierende ausschließlich in Vorlesungen sitzen, bist du zusätzlich in ein Ausbildungsverhältnis eingebunden.

Du erhältst ein Gehalt vom Ausbildungsbetrieb und sammelst wertvolle Praxiserfahrung. Gleichzeitig musst du Steuern und Sozialabgaben zahlen, die dein Bruttogehalt mindern. Genau deshalb lohnt sich die Beschäftigung mit der Steuererklärung. Sie hilft dir, die Balance zwischen Einkommen, Ausgaben und steuerlichen Vorteilen zu finden. Im dualen Studium liegt regelmäßig ein Ausbildungsdienstverhältnis vor; dadurch sind Ausbildungskosten grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar.

Wer profitiert von der Steuererklärung?

Vielleicht fragst du dich: „Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen?“ Die Antwort lautet: Nein, eine Pflicht besteht oft nicht. Aber gerade duale Studenten, Praktikanten und Studierende mit Einkommen profitieren enorm. Wer Werbungskosten oder Ausbildungskosten absetzt, kann sein zu versteuerndes Einkommen deutlich senken. Selbst wenn du unter dem Steuerfreibetrag bleibst, lohnt sich die Erklärung.

Denn über einen Verlustvortrag sicherst du dir Vorteile für die kommenden Jahre. Der Aufwand bringt dir in jedem Fall ein Plus – sei es direktes Geld oder ein späterer Steuervorteil. Verlustvorträge sind bei Werbungskosten möglich, nicht jedoch bei reinen Sonderausgaben im Erststudium.

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Das Gehalt im dualen Studium

Dein Gehalt während des dualen Studiums nennt man Ausbildungsvergütung. Dieses Einkommen wird dir monatlich vom Unternehmen ausgezahlt. Auf den ersten Blick wirkt es wie ein normaler Lohn, aber es steckt mehr dahinter. Dein Arbeitgeber führt direkt Steuern und Sozialabgaben an das Finanzamt ab. Die Höhe hängt von deinem Bruttogehalt, deiner Steuerklasse und möglichen Freibeträgen ab.

Viele duale Studierende sind überrascht, wie viel Netto tatsächlich bleibt. Mit der Steuererklärung kannst du dir einen Teil davon zurückholen oder zumindest die steuerlichen Auswirkungen langfristig steuern. Dazu tragen auch pauschale Abzugswege wie die Entfernungspauschale ab 2026 mit 0,38 €/km bei.

Werbungskosten clever nutzen

Werbungskosten sind dein größter Hebel in der Steuererklärung. Alles, was mit deinem Studium, deiner Ausbildung oder deiner Arbeit im Betrieb zusammenhängt, fällt darunter. Dazu gehören Fahrten zur Hochschule oder zum Ausbildungsbetrieb, Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Laptop oder Drucker, aber auch Studiengebühren. Selbst ein Arbeitsplatz zu Hause kann berücksichtigt werden.

Die Regel lautet: Jede Ausgabe, die du im Rahmen des Studiums oder deiner Arbeit hast, solltest du sammeln. Jede Zahl auf einem Beleg kann sich später in einen Vorteil verwandeln. Bei dualem Studium sind diese Kosten regelmäßig unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar; bei klassischem Erststudium gilt oft nur der Sonderausgabenabzug bis 6.000 €.

Verlustvortrag als wichtiges Instrument

Ein Begriff, der im dualen Studium besonders wichtig ist, lautet Verlustvortrag. Stell dir vor, deine Ausgaben für Werbungskosten und Ausbildungskosten sind höher als deine Einnahmen. Dann entsteht ein Verlust. Dieser Verlust verschwindet nicht einfach. Stattdessen wird er in die kommenden Jahre übertragen.

Später, wenn dein Einkommen nach dem Bachelor steigt, reduziert der Verlust deine Steuerlast erheblich. So entsteht ein klarer Steuervorteil, der dich langfristig entlastet. Gerade für duale Studierende ist der Verlustvortrag ein Schlüssel, um die Steuererklärung optimal zu nutzen. Erststudium-Sonderausgaben sind nicht vortragsfähig; duales Studium im Dienstverhältnis ermöglicht den Verlustvortrag.

Erststudium und Zweitstudium – der Unterschied

Ein häufiges Thema ist die Frage: „Ist mein duales Studium ein Erststudium oder ein Zweitstudium?“ Der Unterschied ist entscheidend. Bei einem Erststudium kannst du bestimmte Kosten nur als Sonderausgaben geltend machen. Diese sind begrenzt und bieten weniger Vorteile.

Ein Zweitstudium hingegen erlaubt dir, sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten abzusetzen. Das betrifft auch ein Studium nach abgeschlossener Erstausbildung. Der Gegensatz zwischen Erst- und Zweitstudium ist daher wichtig, wenn du deine Steuererklärung optimal gestalten willst. Wichtig: Liegt ein Ausbildungsdienstverhältnis vor (typisch im dualen Studium), gelten selbst „Erststudium“-Kosten regelmäßig als Werbungskosten.

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Ausgaben, die du angeben solltest

Welche Ausgaben solltest du unbedingt erfassen? Typisch sind Fahrten zwischen Hochschule, Ausbildungsbetrieb und Wohnung. Auch Fachliteratur, Studienkosten, Arbeitsmittel und Studiengebühren gehören dazu. Jede Fahrt, jedes Buch und jedes Arbeitsmittel zählt.

Sammle alles, was in Verbindung zu deinem Studium steht. Notiere die Höhe der Kosten und bewahre die Belege auf. Nur so kannst du dem Finanzamt später lückenlose Infos geben und deine Aufwendungen glaubwürdig belegen. Für Fahrten gilt ab 2026 die einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer.

Der Einfluss des Unternehmens

Im dualen Studium arbeitest du im Betrieb, gleichzeitig lernst du an der Hochschule. Dein Unternehmen zahlt dir nicht nur Gehalt, sondern ermöglicht dir, dein theoretisches Wissen in der Praxis zu testen. Diese Kombination ist im Steuerrecht besonders.

Dein Ausbildungsverhältnis schafft einerseits steuerliche Verpflichtungen, andererseits eröffnet es dir Vorteile. Du bist nicht nur Student, sondern auch Arbeitnehmer. Deshalb kannst du Werbungskosten, Verluste und Sonderausgaben in einer Form nutzen, die klassische Studierende ohne Arbeit im Betrieb nicht haben. Das bestätigt die Einordnung als Fortbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses.

Steuerklasse und Steuerfreibetrag

Die Steuerklasse ist ein zentraler Punkt für duale Studenten. Sie bestimmt, wie hoch dein monatlicher Steuerabzug ist. Zusammen mit dem Steuerfreibetrag beeinflusst sie die Höhe deiner Abgaben. Viele duale Studierende starten in Steuerklasse I. Prüfe dennoch regelmäßig, ob deine Angaben beim Finanzamt aktuell sind. Änderungen im Ausbildungsverhältnis, im Einkommen oder bei deiner persönlichen Situation können sich direkt auswirken. Wer hier aufmerksam bleibt, spart langfristig Steuern. ELSTER/MeinELSTER bietet ab 2026 zusätzliche digitale Hinweise und die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden.

Einkommen und Sonderausgaben

Neben Werbungskosten gibt es die Sonderausgaben. Dazu zählen bestimmte Ausbildungskosten, Versicherungen oder Beiträge zur Altersvorsorge. Auch wenn ihre Wirkung manchmal begrenzt ist, können sie in der Steuererklärung wichtig sein.

Besonders dann, wenn dein Bruttoeinkommen noch niedrig ist und du keinen direkten Steuervorteil aus Werbungskosten ziehst. In diesem Fall helfen Sonderausgaben, dein Einkommen zu senken und so deineSteuerlast zu reduzieren. Beim klassischen Erststudium gilt eine Obergrenze von 6.000 € pro Jahr; ein Vortrag in Folgejahre ist nicht möglich.

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Unterschiedliche Studiengänge, unterschiedliche Regeln

Nicht jedes duale Studium läuft nach dem gleichen Muster. In einigen Studiengängen liegt der Schwerpunkt stark auf der Arbeit im Unternehmen, in anderen mehr auf Vorlesungen und Seminaren. Dieser Unterschied kann steuerliche Auswirkungen haben, etwa bei den Fahrtkosten oder den Ausbildungskosten. Wichtig ist, dass du deine persönliche Situation genau kennst. Nur so kannst du gezielt entscheiden, welche Aufwendungen du angibst und wie du deine Steuererklärung optimal gestaltest. Für Fahrten können je nach Einordnung Reisekostengrundsätze oder Entfernungspauschale greifen; aktuelle BFH-Rechtsprechung differenziert u. a. bei Teilzeitstudium.

Das Finanzamt im Blick

Das Finanzamt ist die Stelle, die deine Steuererklärung prüft. Je vollständiger und strukturierter deine Angaben sind, desto schneller verläuft die Bearbeitung. Fehlende Belege oder unklare Zahlen führen oft zu Rückfragen. Plane also genug Zeit ein, um alles geordnet einzureichen.

Halte deine Unterlagen griffbereit, damit du bei Nachfragen sofort reagieren kannst. So vermeidest du Verzögerungen und sicherst dir deine Rückzahlungen schneller. Seit 2026 erfolgt die Bekanntgabe von Steuerbescheiden grundsätzlich elektronisch; halte daher dein MeinELSTER-Postfach im Blick.

Geld zurück – oder Verluste für später nutzen

Am Ende stellt sich die Frage: Bekomme ich Geld zurück oder nicht? Die Antwort hängt von deinen Einnahmen und Ausgaben ab. Hast du ein höheres Bruttogehalt und viele Werbungskosten, ist eine Rückzahlung wahrscheinlich.

Liegt dein Einkommen noch unterhalb des Steuerfreibetrags, kannst du mit einem Verlustvortrag arbeiten. In beiden Fällen ist der Vorteil klar: Entweder du erhältst sofort Geld, oder du reduzierst deine Steuerlast für die Zukunft. Duales Studium ermöglicht regelmäßig Werbungskosten und damit Verlustvorträge; beim Erststudium mit Sonderausgaben geht das nicht.

Praktische Tipps für die Steuererklärung

  • Sammle alle Belege sofort und lege sie geordnet ab.
  • Nutze dein Konto, um Ausgaben und Einnahmen nachzuvollziehen.
  • Prüfe deine Fahrten und Reisekosten genau.
  • Notiere jeden Betrag für Studiengebühren, Fachliteratur und Arbeitsmittel.
  • Behalte dein Bruttoeinkommen und deine Steuerklasse im Blick.
  • Dokumentiere alles sorgfältig, um Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden.
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Rolle des Steuerberaters

Manchmal ist es sinnvoll, einen Steuerberater einzuschalten. Besonders dann, wenn du unsicher bist, welche Aufwendungen du angeben darfst. Ein Steuerberater kennt jede Regel und kann dir helfen, auch versteckte Steuervorteile zu nutzen.

Zwar kostet diese Arbeit Geld, doch oft ist der Betrag geringer als die Rückzahlung, die du erhältst. Gerade bei komplexen Fällen lohnt sich professionelle Hilfe.

SpeedTax als digitale Hilfe

Du denkst jetzt: „Wie soll ich das alles schaffen?“ Genau hier kommt SpeedTax ins Spiel. Stell dir die App als freundlichen Begleiter in der Steuerwelt vor. Sie führt dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung.

SpeedTax zeigt dir transparent, wie hoch dein Vorteil ist und welche Angaben noch fehlen. So wird die Steuererklärung von einer stressigen Pflicht zu einem planbaren Prozess. Die App berücksichtigt ab 2026 die neue Entfernungspauschale automatisch und bindet die ELSTER-Bescheidzustellung ein.

Warum sich der Aufwand lohnt

Viele duale Studenten empfinden die Steuererklärung zunächst als unnötige Arbeit. Doch die Realität sieht anders aus.

Jede Erklärung bringt dir Vorteile – sei es in Form einer Rückzahlung, eines Verlustvortrags oder eines klareren Überblicks über deine Finanzen. Wer die Steuererklärung nutzt, hat am Ende mehr Kontrolle und spart Geld. Die Rechtslage zu Erst-/Zweitstudium sowie dualem Studium ist gefestigt; nutze Werbungskosten- und Verlustvortragschancen

Sozialabgaben und ihre Rolle

Neben den Steuern spielen auch Sozialabgaben eine Rolle. Sie mindern zwar dein Netto, sichern dir aber langfristig wichtige Leistungen wie Krankenversicherung oder Rente.

Auch hier solltest du die Höhe im Blick behalten. Zusammen mit den Steuern bestimmen sie, wie viel Einkommen dir tatsächlich bleibt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer im dualen Studium

Als dualer Student bist du zugleich Arbeitnehmer. Dein Arbeitgeber führt Abgaben an das Finanzamt ab, doch du bleibst verantwortlich für deine Steuererklärung.

Genau darin liegt dein Vorteil: Du kannst Ausgaben selbst geltend machen und so deine Steuerlast verringern. Das Zusammenspiel aus Arbeit, Studium und Steuern bringt dir Chancen, die andere Arbeitnehmer nicht haben. Gerade wegen des Ausbildungsdienstverhältnisses werden Studienkosten regelmäßig als Werbungskosten anerkannt.

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Alles im Überblick behalten

Bei so vielen Begriffen wie Werbungskosten, Verlustvortrag, Sonderausgaben oder Steuerfreibetrag kann schnell Verwirrung entstehen. Wichtig ist, dass du alles Schritt für Schritt angehst.

Sammle deine Belege, prüfe deine Einnahmen und Ausgaben, und nutze digitale Hilfen. So behältst du alles im Blick und vermeidest Fehler.

Ziel: Weniger Stress, mehr Klarheit

Unser Ziel ist es, dir Klarheit und Sicherheit zu geben. Steuererklärungen müssen kein Chaos sein. Mit einfachen Strukturen, der richtigen Unterstützung und etwas Organisation wird alles übersichtlich. So reduzierst du Stress, erhältst Vorteile und sicherst dir deine finanzielle Zukunft.

Fazit

Das duale Studium vereint Hochschule, Betrieb und Ausbildung. Diese Kombination wirkt kompliziert, bringt dir aber große steuerliche Chancen. Ob Werbungskosten, Verlustvortrag, Sonderausgaben oder Steuerfreibetrag – mit einer klugen Steuererklärung nutzt du alles zu deinem Vorteil.

SpeedTax unterstützt dich dabei, Zeit zu sparen, Stress zu reduzieren und dein maximales Potenzial auszuschöpfen.

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SpeedTax basiert auf dem ELSTER-Protokoll

SpeedTax ist ein modernes Tool zur Einkommensteuererklärung, das auf dem offiziellen ELSTER-Protokoll basiert – dem Standard für die sichere Datenübermittlung an die deutsche Finanzverwaltung. So kannst du sicher sein, dass deine Steuererklärung direkt und regelkonform beim zuständigen Finanzamt ankommt. SpeedTax zeichnet sich durch eine intuitive, benutzerfreundliche Oberfläche aus, die selbst komplexe Steuerfragen einfach verständlich macht. Anstatt komplizierte Formulare auszufüllen, wirst du Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt – mit klaren Hinweisen und automatischen Hilfestellungen.

FAQ – Duales Studium Steuererklärung

Muss jeder dualer Student eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Abgabe besteht für duale Studenten in vielen Fällen nicht. Trotzdem solltest du dir bewusst machen, dass fast jeder duale Student von einer freiwilligen Steuererklärung profitiert. Denn selbst wenn du unterhalb des Steuerfreibetrags liegst, kannst du durch einen Verlustvortrag deine zukünftige Steuerlast mindern. Verlustvorträge sind nur bei Werbungskosten möglich, nicht bei reinen Sonderausgaben des Erststudiums ohne Dienstverhältnis.

Darüber hinaus prüft das Finanzamt, ob du zu viel gezahlte Steuern zurückerhältst. Viele duale Studenten erleben, dass sie nach der Abgabe mehrere Hundert Euro zurückbekommen. Es lohnt sich daher fast immer, die Erklärung einzureichen, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt. Ab 2026 erfolgt die Bekanntgabe von Steuerbescheiden grundsätzlich elektronisch über MeinELSTER.

Welche Ausgaben kann ich absetzen?

Zu den wichtigsten absetzbaren Ausgaben gehören Fahrten zur Hochschule, zum Ausbildungsbetrieb oder zur ersten Arbeitsstätte. Auch Ausgaben für Fachliteratur, Studienkosten, Studiengebühren und Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch oder Drucker sind Werbungskosten. Sogar kleinere Beträge wie Druckerpapier oder Fachzeitschriften solltest du sammeln.

Auch Fahrten zu Vorlesungen oder Seminaren sowie Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung können eine Rolle spielen. Alles, was in engem Zusammenhang mit deinem dualen Studium und deiner Arbeit steht, kann steuerlich relevant sein. Daher ist es sinnvoll, konsequent alle Belege aufzubewahren. Ab 2026 gilt voraussichtlich eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer.

Was ist der Verlustvortrag?

Ein Verlustvortrag ist die Möglichkeit, einen steuerlichen Verlust aus einem Jahr in die kommenden Jahre zu übertragen. Im dualen Studium entsteht ein Verlust, wenn deine Ausgaben für Werbungskosten und Ausbildungskosten höher sind als deine Einnahmen. Dies passiert oft, wenn dein Gehalt noch niedrig ist, aber deine Kosten für Studium, Fachliteratur, Fahrten oder Studiengebühren hoch sind.

Der Verlust wird beim Finanzamt gespeichert und automatisch mit späteren Einnahmen verrechnet. Das bedeutet: Sobald dein Einkommen steigt, reduziert der angesammelte Verlust deine Steuerlast erheblich. Der Verlustvortrag ist damit ein langfristiger Steuervorteil, den du unbedingt nutzen solltest. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen als Werbungskosten gelten; Sonderausgaben sind nicht vortragsfähig

Zählt mein duales Studium als Erststudium oder Zweitstudium?

In vielen Fällen gilt ein duales Studium als Erstausbildung, wenn du nach dem Abitur direkt ein duales Studium beginnst. Ein Zweitstudium liegt vor, wenn du bereits eine abgeschlossene Erstausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium hast und danach erneut studierst. Der Unterschied ist entscheidend: Beim Erststudium kannst du Kosten nur als Sonderausgaben absetzen, die auf einen Höchstbetrag begrenzt sind.

Ein Zweitstudium erlaubt dir dagegen, sämtliche Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten geltend zu machen. Das kann einen großen Unterschied bei deiner Steuererklärung machen und dir einen deutlichen Steuervorteil bringen. Im dualen Studium liegt regelmäßig ein Ausbildungsdienstverhältnis vor; dadurch sind Studien- und Fahrtkosten grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar, nicht auf 6.000 € begrenzt.

Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?

Wenn du keine Steuererklärung abgibst, verzichtest du auf mögliche Rückzahlungen und auf den Vorteil des Verlustvortrags. Gerade duale Studenten mit vielen Ausgaben verlieren dadurch bares Geld oder zukünftige Steuervorteile.

Zwar drohen dir keine Strafen, wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung einzureichen, aber der Nachteil ist klar: Das Finanzamt erstattet dir keine zu viel gezahlten Steuern, und Verluste werden nicht gespeichert. So verschenkst du Vorteile, die dir eigentlich zustehen. Deshalb ist es sinnvoll, die Erklärung freiwillig einzureichen. Bescheide kommen ab 2026 regelmäßig digital; halte dein MeinELSTER-Postfach im Blick.

Kann ich die Steuererklärung allein machen?

Ja, du kannst deine Steuererklärung selbst erledigen. Gerade mit digitalen Lösungen ist das heute viel einfacher als früher. SpeedTax beispielsweise führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess, prüft deine Eingaben und hilft dir, nichts zu vergessen.

Wenn du alle Belege und Zahlen bereithältst, schaffst du die Erklärung problemlos allein. Nur bei sehr komplexen Fällen – etwa wenn du viele verschiedene Einnahmen oder eine besondere steuerliche Situation hast – kann ein Steuerberater zusätzlich sinnvoll sein. Für die meisten dualen Studenten reicht aber eine gute Software vollkommen aus. MeinELSTER integriert ab 2026 die elektronische Bekanntgabe und neue Hinweise zur Plausibilitätsprüfung.

Welche Rolle spielt das Finanzamt?

Das Finanzamt prüft deine Steuererklärung und entscheidet über Rückzahlungen oder Nachzahlungen. Es gleicht deine Angaben mit den Daten ab, die dein Arbeitgeber und deine Hochschule gegebenenfalls übermittelt haben. Wenn alle Belege vollständig sind und deine Angaben stimmen, verläuft die Bearbeitung in der Regel schnell und unkompliziert.

Sollte etwas fehlen, stellt das Finanzamt Rückfragen. Deshalb ist es wichtig, strukturiert vorzugehen und jede Ausgabe nachvollziehbar zu dokumentieren. Ein ordentlicher Überblick spart dir Zeit und verhindert unnötige Nachfragen. Die elektronische Bescheidzustellung wird 2026 zum Regelfall.

Was ist der größte Vorteil für duale Studenten?

Der größte Vorteil liegt in der Kombination aus Studium und Arbeit. Als dualer Student bist du sowohl Student als auch Arbeitnehmer. Dadurch hast du einerseits Einkommen, das du versteuern musst, andererseits aber auch viele absetzbare Ausgaben.

Mit der Steuererklärung kannst du Werbungskosten geltend machen, Verluste in die Zukunft übertragen und dadurch deine Steuerlast gezielt senken. Im besten Fall erhältst du eine direkte Rückzahlung, im anderen Fall sicherst du dir für die Zukunft einen erheblichen Steuervorteil. So wird die Steuererklärung für duale Studenten zu einem echten finanziellen Plus. Die geplante Entfernungspauschale von 0,38 €/km ab 2026 erhöht zusätzlich den abziehbaren Betrag.